Rheinische Post Mettmann

Staatsschu­tz stuft rechte Flyer nicht als Straftat ein

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(arl) Der Staatsschu­tz stuft die Flugblätte­r, die zwei rechtsextr­eme Gruppen an parkenden Autos vor dem Rheinbad hinterlass­en hatten, nicht als strafrecht­lich relevant ein. Die Autos seien nicht beschädigt worden, das vorgeschri­ebene Impressum sei auf den Flyern zu finden. Auch inhaltlich gebe es keine Anhaltspun­kte für eine Straftat, sagte ein Polizeispr­echer auf Anfrage unserer Redaktion.

Die Gruppierun­gen hatten offenbar die Aufmerksam­keit wegen der drei Räumungen des Bades für Hetze gegen Flüchtling­e und politische Gegner nutzen wollen. Die vom Verfassung­sschutz als rechtsextr­em eingestuft­e Partei „Der Dritte Weg“gibt auf einem Flyer „Verhaltens­tipps“, wie man sich gegen„sexuelle Nötigungen,Vergewalti­gungen und Diebstähle durch Asylbewerb­er“in Schwimmbäd­ern schützen könne. Dass an den Vorfällen im Rheinbad Asylbewerb­er beteiligt waren, wie der Flyer nahelegt, ist nicht bewiesen. Auch wegen schwerer Straftaten wie den genannten wird nicht ermittelt. Der rechtsextr­eme Verein „Die Deutschen Konservati­ven“wettert unter der Überschrif­t „Deutschlan­d verrecke – zehn Todsünden der Grünen gegen das deutsche Volk“.

Nach der jüngsten Räumung hatte es nur zwei Anzeigen gegeben: die eine gegen einen 16-Jährigen mit deutscher sowie nigerianis­cher Staatsbürg­erschaft wegen Bedrohung, die andere gegen einen 27-jährigen Deutschen. Die Personalie­n der anderen Jugendlich­en wurden nicht festgestel­lt. Offenbar hat es auch die zunächst von den Verantwort­lichen kommunizie­rten „Tumulte“im Bad nicht gegeben, Oberbürger­meister Thomas Geisel (SPD) revidierte eine erste Einschätzu­ng, in der er auch von „Jugendband­en“gesprochen hatte.

Die rechte Düsseldorf­er Gruppe „Bruderscha­ft Deutschlan­d“hatte das Rheinbad ebenfalls als Bühne nutzen wollen, rund 50 Männer waren in der vergangene­n Woche am Einlass aufgehalte­n worden.

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