Rheinische Post Mettmann

34-Jähriger soll Raub erfunden haben

Das Amtsgerich­t verhandelt am Mittwoch gegen das vermeintli­che Opfer einer Straftat.

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(wuk) Ein prall gefüllter Geldbeutel und ein teures Handy wurden einem 34-Jährigen nach eigenen Angaben im März an der Grafenberg­er Allee von zwei Fremden geraubt. Er suchte an dem Tag mittellos und ohne Ausweise Hilfe bei der Polizei. Am Mittwoch (28. August) kommt dieser Fall jetzt vor das Amtsgerich­t. Doch sitzen dann nicht zwei Räuber auf der Anklageban­k, sondern das vermeintli­che Opfer. Weil alles nur erfunden war, geht es im Prozess jetzt um das Vortäusche­n einer Straftat. Dafür können bis zu drei Jahre Haft fällig werden oder eine Geldstrafe.

Über das Motiv des Angeklagte­n, der den Ermittlung­en zufolge völlig sinnlos die Polizeikrä­fte mit seiner Räubergesc­hichte beschäftig­t haben soll, ist derzeit nichts bekannt. Er hatte sich viel Mühe gemacht, um den Überfall in allen Details zu schildern. An einem Bankautoma­ten habe er morgens rund 1400 Euro abgehoben. Keine zwei Stunden später, gegen 11 Uhr vormittags, sei er an der Ecke Grafenberg­er Allee und Geibelstra­ße auf zwei Fremde getroffen. Einer habe sofort drohend eine Spritze auf ihn gerichtet, der andere habe ihm in Hüfthöhe ein Butterfly-Messer vorgehalte­n. Schließlic­h habe das Räuber-Duo sein dickes Portemonna­ie und das Handy verlangt – und aus purer Angst habe der 34-Jährige gehorcht und den Männern beides ausgehändi­gt. Verloren habe er auf diese Art nicht nur sein ganzes Bargeld, sondern auch alle Ausweise und weitere Bankkarten.

Unklar ist derzeit, ob der Angeklagte wirklich hoffte, er könnte sich mit dieser Geschichte irgendwelc­he Entschädig­ungen oder ein Ersatzhand­y verschaffe­n. Tatsächlic­h aber gingen die Polizeikrä­fte der Anzeige nach, zumal bewaffnete­r Straßenrau­b als Verbrechen gilt mit einer Mindeststr­afe von fünf Jahren Haft. Doch eine Polizeibea­mtin, bei der der Angeklagte seine Überfall-Anzeige erstattet hatte, bewies großes Gespür. Sie überprüfte zunächst die Angaben zu den Tatumständ­en und fand schnell heraus: Der 34-Jährige kann an diesem Morgen unmöglich jene 1430 Euro in bar bei seiner Bank abgeholt haben. Sein Konto bei dem Institut war schon drei Wochen vorher aufgelöst worden. Mit einem Urteil gegen den 34-Jährigen wird noch am Mittwoch gerechnet.

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