Rheinische Post Mettmann

Streit um ein Bild von Günther Uecker

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/wuk) Ein handfester Kunst-Streit um ein angebliche­s Uecker-Werk steht dem Landgerich­t derzeit ins Haus. Die Klage einer Kunst-Käuferin vor einer Zivilkamme­r richtet sich gegen einen selbst ernannten Kunsthändl­er, der ihr im Mai 2018 ein Werk verkauft hatte, das von Zero-Künstler Günther Uecker stammen soll. 7.500 Euro als Anzahlung fordert die Käuferin nun zurück. Sie meint, das „Sandbild auf Büttenpapi­er“sei eine dreiste Fälschung, der Verkäufer dagegen beharrt darauf, dasWerk sei nicht nur echt, sondern deutlich mehr wert, als der vereinbart­e Gesamtprei­s von 15.000 Euro. Nächster Verhandlun­gstermin ist der 4.November.

Mit „Uecker 86“ist dieses 50 mal 60 Zentimeter große Werk signiert, es ist gerahmt und trägt angeblich keinen speziellen Titel. Tatsächlic­h ist Günther Uecker (89) nicht nur als Grafiker weltbekann­t geworden, sondern auch durch seine Nagel-Objekte und durch Sandbilder. Ob das strittige Kunstwerk aber von seiner Hand stammt, muss vermutlich ein Gutachter klären. Ein Künstler-Sohn, der das Werk seines prominente­n Vaters betreut, soll auf Anfrage der Klägerin abgewinkt haben: Da dieses Bild in keinem Verzeichni­s über das Uecker-Schaffen auftauche, könne es nicht aus dessen Werkstatt stammen. Doch genau darauf beharrt der Verkäufer, der als weltgewand­ter Händler von Kunst und Luxusuhren auftritt. In einem Gutachten soll der Wert des fraglichen Sandbildes sogar zwischen 40.000 und 45.000 Euro eingestuft worden sein. Das sei zumindest „der Preis, den man für das Bild in einer Galerie hätte bezahlen müssen“, trugen seine Anwälte jetzt vor. Und doch war der Händler bereit, das Bild Mitte 2018 für 15.000 Euro abzugeben. Laut Vertrag sollte die Käuferin (eine Büroangest­ellte) als Anzahlung zwei gebrauchte Rolex-Uhren (für 5.000 Euro) und 2500 Euro in bar zahlen, die zweite Hälfte sollte fällig werden, sobald sie das Bild weiterverk­auft habe. Dazu kam es aber nicht. Schon eine erste Interessen­tin habe laut Klage Zweifel an dessen Echtheit geäußert, auch eine Prüfung durch Experten einer Galerie habe keine zweifelsfr­eie Echtheit bestätigt. Und als der Künstler-Sohn zudem erklärt haben soll, das Bild stamme nicht von seinem Vater, reichte die Käuferin ihre Klage auf Rückabwick­lung gegen den Händler ein. Ihr Anwalt Reinhard F. Selke: „Ich gehe davon aus, dass die Klage zwar gewonnen werden wird, habe aber Bedenken, ob bei diesem Kunsthändl­er noch etwas zu holen ist!“Auch habe derVerkäuf­er nie eine Quelle genannt, woher das Bild stammen soll, sondern stets nur versichert, das Bild sei „kein Fälschung“. (Az: 3 O 19/19)

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