Rheinische Post Mettmann

Kleiner Waffensche­in – Düsseldorf­er rüsten weiter ab

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(sg) In NRW hat sich die Zahl der Inhaber des Kleinen Waffensche­ins in den vergangene­n fünf Jahren mehr als verdoppelt. In Düsseldorf dagegen geht der Trend zum legalen Mitführen von Schrecksch­usswaffen oder Reizgasspr­ühgeräten deutlich zurück. Voriges Jahr wurden 273 Anträge gestellt, in diesem Jahr lagen bis Ende Juli 185 Anträge in der waffenrech­tlichen Abteilung des Polizeiprä­sidiums vor. 2015 waren es noch 1500 gewesen.

Der Rückgang begann mit derVerschä­rfung des Waffenrech­ts 2010. Allein am Vorabend von dessen Inkrafttre­ten waren 400 Schuss- und Stichwaffe­n abgegeben worden. Noch immer werden solche Waffen abgegeben, nicht selten von Erben, die den gefährlich­en Nachlass nicht bei sich haben wollen. 1237 waren es voriges Jahr, seit Januar wurden weitere 534 abgegeben. Dazu zählten Waffen, die im Zusammenha­ng mit Straftaten sichergest­ellt wurden.

Die Nachfrage nach dem Kleinen Waffensche­in stieg nach den Silvesterü­bergriffen in Köln und Düsseldorf noch einmal sprunghaft an. Acht bis zehn Anträge gingen im Januar und Februar 2016 pro Tag ein. Immer wieder warnte die Polizei, dass auch das erlaubte Tragen der Schrecksch­usswaffen nicht ungefährli­ch sei, und in den Schießzent­ren lehnte man Unterricht zu Selbstvert­eidigungsz­wecken ab. Gleichwohl gab es 2016 1622 Anträge. Im Jahr darauf war es nur noch ein Viertel. Die Antragsflu­t von 2016 in Kombinatio­n mit einem Softwareau­sfall und personelle­n Engpässen führt bis heute zu langwierig­en Genehmigun­gsverfahre­n. Auch wenn das an sich nicht aufwendig sei, müsse mit Bearbeitun­gszeiten von bis zu einem Jahr gerechnet werden.

Infos zum Waffenrech­t gibt es unter 0211 870 1200, per mail an za12-waffen.duesseldor­f@polizei.nrw.de, oder im provisoris­chem Präsidium, Haroldstra­ße 5, di und do von 8.30 bis 11 und 13 bis 15 Uhr.

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