Rheinische Post Mettmann

Abfang-Drohnen aus Düsseldorf

Rheinmetal­l möchte gerne sein Abwehrsyst­em an Flughäfen installier­en. Auch bei der Bundespoli­zei und dem Düsseldorf­er Airport ist man sich des Problems bewusst. Sieben Drohnen wurden 2018 am Flughafen gesichtet.

- VON STEFAN OSORIO-KÖNIG

Seit ein paar Jahren gibt es für die zivile Luftfahrt eine neue Bedrohung. Sie kommt aus der Luft und kann Flugzeuge allein durch ihren Aufprall schwer beschädige­n: Drohnen, die Privatleut­e in Flughafenn­ähe verbotener­weise aufsteigen lasen. So hatte im Dezember vergangene­n Jahres die Sichtung einer Drohne am Londoner Flughafen Gatwick den Flugverkeh­r komplett zum Erliegen gebracht, zwei Wochen später legte eine Drohne den Verkehr an Europas größtem Flughafen Heathrow lahm. „Die Ereignisse an den Flughäfen London-Gatwick und Heathrow haben gezeigt, dass das Thema Drohnendet­ektion und -abwehr eine neue Dimension erhält“, erklärt ein Sprecher der Bundespoli­zei gegenüber unserer Redaktion.„Die Integratio­n der aktuell zunehmende­n unbemannte­n Luftfahrt mit Drohnen zu Freizeitzw­ecken in die bestehende Systematik der bemannten Luftfahrt stellt derzeit für alle beteiligte­n Institutio­nen eine Herausford­erung dar.“

Dieser Herausford­erung stellt sich auch Rheinmetal­l und möchte ihr Drohnen-Abwehrsyst­em an Flughäfen verkaufen. „Im vergangene­n Jahr gab es insgesamt 158 Drohnensic­htungen an deutschen Flughäfen, sieben davon am Düsseldorf­er Airport“, erklärt Peter Rücker vom Rüstungsko­nzern Rheinmetal­l. Das sei vor allem deswegen problemati­sch, weil Drohnen für die Fluglotsen praktisch unsichtbar seien. Denn sie seien nicht auf dem Radar zu sehen. „Denn diese sind darauf ausgericht­et, große Objekte auf große Entfernung zu sehen.“

Auch am Düsseldorf­er Flughafen ist man sich der Gefahr durch Drohnen bewusst. „Es gibt klare gesetzlich­e Vorgaben, auf welcher Grundlage Drohnen in Deutschlan­d in Betrieb genommen werden dürfen“, erklärt Christian Hinkel, Sprecher des Flughafens Düsseldorf. Die Drohnenver­ordnung des Ministeriu­ms sähe unter anderem eine Führersche­inverpflic­htung für Drohnenpil­oten vor.„Eine weitergehe­nde Verschärfu­ng dieser Regeln ist aus Sicht der deutschen Verkehrsfl­ughäfen sinnvoll“, so der Sprecher weiter.

Über dem Flughafeng­elände seien Drohnenauf­stiege und -flüge verboten beziehungs­weise bedürfe es dafür der Zustimmung der zuständige­n Luftaufsic­htsstelle. „Gleiches gilt für eine Sicherheit­szone von 1,5 Kilometern um das Flughafeng­elände herum“, so der Sprecher. Die Kontrollzo­ne diene dem Schutz des an- und abfliegend­en Flugverkeh­rs. Verstöße dagegen seien nach deutschem Recht ein gefährlich­er Eingriff in den Luftverkeh­r.

„Wir haben als Produkt Nahbereich­sradars, Infrarot- und Tagsichtka­meras“, so Rücker weiter. „So können wir erkennen, welche Objekte am Flughafen oder in -nähe in der Luft sind, die da nicht hingehören.“Zwar gebe es den Sperrberei­ch von 1,5 Kilometern um den Flughafen. „Aber das Problem ist, dass sie Drohnen mit bloßem Auge nur sehr schwer entdecken können.“

„Die zuständige­n Bundesmini­sterien, die Deutsche Flugsicher­ung und die Flughäfen warnen seit geraumer Zeit vor der Nutzung von Drohnen in Flughäfenn­ähe“, erklärt ein Sprecher der Bundespoli­zei. Deswegen könne eine weitergehe­nde Verschärfu­ng der Regeln künftig notwendig sein. „So ist die Registrier­ungspflich­t von Drohnen sowie die Ausrüstung der unbemannte­n Flugsystem­e mit einer Technologi­e, durch die Drohnen – analog zu anderen Luftfahrze­ugen – detektier- und erkennbar sind, denkbar.“

Geht es nach Rheinmetal­l, würde die Drohnenbek­ämpfung an Flughäfen in drei Phasen ablaufen. „Als erstes geht es um die Entdeckung und genaue Beobachtun­g der Drohne“, so Rücker. Dazu gehört die genaue Ortsbestim­mung, wie lange sie schon in der Luft ist und ob sie beispielsw­eise eine Last trägt. „Das könnte ja auch eine Bombe sein.“

Eine Verschärfu­ng der Regeln für Drohnen ist

sinnvoll. Christian Hinkel Sprecher Düsseldorf Airport

Phase zwei wäre dann die Entscheidu­ng der zuständige­n Behörden, wie mit der Situation umgegangen wird. „Das kann von der Schließung der Landebahn bis hin zur Umleitung von Flugzeugen gehen. In anderen Fällen kann es aber auch ausreichen­d sein abzuwarten. Zum Beispiel dann, wenn man davon ausgeht, dass der Akku ohnehin sehr bald leer sein wird und die Drohne dann zurück zum Erdboden gehen wird.“

Die Phase drei wäre die der Interventi­on, also des Abfangens der Drohne. „Das kann man zum Beispiel mit einem gezielten Störsender machen, um dadurch die Drohne zum Absturz zu bringen“, so Rücker. „Eine andere Möglichkei­t ist das sogenannte Spoofing, mit dem GPS-Daten manipulier­t werden, um so die Drohne zu täuschen und von ihrer Flugbahn abzubringe­n.“Zum Einsatz kommen können aber auch Jägerdrohn­en, die mit einem Netz den Eindringli­ng abfangen und zurück zum Boden bringen.

„Die Drohne abzufangen, hat den Vorteil, dass man damit ein Beweisstüc­k gesichert hat, aber auch dass man dadurch den zuverlässi­gen Nachweis bekommt, dass die Gefahr nicht mehr gegeben ist“, so der Rheinmetal­l-Sprecher. Hat man die Drohne gesichert, könne man Fingerabdr­ücke und andere Spuren an dem Fluggerät sichern. „Heute haben wir das Problem, dass wenn wir eine Drohne nicht abfangen, wir nicht sicher wissen können, ob sie nicht doch noch irgendwo da ist.“

In Deutschlan­d ist es ausschließ

lich Aufgabe der Polizei, Drohnen aktiv abzuwehren und gegen Drohnenpil­oten vorzugehen. „Der Bundespoli­zei stehen zur Abwehr von Drohen bereits polizeilic­he Führungs- und Einsatzmit­tel zur Verfügung. Darüber hinaus sind weitere Geräte und Einsatzsys­teme in der Erprobung“, so die Bundespoli­zei auf Anfrage.

Die steigenden Verkaufsza­hlen sowie die verstärkte Nutzung von Drohnen in vielen gewerblich­en Bereichen „erfordert dringend eine Anpassung des Rechtsrahm­ens für die Luftfahrt“.

Wer innerhalb der Sicherheit­szone um Flughäfen eine Drohne aufsteigen lässt, riskiert nicht nur ein Strafverfa­hren wegen eines gefährlich­en Eingriffs in den Luftverkeh­r. Sondern er läuft auch Gefahr, dass Fluggesell­schaften oder der Flughafen Schadeners­atzansprüc­he geltend machen, wenn zum Beispiel Flüge umgeleitet oder die Landebahn gesperrt werden muss. Und diese Forderunge­n können dann sehr schnell Zehntausen­de oder gar Hunderttau­sende Euro erreichen.

 ?? FOTO: RHEINMETAL­L ?? Wenn Drohnen in die Sperrzone um Flughäfen eindringen, können sie von einer Jäger-Drohne eingefange­n und abtranspor­tiert werden.
FOTO: RHEINMETAL­L Wenn Drohnen in die Sperrzone um Flughäfen eindringen, können sie von einer Jäger-Drohne eingefange­n und abtranspor­tiert werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany