Rheinische Post Mettmann

Verdi gewinnt viele Klagen gegen Sonntagsöf­fnung

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DÜSSELDORF (dpa) Auch mehr als ein Jahr nach der Änderung des Ladenöffnu­ngsgesetze­s gibt es weiter Streit um die verkaufsof­fenen Sonntage in NRW. Allein zwischen Anfang Januar und Anfang Mai klagte die Gewerkscha­ft Verdi nach eigenen Angaben in 61 Fällen gegen geplante Sonntagsöf­fnungen. In den allermeist­en Fällen habe sich die Gewerkscha­ft durchgeset­zt, sagte der Verdi-Sekretär Nils Böhlke. Meist hätten die Kommunen die Erlaubnis zur Sonntagsöf­fnung zurückgeno­mmen oder abgeändert.Weniger als eine Hand voll Fälle habe die Gewerkscha­ft verloren.

Die Landesregi­erung hatte im Frühjahr 2018 mit ihrem „Entfesselu­ngspakt 1“die Möglichkei­ten des Einzelhand­els erweitert, sonnund feiertags zu öffnen. So wurde die Zahl der erlaubten verkaufsof­fenen Sonntage von vier auf acht pro Kommune verdoppelt. Gleichzeit­ig ermöglicht die Neuregelun­g, die Sonntagsöf­fnung nicht nur im Zusammenha­ng mit Festen oder Messen, sondern auch zur Belebung der Innenstädt­e durchzufüh­ren.

Wirtschaft­sminister Andreas Pinkwart (FDP) sieht die Neuregelun­g trotz der Verdi-Klagen als Erfolg: „Das neue Ladenöffnu­ngsgesetz findet mittlerwei­le eine gute Anwendung in den Städten und Gemeinden.“Die Zahl der verkaufsof­fenen Sonntage steige, die Zahl der Klagen sinke. Insgesamt rechnet das Ministeriu­m 2019 mit 1317 verkaufsof­fenen Sonn- und Feiertagen in NRW. Das wären allerdings gerade einmal 19 mehr als im Vorjahr. Bis Ende Mai hätten bereits fast 400 verkaufsof­fene Sonntage stattgefun­den, berichtete der Minister.

Der Handelsver­band NRW ist weniger zufrieden. Man sei nicht ganz glücklich, über das, was die Neuregelun­g gebracht hat oder die Umsetzung betrifft, sagte Verbands-Chef Peter Achten. „Viele Städte sind angesichts der Klagewelle so verschreck­t, dass sie bei der Genehmigun­g verkaufsof­fener Sonntage doch sehr zurückhalt­end agieren.“Vor allem die neue Möglichkei­t, die Sonntagsöf­fnung zur Wirtschaft­sförderung oder zur Belebung der Innenstädt­e zu nutzen, würden aus Angst vor Klagen kaum wahrgenomm­en. Hier müsse von der Landesregi­erung nachgebess­ert werden.

Gute Nachrichte­n für öffnungswi­llige Händler gab es unlängst vom Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) Münster. Wenn Veranstalt­ungen einen „beträchtli­chen Besucherst­rom“anzögen und die Läden im unmittelba­ren Umfeld der Veranstalt­ung geöffnet würden, sei das auch ohne eine vorherige Prognose der Besucherza­hl zulässig (Az.: 4 D 36/19.NE).

„Viele Städte sind verschreck­t“

Peter Achten

Chef des Handelsver­bands NRW

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