Knöllchen-Urteil betrifft NRW nicht
Anders als in Hessen haben Falschparker keine Aussicht auf Erstattung von Bußgeld.
DÜSSELDORF (tor) In Hessen stellt ein aktuelles Urteil Hunderttausende bereits bezahlter Knöllchen nachträglich infrage. Parksünder in Nordrhein-Westfalen können sich dagegen keine Hoffnung auf die Rückzahlung solcher Ordnungsbußen machen. Ein Sprecher des NRW-Innenministeriums sagte auf Anfrage: „Da in Nordrhein-Westfalen keine privaten Dienstleister zur Ahndung von Verkehrsverstößen oder zur Wahrnehmung sonstiger hoheitsrechtlicher Befugnisse bei der Verkehrsüberwachung eingesetzt werden, hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Sachlage in NRW.“
Das Oberlandesgericht (OLG)
Frankfurt hatte am Montag entschieden, dass private Dienstleister auch im Auftrag von Polizei oder Kommunen keine Strafzettel ausstellen dürfen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs und die Ahndung von Verstößen seien hoheitliche Aufgaben, so das Urteil (Az. 2Ss-OWI 942/19). Wegen dieses Urteils muss allein die Stadt Frankfurt nun möglicherweise rund zehn Millionen Euro an Falschparker zurückzahlen.
Ein Mann, der 2017 einen Strafzettel wegen unerlaubten Parkens erhalten hatte und dagegen vorgegangen war, bekam vor dem OLG Recht, weil das Knöllchen nicht von der Polizei oder einem städtischen Angestellten ausgestellt worden war.
Stattdessen hatte das Verkehrsdezernat einen Leiharbeiter eingesetzt, der zu der Zeit bei einem privaten Dienstleister angestellt war. „In NRW sind für die Überwachung des ruhenden Verkehrs vorrangig die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden, aber auch die Polizei zuständig“, sagte der Sprecher des Innenministeriums.
Nach Angaben des OLG Frankfurt betrifft das Urteil potenziell rund 700.000 Fälle allein aus dem Jahr 2018. Hinzu kämen die Fälle des Jahres 2019, aus dem noch keine Zahlen vorliegen. Frankfurt will als Reaktion auf das Urteil künftig keine Mitarbeiter von Leihfirmen mehr für das Ausstellen von Strafzetteln einsetzen.