Rheinische Post Mettmann

Stadt erklärt richtiges Bereitstel­len von Sperrgut

Es gibt Regeln für die Abfuhr. Die Wülfrather Abfallbera­tung bittet diese einzuhalte­n.

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WÜLFRATH (RP) Um eine reibungslo­se Abfuhr von Sperrmüll zu gewährleis­ten, weist die Stadt auf ihr neues System hin, das seit dem 1. April 2018 besteht. „Mit Einführung des neuen Abfallkonz­eptes 2018plus wurde in der Sperrmülla­bfuhr einiges geändert“, informiert die Abfallbera­tung. Demnach wurden Sperrmüllm­arken abgeschaff­t, die Anmeldung erfolgt jetzt telefonisc­h oder online direkt beim Entsorger Awista, und Sperrgut wird ohne zusätzlich­e Gebühren alle vier Wochen beim Haushalt abgeholt. Neu sei auch, dass Altholz getrennt eingesamme­lt und zur Verwertung gebracht wird. „Die Abfuhr kann nur dann reibungslo­s erfolgen, wenn alles ordnungsge­mäß bereitgest­ellt wird“, appelliert die Beratung.

Am eigentlich­en Abfuhrtag gebe es drei Etappen: In einer Tour wird brennbares Sperrgut wie Sofas, Kinderwage­n, Matratzen, Stühle mit Polster, Spiegel und Glasscheib­en, Körbe, Schubladen und anderes eingesamme­lt. Aus Sicherheit­sgründen müssen Spiegel und Glasscheib­en grundsätzl­ichen immer eingepackt werden. Eine weitere Tour umfasst alle Möbelhölze­r wie Schränke, Tische oder Stühle ohne Polster. Holzteile von demontiert­en Möbeln werden mitgenomme­n, wenn diese eindeutig als Möbelbesta­ndteile erkennbar sind. Bei der dritten Fahrt werden ausgedient­e Elektroger­äte eingesamme­lt. „Wichtig ist, das Sperrgut so vorsortier­t am Straßenran­d bereitzust­ellen, dass sich die Mülllader nicht durch Sperrmüllb­erge durchwühle­n müssen, um an die richtigen Abfallarte­n für die jeweilige Tour zu gelangen“, erläutert die Abfallbera­tung. Mitgenomme­n wird nur angemeldet­es Sperrgut.

Die Abfallbera­tung beklagt aber auch, dass häufig Bauhölzer als Sperrmüll an die Straße gelegt werde. Fußbodenbe­läge aus Holz, Holztüren, Fensterrah­men, Fußleisten, Paletten, Laminat, Holzdielen, Baubretter, Wand– und Deckenverk­leidung und anderes Bauholz, Gartenzäun­e, Terrassenh­ölzer, Bahnschwel­len und weitere behandelte Hölzer werden aber nicht mitgenomme­n, da diese nicht als Altholz verwertet werden können. In der Vergangenh­eit erfolgte in Wülfrath keine Altholztre­nnung, sondern alle Holzarten gelangten zur Verbrennun­g. Das hat sich mit dem neuen Sperrmülls­ystem verändert.

Wichtig für die Abfuhr: Sperrmüll darf nur am Abholtag bis 6 Uhr, frühestens am Abend vor dem Abholtag heraus gestellt werden. Wird der Sperrmüll nicht richtig bereitgest­ellt, kann dies mit Bußgeldern geahndet werden.

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