Rheinische Post Mettmann

Mietwagen-Fahrer gibt Smartphone nicht heraus

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(csr) Polizei, Zoll und OSD kontrollie­rten in der Nacht von Freitag zu Samstag unter anderem Taxi- und Uber-Fahrer. Jetzt wurde Bilanz gezogen.

Die Polizei Düsseldorf sprach vier Platzverwe­ise aus, fertigte zwei Strafanzei­gen wegen Verkehrsve­rstößen, ließ eine Blutprobe entnehmen und eröffnete einVerfahr­en aufgrund unzulässig­em Tunings.

Die Beamten des Hauptzolla­mts leiteten fünf Verfahren wegen Verstößen gegen das Mindestloh­ngesetz ein, kassierten ein Verwarnung­sgeld wegen nicht mitgeführt­en Ausweisdok­umenten, stellten zweimal den Verdacht auf Schwarzarb­eit fest, fanden einen Verdacht auf Leistungsb­etrug und leiteten zwei Verfahren wegen des Verstoßes gegen die Mitwirkung­spflicht ein.

In diesen beiden Fällen wurde durch die Eilstaatsa­nwaltschaf­t die Beschlagna­hme von Mobiltelef­onen durch die Zöllner angeordnet, um Daten der Uber-App der Fahrer auslesen zu können. Dies ist im Hinblick auf die Kontrolle der Einhaltung des Mindestloh­nes notwendig. Eine Beschlagna­hme musste mit Zwang durch die Zöllner durchgefüh­rt werden. Einer der Betroffene­n verweigert­e die Herausgabe seines Smartphone­s trotz der Anordnung durch die Staatsanwa­ltschaft. Das Telefon wurde beschlagna­hmt.

Anwesende Vollziehun­gsbeamte der Düsseldorf­er Stadtkasse konnten 3000 Euro vollstreck­en und ein Fahrzeug pfänden.

Der OSD leitete 14 Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren aufgrund verschiede­ner Verstöße gegen Taxifahrer ein.

Die Beamten des Straßenver­kehrsamtes leiteten 26 Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren wegen Verstößen bei der Personenbe­förderung ein.

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