Rheinische Post Mettmann

Düsseldorf droht Offenlegun­g des Tour-Vertrags

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DÜSSELDORF (dpa) Die Stadt Düsseldorf wird den bislang unter Verschluss gehaltenen Vertrag mit dem Veranstalt­er der Tour de France wohl offenlegen müssen. Das hat das Düsseldorf­er Verwaltung­sgericht am Montag nach Angaben eines Sprechers zu erkennen gegeben. Die Klage eines Journalist­en auf Auskunft dürfte nach derzeitige­m Stand begründet sein, habe der Richter in der mündlichen Verhandlun­g gesagt.

Die Landeshaup­tstadt hatte sich auf eine Verschwieg­enheitserk­lärung und auf Betriebsge­heimnisse des Veranstalt­ers berufen. Damit wäre das Informatio­nsfreiheit­sgesetz, auf das sich der Kläger berufe, aber praktisch ausgehebel­t, kritisiert­e das Gericht.

Die Stadt habe dem Gericht weder die Verschwieg­enheitserk­lärung vorgelegt, noch sich näher zu den vermeintli­ch gefährdete­n Betriebsge­heimnissen eingelasse­n. Das Gericht äußerte erhebliche Zweifel“, dass das Geheimhalt­ungsintere­sse damit rechtlich zulässig begründet werden könne. Das Urteil soll innerhalb der kommenden zwei Wochen schriftlic­h ergehen (Az.: 29 K 2845/18).

Die Kosten für den Auftakt der Tour de France 2017 in Düsseldorf („Grand Départ“) waren wegen Mehrkosten in Millionenh­öhe zum Politikum geworden. Der Stadtrat hatte Düsseldorf­s Oberbürger­meister Thomas Geisel (SPD) die nachträgli­che Genehmigun­g der Ausgaben verweigert.

Einnahmen in Höhe von acht Millionen Euro standen Ausgaben von 15,8 Millionen Euro entgegen. Der Rat hatte ein Minus von 4,9 Millionen Euro wegen der Werbewirku­ng für die Stadt abgesegnet. Tatsächlic­h waren es aber 7,8 Millionen geworden.

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