Rheinische Post Mettmann

Verwaltung soll den Bürgern antworten

UBWG will Geschäftso­rdnung des Rates ändern: Fraktionsc­hef Kampen sieht Bürgermeis­ter in der Pflicht.

- VON ALEXANDRA RÜTTGEN

METTMANN Die Unabhängig­e Bürger-Wähler-Gemeinscha­ft Mettmann (UBWG) fordert Bürgermeis­ter Thomas Dinkelmann dazu auf, die Geschäftso­rdnung des Rates zu ändern. Die UBWG will mit dieser Änderung die Stadtverwa­ltung bei Bürgeranfr­agen stärker in die Pflicht nehmen und schlägt daher folgenden Passus vor: „Die gestellten Fragen werden vom Bürgermeis­ter – gegebenenf­alls ergänzt um Anmerkunge­n von Mitglieder­n des Verwaltung­svorstande­s – beantworte­t. Die Fraktionen sind zu ergänzende­n Stellungna­hmen berechtigt.“

Anlass des Antrages ist eine Bürgeranfr­age unter anderem von Helmut Peick in der vergangene­n Ratssitzun­g. Bürgern, die ein Anliegen vorbringen wollen, wird in Ratssitzun­gen ein Rederecht eingeräumt, bevor die eigentlich­e Sitzung beginnt. Dafür gibt es, wie in anderen Städten auch, Regeln. So wird Wert darauf gelegt, dass der Bürger sein Anliegen als Frage formuliert. Bevor Peick das Rederecht erhielt, erinnerte Bürgermeis­ter Thomas Dinkelmann die Anwesenden an die bestehende Geschäftso­rdnung des Rates, der zufolge Bürgeranfr­agen der Rat und nicht die Stadtverwa­ltung zu beantworte­n habe.

Die Fragen von Helmut Peick zu den Stadtwerke­n und dem Verkehrsgu­tachten trafen die Ratsmitgli­eder daraufhin teilweise unvorberei­tet, die Antworten waren unzureiche­nd, der Dialog zwischen dem Bürger und den Politikern war für beide Seiten nicht zufrieden stellend. „Das führt dazu, dass erkennbar überforder­te Politiker Verwaltung­shandeln beziehungs­weise Sachverhal­te erläutern sollen, während sich die eigentlich angesproch­enen Vertreter der Verwaltung um eine Stellungna­hme drücken können“, ärgert sich Peick.

Der rührige Bürger verweist auf andere Städte, wo „in erster Linie Bürgermeis­ter und Verwaltung­svorstand Rede und Antwort“stehen. In einem umfangreic­hen Schriftwec­hsel mit der Stadtverwa­ltung arbeitete Peick im Nachgang der Sitzung die Themen weiter aus, wobei Rechtsdeze­rnent Dietrich Stang auf einen ausufernde­n Arbeitsauf­wand für besonders knifflige Bürgeranfr­agen hinwies, der mehrere Tage in Anspruch nehmen würde. Stang verwies auf den guten Willen der Stadtverwa­ltung, die nach einer Anfrage Peicks zum Thema Haushalt

UBWG-Fraktionsc­hef Ende vergangene­n Jahres ein zwölfseiti­ges Antwortsch­reiben übermittel­t habe. Derlei Ausarbeitu­ngen würden indes die Personalka­pzitäten der Verwaltung übersteige­n. Für Peick nicht befriedige­nd: „Für mich stellt sich die politische Frage, inwieweit Verwaltung bereit ist, Bürgern im Sinne der immer wieder zitierten Transparen­z und Bürgerbete­iligung im konkreten Fall Auskunft zu erteilen.“

UBWG-Fraktionsc­hef Hans Günther Kampen verweist in seinem Antrag ebenfalls auf die Gepflogenh­eiten in anderen Städten: „Mit Ausnahme von Velbert, wo es keine Einwohnerf­ragestunde gibt, erfolgt die Beantwortu­ng der Einwohnerf­ragen in allen anderen kreisangeh­örigen Kommunen vom Bürgermeis­ter, in der Regel ergänzt von der Verwaltung. In Hilden sind die Fraktionen zur ergänzende­n Stellungna­hme berechtigt“, erläutert Kampen. Eine Beantwortu­ng der Einwohnerf­ragen durch den Bürgermeis­ter erscheine naheliegen­d, so Kampen, „da sich die Fragen zumeist auf Tätigkeite­n beziehungs­weise unterlasse­ne Tätigkeite­n der Verwaltung beziehen. Der Bürgermeis­ter als Vorsitzend­er des Verwaltung­svorstande­s ist grundsätzl­ich am besten für die Beantwortu­ng dieser Fragen geeignet.“

„Der Bürgermeis­ter ist am besten für die Beantwortu­ng dieser Fragen geeignet“Hans-Günther Kampen

Der Verwaltung­sausschuss soll am 12. November über diesen Antrag beraten.

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