Was Betroffene des Brandes jetzt wissen müssen
(ho-) Beim Brand des Marienhospitals hat es eine Reihe von Verletzten gegeben, die teils schwere körperliche Schäden davontrugen. Für diese Schäden haftet womöglich die so genannte Verwaltungsberufsgenossenschaft, die für solche Fälle Betroffene in Krankenhäusern absichert. Miriam Battenstein, Anwältin in Düsseldorf, hat sich auf solche Fälle spezialisiert. Sie weiß aus Erfahrung, dass viele Menschen nie von der Genossenschaft gehört haben und es daher versäumen, sich Hilfe zu holen. „Es kann soweit gehen, dass Hinterbliebene eine Rente bekommen oder andere Folgeschäden, in diesem Falle die des Brandes, über diese Genossenschaft abgesichert sind.“Die Fachfrau rät daher Betroffenen dringend, entsprechenden Beistand zu suchen und mögliche Ansprüche geltend zu machen.
Die Genossenschaften böten „Schutz gegen drohende Gesundheitsschäden aus Behandlungen, an denen mitzuwirken die Betroffenen verpflichtet sind.“Vorausgesetzt ist, dass der Betroffene auf Kosten einer Krankenkasse in der Klinik liegt. Privat bezahlte Behandlungen wie Schönheits-OPs fallen nicht unter diesen Versicherungsschutz, er gilt auch nicht für privatversicherte Patienten. Details dazu stehen im „Informationsblatt für medizinisches Personal und den Sozialdienst zu Unfällen in Krankenhäusern und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen“(www.vbg.de).
Ob Geschädigte an den mutmaßlichen Verursacher des Feuers zivilrechtliche Regressansprüche stellen können, ist derzeit nach Ansicht der Anwältin schwer zu beurteilen, weil die Lage noch nicht endgültig geklärt ist. Sie rät allen Betroffenen, Beratung zu suchen.