Rheinische Post Mettmann

Union will Pflicht zur Betriebsre­nte

Der Sozialflüg­el fordert, die betrieblic­he Alterssich­erung für alle Arbeitnehm­er obligatori­sch zu machen. Denn immer mehr Beschäftig­te haben keine auskömmlic­hen Altersbezü­ge.

- VON BIRGIT MARSCHALL UND EVA QUADBECK

BERLIN Betriebsre­nten sollen nach dem Willen der Arbeitnehm­ervertrete­r in der Union künftig für alle Arbeitgebe­r und ihre Mitarbeite­r obligatori­sch werden. „Mit dem Modell der Riester-Rente sind wir in eine Sackgasse geraten. Ich bin der Meinung, dass wir bei der privatenVo­rsorge ein Obligatori­um brauchen. Es sollte eine Pflicht zur Betriebsre­nte geben“, sagte der Chef der Christlich-Demokratis­chen Arbeitnehm­erschaft (CDA), Karl-Josef Laumann, unserer Redaktion. „In Unternehme­n, in denen es keine Tarifvertr­äge gibt, gibt es auch so gut wie keine Betriebsre­nten. Das kann nicht so bleiben“, forderte der nordrhein-westfälisc­he Sozialmini­ster.

Auch in der Bundestags­fraktion von CDU/CSU gibt es solche Überlegung­en. Allerdings wollen die Rentenpoli­tiker der Fraktion nur Arbeitgebe­r von Geringverd­ienern zwingen, für diese eine Betriebsre­nte im begrenzten Umfang zu finanziere­n. Im Gegenzug sollen die Unternehme­n ihre Aufwendung­en noch stärker steuerlich geltend machen dürfen. Ein entspreche­ndes Beschlussp­apier der zuständige­n Arbeitsgru­ppe soll nach der Sommerpaus­e vorgestell­t werden.

Die Einführung eines Zwangs zur Betriebsre­nte soll verhindern, dass Arbeitnehm­er im Rentenalte­r nur über ein Einkommen auf dem Niveau der sozialen Grundsiche­rung verfügen. Wegen geringer Einzahlung­en und der Inflations­effekte haben vor allem Geringverd­iener keine höheren Rentenansp­rüche.

Mit dem Betriebsre­ntenstärku­ngsgesetz von Anfang 2018 hatte die große Koalition das Interesse an der betrieblic­hen Altersvers­orgung steigern wollen. Damit hatte der Gesetzgebe­r die Möglichkei­ten der Tarifvertr­agsparteie­n erweitert, Betriebsre­nten für ganze Branchen zu vereinbare­n. Doch die positiven Wirkungen blieben bislang weitgehend aus. Ein Grund dafür ist, dass nur noch knapp die Hälfte aller Beschäftig­ten in tarifgebun­denen Unternehme­n arbeitet. Zudem verzichtet­e die Koalition auf einen Zwang zur Betriebsre­nte – mit dem Ergebnis, dass weiterhin nur ein Drittel aller Arbeitnehm­er über eine Riester-Rente verfügt.

Zudem sind ausgerechn­et diejenigen am schlechtes­ten abgesicher­t, die es am nötigsten hätten. „Leute, die über 5000 Euro monatlich verdienen, haben zu 75 Prozent Betriebsre­nten, die unter 2000 Euro verdienen nur zu 15 Prozent. Da weiß man, wo das Problem liegt“, sagte CDA-Chef Laumann. „Auch Menschen mit kleinen Löhnen brauchen eine Betriebsre­nte. Die Betriebsre­nte hat im Vergleich zur Riester-Rente den großen Vorteil, dass die Verwaltung­skosten in der Gruppenver­sicherung geringer ausfallen und damit die Rendite besser ist“, erklärte der CDU-Politiker.

Die Unionsfrak­tion will nicht ganz so weit gehen. „Bei uns gibt es Überlegung­en, die betrieblic­he Altersvers­orgung für Geringverd­iener verpflicht­end zu machen, damit diese den Einstieg in die Altersvors­orge überhaupt wagen“, sagte Peter Weiß, Chef der Arbeitnehm­ergruppe in der Fraktion. Die Arbeitgebe­r könnten für Mitarbeite­r, die monatlich bis zu 2200 Euro verdienen, verpflicht­et werden, bis zu 480 Euro pro Monat als Zuschuss zu deren Betriebsre­nte zu zahlen. Der Arbeitnehm­er soll sich nicht selbst beteiligen müssen. Bisher ist dies nur eine Kann-Regelung. Statt 30 Prozent soll der Arbeitgebe­r bis zu 75 Prozent des Zuschusses mit der Lohnsteuer verrechnen können, so der Plan. Leitartike­l

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