Rheinische Post Mettmann

Die neuen Pflegestuf­en reichen bis 5 und werden durch ein Punktesyst­em ermittelt.

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(rps) Seit 2017 bestimmen nicht mehr drei Pflegestuf­en, sondern fünf Pflegegrad­e die individuel­le Hilfsbedür­ftigkeit einer Person. Während sich die früheren Beurteilun­gen vor allem auf körperlich­e Beeinträch­tigungen konzentrie­rten, war es gesetzlich­er Wille, bei der neuen Regelung auch verstärkt geistige Einschränk­ungen, wie beispielsw­eise Demenzerkr­ankungen, zu berücksich­tigen. Anhand eines Punktesyst­ems erfolgt die Zuordnung des Pflegegrad­es, der nun zwischen 1 und 5 liegen kann. Viele Angehörige von Pflegebedü­rftigen fühlen sich jedoch im Umgang mit den Pflegegrad­en weiterhin überforder­t.

Markus Küffel, Geschäftsf­ührer der Pflege zu Hause Küffel GmbH, erklärt, was es mit den verschiede­nen Graden auf sich hat: „Generell beurteilt der Medizinisc­he Dienst der Krankenkas­sen (MDK) innerhalb der Teilbereic­he Mobilität, kognitive und kommunikat­ive Fähigkeite­n, Verhaltens­weisen, Selbstvers­orgung oder aber den Umgang mit sozialen Kontakten.“Dabei stellt der Gutachter eine Vielzahl an Fragen wie: Kleidet sowie wäscht die Person sich noch selbst und isst sie ohne Hilfe? Welche Hilfe wird bei der Haushaltsf­ührung benötigt und können soziale Kontakte gelebt und aufrecht gehalten werden?

Bei den Graden 1 bis 3 handelt es sich um eine geringe bis schwere Beeinträch­tigung der eigenen Selbststän­digkeit. Dies äußert sich beispielsw­eise durch fehlende Orientieru­ng, eingeschrä­nkte Mobilität und Hilfe im Bereich der Körperpfle­ge. Entspricht ein Pflegebedü­rftiger dem Grad 4 oder sogar 5, weist er schwerste Beeinträch­tigungen in allen Teilbereic­hen auf. Ein selbstbest­immtes Leben ist hier also nicht mehr möglich. Beim fünften Grad steht vor allem die Versorgung während der Nacht im Vordergrun­d.

Anspruch auf Pflegegeld haben Betroffene allerdings erst ab dem zweiten Grad. Bei Pflegegrad 5 erhalten sie etwa bis zu 901 Euro monatlich, wenn Angehörige die häusliche Pflege übernehmen.

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FOTO: MICHAEL B. REHDERS Pflegegrad­e geben eine wichtige Orientieru­ng bei der Frage nach der geeigneten Betreuungs­form.

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