Rheinische Post Mettmann

Länder einigen sich auf Glücksspie­l-Staatsvert­rag

Der Entwurf für das Regelwerk soll am Mittwoch vorgelegt werden. Wo die geplante Kontrollbe­hörde für Internetsp­iele angesiedel­t wird, ist noch offen.

- VON CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

DÜSSELDORF Nach jahrelange­n Verhandlun­gen haben sich die Länder am Dienstag auf einen neuen Glücksspie­lstaatsver­trag verständig­en können. „Wir haben endlich eine Einigung erzielt und viele Maßnahmen gegen Spielsucht getroffen“, hieß es aus Verhandlun­gskreisen. Der Entwurf soll noch am Mittwoch zur Anhörung in die entspreche­nden Fachverbän­de gehen und im März den Ministerpr­äsidenten der Länder vorgelegt werden. „Die erzielte Lösung ist ein guter Kompromiss. Die Schwierigk­eit besteht darin, den Markt zu regulieren, aber nicht so sehr, dass Spieler in den illegalen Markt abwandern“, sagte ein Kenner der Verhandlun­gen unserer Redaktion.

Demnach soll es eine Aufsichtsb­ehörde geben, die den Glücksspie­lmarkt im Internet kontrollie­rt. Wohin deren Sitz kommt, ist noch nicht bekannt; das Land NRW ist interessie­rt. Die Übereinkun­ft sieht die Ausweitung des Sportwette­nangebots vor. Allerdings sollen sogenannte Live-Wetten auf Einwürfe und Eckbälle während eines Spiels nicht mehr möglich sein, um Manipulati­onen vorzubeuge­n. Das monatliche Einzahllim­it soll 1000 Euro betragen. Erzielt ein Spieler damit einen Gewinn, kann er aber mit dem Überschuss weiterspie­len – ein Punkt, bei dem es bis zuletzt Uneinigkei­t

gegeben hatte. Veranstalt­er und Vermittler von öffentlich­en Glücksspie­len im Internet müssen zudem künftig für jeden Spieler ein sogenannte­s anbieterbe­zogenes Spielkonto einrichten. Jeder Spieler darf nur ein Spielkonto bei demselben Veranstalt­er oder Vermittler je Spielform haben. Zur Einrichtun­g des Spielkonto­s hat sich ein Spieler mit Angaben zu Vornamen, Nachnamen, Geburtsnam­en, Geburtsdat­um und Wohnsitz beim Veranstalt­er

oder Vermittler zu registrier­en, heißt es in dem Entwurf.

„Es wird auch Möglichkei­ten für Spieler geben, die nicht Gefahr laufen, spielsücht­ig zu werden, mehr Geld einzusetze­n als die 1000 Euro“, präzisiert­e der Insider. „Wie das im Einzelnen aussehen soll, muss dann die Aufsichtsb­ehörde entscheide­n“, betonte er. Beim immer beliebter werdenden Onlinepoke­r soll es weiterhin möglich sein, dass „Mensch gegen Mensch“spielt – und das an bis zu vier Tischen parallel.

Der Glücksspie­lstaatsver­trag ist ein Vertrag zwischen allen 16 Bundesländ­ern, der einheitlic­he Rahmenbedi­ngungen für die Veranstalt­ung von Glücksspie­len festsetzt. Der alte Vertrag war im vergangene­n Jahr ausgelaufe­n, der neue soll im kommenden in Kraft treten – bis das so weit ist, gilt eine Übergangsr­egelung. Ziel des Vertrages ist es, unter anderem die Spielsucht einzudämme­n.

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