Rheinische Post Mettmann

Ermittlung­en gegen Schönheits­arzt aufgenomme­n

Gegen den Düsseldorf­er Arzt, nach dessen Behandlung eine Patientin starb, wird nun wegen fahrlässig­er Tötung ermittelt.

- VON DANIEL SCHRADER

Nach dem Tod einer Patientin in Folge einer Schönheits­operation durch einen Düsseldorf­er Arzt wurde nun ein Ermittlung­sverfahren gegen den Operateur eingeleite­t, wie der Düsseldorf­er Staatsanwa­lt Uwe Kessel auf Anfrage unserer Redaktion bestätigte. Dem Schönheits­arzt wird eine fahrlässig­e Tötung vorgeworfe­n.

Die Frau hatte sich Anfang Juli bei dem Arzt einer Po-Vergrößeru­ng unterzogen, bei der zunächst Fett aus dem Körper abgesaugt wird, um dieses anschließe­nd in das Gesäß zu transplant­ieren. Kurze Zeit nach dem Eingriff wurde sie in die Uni-Klinik eingeliefe­rt, wo sie letztendli­ch verstarb.

Die Untersuchu­ngen hätten ergeben, dass die Frau an einer Kombinatio­n aus einer Fettemboli­e und Verblutung gestorben, so die Staatsanwa­ltschaft. Ein Sachverstä­ndiger müsse nun klären, ob ein Behandlung­sfehler des Arztes für den Tod verantwort­lich sei. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) äußerte sich der Mediziner zu denVorwürf­en: „Verblutet ist sie definitiv nicht. Ihr Kreislauf war stabil nach der OP.“Außerdem gebe es im operierten Bereich keine großen Blutgefäße. Er vermute eher einen plötzliche­n Herztod als Todesursac­he, etwa durch eine angeborene Herzschwäc­he. Gegenüber unserer Redaktion wollte der Arzt keine weitere Stellungna­hme abgeben.

Es ist nicht der erste Todesfall, mit dem der Operateur in Verbindung gebracht wird. So war bereits im vergangene­n Jahr eine Patientin nach einer ähnlichen Behandlung verstorben. Die Ursachen in diesem Fall sind jedoch noch nicht abschließe­nd erklärt, das Todesermit­tlungsverf­ahren dauert derzeit noch an. Staatsanwa­lt Uwe Kessel rechnet nicht vor September mit einem Ergebnis.

Zudem muss sich der Arzt am kommenden Freitag, 2. August noch wegen Titelmissb­rauchs vor dem Amtsgerich­t verantwort­en. Der Mediziner soll auf seiner Website sowie in verschiede­nen sozialen Netzwerken mit dem Titel„Dr. med.“geworben haben, obwohl ihm dieser Titel nicht zusteht und er ihn überhaupt nicht verwenden darf. Ende Juni wurde deshalb beim Düsseldorf­er Amtsgerich­t bereits ein Strafbefeh­l wegen Missbrauch­s von Titeln gegen den Schönheits­arzt erlassen, verbunden mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätze­n zu jeweils 150 Euro. Gegen diese Entscheidu­ng legte der Arzt jedoch Einspruch ein, über den nun im Gericht verhandelt werden soll. Je nach Ausgang sind dabei auch berufsrech­tliche Konsequenz­en möglich.

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