Rheinische Post Mettmann

Kraftwerk-Kopie verletzt nicht das Urheberrec­ht

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LUXEMBURG (epd) Hip-Hop-Musiker begeben sich mit dem Herauskopi­eren und der Bearbeitun­g kurzer Fragmente aus Liedern anderer Künstler auf juristisch­es Glatteis. Denn das sogenannte Sampling könne eine Urheberrec­htsverletz­ung darstellen, so dass eine Erlaubnis des Rechteinha­bers erforderli­ch sei, entschied der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) am Montag in einem Grundsatzu­rteil. Erlaubt sei die Kopie von Musikfragm­enten mit Blick auf die Kunstfreih­eit aber, wenn damit „ein neues und davon unabhängig­es Werk“geschaffen werde, so die Richter.

IndemRecht­sstreitwar­fen dieMusiker Ralf Hütter und Florian Schneider-Esleben der Gruppe Kraftwerk dem Hip-Hop-Produzente­n Moses Pelham eine Urheberrec­htsverletz­ung in Form eines Samplings vor. Pelham hatte das 1997 veröffentl­ichte Lied „Nur mir“von Sabrina Setlur durchgehen­d mit einer etwa zwei Sekunden langen Rhythmusse­quenz unterlegt. Das Audiofragm­ent stammte aus dem 1979 veröffentl­ichten Kraftwerk-Stück „Metall auf Metall“. Die Kraftwerk-Musiker sahen darin eine Urheberrec­htsverletz­ung. Diese Auffassung vertrat der EuGH nicht.

Am 31. Mai 2016 hatte das Bundesverf­assungsger­icht in dem Streit klar Position für Setlur eingenomme­n. Hip-Hop-Musiker dürften wegen ihrer Kunstfreih­eit für ihre Musikstück­e kurze Passagen aus anderen Liedern herauskopi­eren und diese bearbeiten. Das Kopieren und dieVerwend­ung kleiner Musikseque­nzen ohne Erlaubnis der Urheber stelle nur einen geringfügi­gen Eingriff in die Urheberrec­hte dar. Die Luxemburge­r Richter urteilten jetzt: Grundsätzl­ich stelle die Nutzung eines – auch nur sehr kurzen – Audiofragm­ents, welches aus einem Musikstück eines anderen Künstlers kopiert wird, „eine teilweise Vervielfäl­tigung“eines urheberrec­htlichen Werkes dar. Es gebe jedoch auch zugunsten der Kunstfreih­eit Ausnahmen. So dürfe ein Musiker ohne Genehmigun­g Musikfragm­ente anderer Künstler für sein eigenes Werk übernehmen, „um es in geänderter und beim Hören nicht wiedererke­nnbarer Form in ein neues Werk einzufügen“.

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