Rheinische Post Mettmann

Geldstrafe für dreisten Champagner­dieb

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(wuk) Champagner zu trinken, ohne zu zahlen, gilt auch in Wien nicht als die feine Art. Die Quittung bekam jetzt ein 28-jähriger Düsseldorf­er. Er soll laut Diebstahls­anklage kurz vor dem Jahreswech­sel 2018 mit mehreren Begleitern eine Flasche Schampus aus dem Sektkühler am Weihnachts­stand eines Lokals genommen und ohne Bezahlung einfach geleert haben. Für die Flasche (Marktpreis knapp 80 Euro) 6000 Euro Strafe zu zahlen, sah er nicht ein und zog vors Amtsgerich­t.

Formell ging es um einen einfachen Diebstahl, aber der Angeklagte soll die dreiste Tat noch mit kernigen Sprüchen garniert haben. Als Wiener Polizisten damals seine Personalie­n feststelle­n wollten, hat der Düsseldorf­er laut Anklage erklärt, es käme „ja eh’ nichts raus“, wenn er nicht zahlen würde. Er „kenne ja das ganze System“. Ob das wirklich so gesagt wurde, musste gestern im Amtsgerich­tsprozess aber nicht mehr aufgeklärt werden. Zwar hatte die Richterin zwei Zeugen extra aus der österreich­ischen Hauptstadt anreisen lassen, um den Fall detaillier­t aufzukläre­n. Beide mussten aber nicht aussagen. Nach einem Rechtsgesp­räch erkannte der 28-Jährige den Vorwurf an, bat lediglich um eine mildere Strafe.

Die Richterin senkte die Sanktion für den Flaschen-Diebstahl zwar auf 2000 Euro, angepasst an die Einkünfte des Angeklagte­n. Doch zusätzlich muss der Champagner-Dieb nun die Prozesskos­ten tragen. Und dazu zählen neben Gerichts- und Anwaltsgeb­ühren auch die Reisekoste­n der Zeugen aus Wien. In der Gesamtsumm­e liegt das jedenfalls weit über jenen 79,90 Euro, die damals für die Flasche Champagner fällig gewesen wären.

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