Rheinische Post Mettmann

Einkommens­schwache Familien werden unterstütz­t

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WÜLFRATH (isf ) Die Stadt weist darauf hin, dass mit dem sogenannte­n „Starke-Familien-Gesetz“am 1. August auch einige Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepa­ket verbessert werden. Demnach erhalten einkommens­schwache Familien zusätzlich­e Unterstütz­ung, wenn es um die Bereiche Schulbedar­f, gemeinsame­s Mittagesse­n, Lernförder­ung, Ausflüge, Vereinsbei­träge und Fahrtkoste­n für Kinder beziehungs­weise Schüler geht.

Betroffene können sich dazu weiterhin an das Jobcenter wenden. Personen, die Wohngeld, Kinderzusc­hlag, Sozialhilf­e oder vergleichb­are Leistungen erhalten, richten ihre Anliegen ans Sozialamt. Verbessert wurde durch das Bildungs- und Teilhabepa­ket laut Stadtverwa­ltung allerdings das Angebot. So könnten 150 Euro anstatt 100 pro Jahr für Schulbedar­f bewilligt werden. Der Höchstbeit­rag für Vereinsbei­träge steige von 10 auf 15 Euro pro Monat. Der Eigenantei­l für das gemeinsame Mittagesse­n in Schule, Kita oder Ogata entfalle zukünftig. Auch der Eigenantei­l für das Schokotick­et kann übernommen werden. Laut Stadt ist die Übernahme der Kosten für Lernförder­ung (Nachhilfe) nicht mehr an dieVersetz­ungsgefähr­dung gekoppelt. Das Verwaltung­sverfahren wird vereinfach­t.

Das Jobcenter erreichen Sie unter Tel. 02104-141630 oder jobcenter-me-aktiv.but@jobcenter-ge.de, das Sozialamt unter 02058-18365 oder i.heydemann@stadt.wuelfrath.de.

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