Abfang-Drohnen aus Düsseldorf
Rheinmetall möchte gerne sein Abwehrsystem an Flughäfen installieren. Auch bei der Bundespolizei und dem Düsseldorfer Airport ist man sich des Problems bewusst. Sieben Drohnen wurden 2018 am Flughafen gesichtet.
Seit ein paar Jahren gibt es für die zivile Luftfahrt eine neue Bedrohung. Sie kommt aus der Luft und kann Flugzeuge allein durch ihren Aufprall schwer beschädigen: Drohnen, die Privatleute in Flughafennähe verbotenerweise aufsteigen lasen. So hatte im Dezember vergangenen Jahres die Sichtung einer Drohne am Londoner Flughafen Gatwick den Flugverkehr komplett zum Erliegen gebracht, zwei Wochen später legte eine Drohne den Verkehr an Europas größtem Flughafen Heathrow lahm. „Die Ereignisse an den Flughäfen London-Gatwick und Heathrow haben gezeigt, dass das Thema Drohnendetektion und -abwehr eine neue Dimension erhält“, erklärt ein Sprecher der Bundespolizei gegenüber unserer Redaktion.„Die Integration der aktuell zunehmenden unbemannten Luftfahrt mit Drohnen zu Freizeitzwecken in die bestehende Systematik der bemannten Luftfahrt stellt derzeit für alle beteiligten Institutionen eine Herausforderung dar.“
Dieser Herausforderung stellt sich auch Rheinmetall und möchte ihr Drohnen-Abwehrsystem an Flughäfen verkaufen. „Im vergangenen Jahr gab es insgesamt 158 Drohnensichtungen an deutschen Flughäfen, sieben davon am Düsseldorfer Airport“, erklärt Peter Rücker vom Rüstungskonzern Rheinmetall. Das sei vor allem deswegen problematisch, weil Drohnen für die Fluglotsen praktisch unsichtbar seien. Denn sie seien nicht auf dem Radar zu sehen. „Denn diese sind darauf ausgerichtet, große Objekte auf große Entfernung zu sehen.“
Auch am Düsseldorfer Flughafen ist man sich der Gefahr durch Drohnen bewusst. „Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, auf welcher Grundlage Drohnen in Deutschland in Betrieb genommen werden dürfen“, erklärt Christian Hinkel, Sprecher des Flughafens Düsseldorf. Die Drohnenverordnung des Ministeriums sähe unter anderem eine Führerscheinverpflichtung für Drohnenpiloten vor.„Eine weitergehende Verschärfung dieser Regeln ist aus Sicht der deutschen Verkehrsflughäfen sinnvoll“, so der Sprecher weiter.
Über dem Flughafengelände seien Drohnenaufstiege und -flüge verboten beziehungsweise bedürfe es dafür der Zustimmung der zuständigen Luftaufsichtsstelle. „Gleiches gilt für eine Sicherheitszone von 1,5 Kilometern um das Flughafengelände herum“, so der Sprecher. Die Kontrollzone diene dem Schutz des an- und abfliegenden Flugverkehrs. Verstöße dagegen seien nach deutschem Recht ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr.
„Wir haben als Produkt Nahbereichsradars, Infrarot- und Tagsichtkameras“, so Rücker weiter. „So können wir erkennen, welche Objekte am Flughafen oder in -nähe in der Luft sind, die da nicht hingehören.“Zwar gebe es den Sperrbereich von 1,5 Kilometern um den Flughafen. „Aber das Problem ist, dass sie Drohnen mit bloßem Auge nur sehr schwer entdecken können.“
„Die zuständigen Bundesministerien, die Deutsche Flugsicherung und die Flughäfen warnen seit geraumer Zeit vor der Nutzung von Drohnen in Flughäfennähe“, erklärt ein Sprecher der Bundespolizei. Deswegen könne eine weitergehende Verschärfung der Regeln künftig notwendig sein. „So ist die Registrierungspflicht von Drohnen sowie die Ausrüstung der unbemannten Flugsysteme mit einer Technologie, durch die Drohnen – analog zu anderen Luftfahrzeugen – detektier- und erkennbar sind, denkbar.“
Geht es nach Rheinmetall, würde die Drohnenbekämpfung an Flughäfen in drei Phasen ablaufen. „Als erstes geht es um die Entdeckung und genaue Beobachtung der Drohne“, so Rücker. Dazu gehört die genaue Ortsbestimmung, wie lange sie schon in der Luft ist und ob sie beispielsweise eine Last trägt. „Das könnte ja auch eine Bombe sein.“
Eine Verschärfung der Regeln für Drohnen ist
sinnvoll. Christian Hinkel Sprecher Düsseldorf Airport
Phase zwei wäre dann die Entscheidung der zuständigen Behörden, wie mit der Situation umgegangen wird. „Das kann von der Schließung der Landebahn bis hin zur Umleitung von Flugzeugen gehen. In anderen Fällen kann es aber auch ausreichend sein abzuwarten. Zum Beispiel dann, wenn man davon ausgeht, dass der Akku ohnehin sehr bald leer sein wird und die Drohne dann zurück zum Erdboden gehen wird.“
Die Phase drei wäre die der Intervention, also des Abfangens der Drohne. „Das kann man zum Beispiel mit einem gezielten Störsender machen, um dadurch die Drohne zum Absturz zu bringen“, so Rücker. „Eine andere Möglichkeit ist das sogenannte Spoofing, mit dem GPS-Daten manipuliert werden, um so die Drohne zu täuschen und von ihrer Flugbahn abzubringen.“Zum Einsatz kommen können aber auch Jägerdrohnen, die mit einem Netz den Eindringling abfangen und zurück zum Boden bringen.
„Die Drohne abzufangen, hat den Vorteil, dass man damit ein Beweisstück gesichert hat, aber auch dass man dadurch den zuverlässigen Nachweis bekommt, dass die Gefahr nicht mehr gegeben ist“, so der Rheinmetall-Sprecher. Hat man die Drohne gesichert, könne man Fingerabdrücke und andere Spuren an dem Fluggerät sichern. „Heute haben wir das Problem, dass wenn wir eine Drohne nicht abfangen, wir nicht sicher wissen können, ob sie nicht doch noch irgendwo da ist.“
In Deutschland ist es ausschließ
lich Aufgabe der Polizei, Drohnen aktiv abzuwehren und gegen Drohnenpiloten vorzugehen. „Der Bundespolizei stehen zur Abwehr von Drohen bereits polizeiliche Führungs- und Einsatzmittel zur Verfügung. Darüber hinaus sind weitere Geräte und Einsatzsysteme in der Erprobung“, so die Bundespolizei auf Anfrage.
Die steigenden Verkaufszahlen sowie die verstärkte Nutzung von Drohnen in vielen gewerblichen Bereichen „erfordert dringend eine Anpassung des Rechtsrahmens für die Luftfahrt“.
Wer innerhalb der Sicherheitszone um Flughäfen eine Drohne aufsteigen lässt, riskiert nicht nur ein Strafverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Sondern er läuft auch Gefahr, dass Fluggesellschaften oder der Flughafen Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn zum Beispiel Flüge umgeleitet oder die Landebahn gesperrt werden muss. Und diese Forderungen können dann sehr schnell Zehntausende oder gar Hunderttausende Euro erreichen.