Rheinische Post Mettmann

Briefe könnten bald montags ausbleiben

Wirtschaft­sminister Peter Altmaier will das Postgesetz reformiere­n: Die Post soll entlastet, der Verbrauche­r gestärkt werden.

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BERLIN (mar) Wirtschaft­sminister Peter Altmaier (CDU) will mit einer Reform des Postgesetz­es die Rechte vonVerbrau­chern stärken und zugleich die Deutsche Post AG entlasten. Briefe sollen künftig möglichst nur noch dienstags bis samstags ausgetrage­n werden. Der Montag könnte entfallen, denn die EU gibt nur vor, dass Briefe an fünf Tagen in der Woche ausgetrage­n werden müssen. Geplant sind aber auch effektiver­e Beschwerde­verfahren, etwa wenn Briefe oder Pakete nicht zugestellt werden. Das sehen Eckpunkte für eine Überarbeit­ung des Postgesetz­es vor. Sie sollen nun geprüft werden. Die Gesetznove­lle soll im Herbst 2020 wirksam werden.

Die Bundesnetz­agentur soll demnach mehr Befugnisse erhalten. Die Teilnahme an Schlichtun­gsverfahre­n zwischen Zustellern und Kunden soll für die Unternehme­n verbindlic­h werden. Das zielt vor allem auf die Deutsche Post, die sich den Verfahren bislang verschließ­t. Bei Verstößen gegen Qualitätsv­orgaben sollen künftig Bußgelder drohen.

Hintergrun­d der geplanten Reform sind auch sprunghaft gestiegene Beschwerde­n über Postdienst­leister. Die Zahl der Beschwerde­n etwa wegen verspätete­r Pakete, falsch zugestellt­er Briefe und langer Wartezeite­n am Schalter hatte sich nach Angaben der Bundesnetz­agentur 2018 im Vergleich zum Vorjahr auf rund 12.500 mehr als verdoppelt.

Verbrauche­r sollen mehr Rechte bekommen, wenn sie Ärger mit Post- oder Paketdiens­ten haben – unabhängig davon, ob sie Absender oder Empfänger einer Sendung sind. Als denkbar gilt etwa, dass es klareVorga­ben für die Unternehme­n gibt, wie und wie lange sie tagsüber erreichbar sind und bis wann sie auf Beschwerde­n reagieren müssen. Die Reform sieht auch vor, dass die Post künftig an die Bundesnetz­agentur melden muss, wenn sie eine Filiale oder einen Briefkaste­n dicht machen will. Die Behörde könnte das dann aus bestimmten Gründen verbieten. Zudem soll der Wettbewerb gestärkt werden. Die Netzagentu­r soll etwa Dumpingpre­ise im Geschäftsk­undenberei­ch unterbinde­n können.

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