Seniorin wehrt betrügerischen Anruf ab
Bei der 97 Jahre alten Frau aus Mettmann meldete sich die vermeintliche Tochter. Sie legte einfach auf.
METTMANN (arue) Trickbetrüger haben versucht, eine 97-Jährige durch falsche Angaben am Telefon um eine hohe Summe Bargeld zu bringen. Das berichtet jetzt die Polizei. Die Tat soll sich am Mittwoch zugetragen haben. Glücklicherweise habe die Seniorin jedoch bemerkt, dass es sich um einen Betrugsversuch handelte, so dass ein Schaden verhindert wurde. Gegen 11 Uhr meldete sich per Telefon eine Frau bei der 97-Jährigen und gab an, die Tochter der Mettmannerin zu sein. Sie befinde sich aktuell in einer Notlage und benötige eine hohe fünfstellige Summe, um eine Rechnung zu begleichen. Die 97-Jährige wurde daraufhin stutzig und beendete das Gespräch. Anschließend rief sie ihre 70 Jahre alte Tochter an und erzählte ihr von dem Vorfall. Gemeinsam brachten die beiden den Vorfall dann bei der Polizei zur Anzeige.
Den aktuellen Fall nimmt die Kreispolizeibehörde Mettmann zum Anlass, um noch einmal eindringlich vor der Masche des so genannten „Enkeltricks“zu warnen. Die Betrüger nutzen variierende Legenden und Maschen. Sie melden sich am Telefon als vermeintliche Familienangehörige, Freunde oder Bekannte und täuschen eine akute Notlage vor, aus denen die Angerufenen durch die Übergabe von Bargeld oder Wertgegenständen möglichst schnell heraus helfen sollen. In allen Fällen haben es die Anrufer gezielt auf Geld und Wertgegenstände abgesehen. Sobald sich Angerufene zur Hilfe für den „notleidenden Angehörigen“bereit erklären, wird ein Bote angekündigt, der sich nur wenig später persönlich meldet. Er weist sich oft mit einem am Telefon zuvor vereinbarten Kennwort aus und holt das Geld oder Wertgegenstände der betrogenen Opfer ab. Die Polizei rät, am Telefon aufmerksam zu sein und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Angerufene sollten den den Hörer einfach auflegen. „Nur so werden sie Betrüger los. Das ist keinesfalls unhöflich“, betont die Polizei. Angerufene sollten misstrauisch sein, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte, Bekannte oder Amtsträger ausgeben, die sie nicht zweifelsfrei als solche erkennen. Angerufene sollten sofort auflegen, wenn sie der Anrufer nach persönlichen Daten und finanziellen Verhältnissen fragt.