Ermittlungen gegen Schönheitsarzt aufgenommen
Gegen den Düsseldorfer Arzt, nach dessen Behandlung eine Patientin starb, wird nun wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.
Nach dem Tod einer Patientin in Folge einer Schönheitsoperation durch einen Düsseldorfer Arzt wurde nun ein Ermittlungsverfahren gegen den Operateur eingeleitet, wie der Düsseldorfer Staatsanwalt Uwe Kessel auf Anfrage unserer Redaktion bestätigte. Dem Schönheitsarzt wird eine fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Die Frau hatte sich Anfang Juli bei dem Arzt einer Po-Vergrößerung unterzogen, bei der zunächst Fett aus dem Körper abgesaugt wird, um dieses anschließend in das Gesäß zu transplantieren. Kurze Zeit nach dem Eingriff wurde sie in die Uni-Klinik eingeliefert, wo sie letztendlich verstarb.
Die Untersuchungen hätten ergeben, dass die Frau an einer Kombination aus einer Fettembolie und Verblutung gestorben, so die Staatsanwaltschaft. Ein Sachverständiger müsse nun klären, ob ein Behandlungsfehler des Arztes für den Tod verantwortlich sei. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) äußerte sich der Mediziner zu denVorwürfen: „Verblutet ist sie definitiv nicht. Ihr Kreislauf war stabil nach der OP.“Außerdem gebe es im operierten Bereich keine großen Blutgefäße. Er vermute eher einen plötzlichen Herztod als Todesursache, etwa durch eine angeborene Herzschwäche. Gegenüber unserer Redaktion wollte der Arzt keine weitere Stellungnahme abgeben.
Es ist nicht der erste Todesfall, mit dem der Operateur in Verbindung gebracht wird. So war bereits im vergangenen Jahr eine Patientin nach einer ähnlichen Behandlung verstorben. Die Ursachen in diesem Fall sind jedoch noch nicht abschließend erklärt, das Todesermittlungsverfahren dauert derzeit noch an. Staatsanwalt Uwe Kessel rechnet nicht vor September mit einem Ergebnis.
Zudem muss sich der Arzt am kommenden Freitag, 2. August noch wegen Titelmissbrauchs vor dem Amtsgericht verantworten. Der Mediziner soll auf seiner Website sowie in verschiedenen sozialen Netzwerken mit dem Titel„Dr. med.“geworben haben, obwohl ihm dieser Titel nicht zusteht und er ihn überhaupt nicht verwenden darf. Ende Juni wurde deshalb beim Düsseldorfer Amtsgericht bereits ein Strafbefehl wegen Missbrauchs von Titeln gegen den Schönheitsarzt erlassen, verbunden mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 150 Euro. Gegen diese Entscheidung legte der Arzt jedoch Einspruch ein, über den nun im Gericht verhandelt werden soll. Je nach Ausgang sind dabei auch berufsrechtliche Konsequenzen möglich.