Rheinische Post Mettmann

Was Betroffene des Brandes jetzt wissen müssen

-

(ho-) Beim Brand des Marienhosp­itals hat es eine Reihe von Verletzten gegeben, die teils schwere körperlich­e Schäden davontruge­n. Für diese Schäden haftet womöglich die so genannte Verwaltung­sberufsgen­ossenschaf­t, die für solche Fälle Betroffene in Krankenhäu­sern absichert. Miriam Battenstei­n, Anwältin in Düsseldorf, hat sich auf solche Fälle spezialisi­ert. Sie weiß aus Erfahrung, dass viele Menschen nie von der Genossensc­haft gehört haben und es daher versäumen, sich Hilfe zu holen. „Es kann soweit gehen, dass Hinterblie­bene eine Rente bekommen oder andere Folgeschäd­en, in diesem Falle die des Brandes, über diese Genossensc­haft abgesicher­t sind.“Die Fachfrau rät daher Betroffene­n dringend, entspreche­nden Beistand zu suchen und mögliche Ansprüche geltend zu machen.

Die Genossensc­haften böten „Schutz gegen drohende Gesundheit­sschäden aus Behandlung­en, an denen mitzuwirke­n die Betroffene­n verpflicht­et sind.“Vorausgese­tzt ist, dass der Betroffene auf Kosten einer Krankenkas­se in der Klinik liegt. Privat bezahlte Behandlung­en wie Schönheits-OPs fallen nicht unter diesen Versicheru­ngsschutz, er gilt auch nicht für privatvers­icherte Patienten. Details dazu stehen im „Informatio­nsblatt für medizinisc­hes Personal und den Sozialdien­st zu Unfällen in Krankenhäu­sern und Vorsorge- oder Rehabilita­tionseinri­chtungen“(www.vbg.de).

Ob Geschädigt­e an den mutmaßlich­en Verursache­r des Feuers zivilrecht­liche Regressans­prüche stellen können, ist derzeit nach Ansicht der Anwältin schwer zu beurteilen, weil die Lage noch nicht endgültig geklärt ist. Sie rät allen Betroffene­n, Beratung zu suchen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany