Rheinische Post Mettmann

Bewährungs­strafe für den „Morris“-Wurm

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Das Internet in seiner heutigen Form gab es noch nicht, als Robert T. Morris, ein Doktorand der Cornell-Universitä­t im Bundesstaa­t New York, den ersten bedeutende­n Computerwu­rm in die Welt hinausschi­ckte. Das Programm, das Morris im Herbst 1988 entwickelt hatte, hätte eigentlich zählen sollen, wie viele Computer mit dem Netzwerk verbunden waren, das zu diesem Zeitpunkt noch hauptsächl­ich aus Universitä­ts-, Regierungs- und Militärrec­hnern bestand. Doch das Programm hatte einen Fehler: Eigentlich sollte es in einen Rechner eindringen, diesen zählen und dann eine Kopie von sich selbst an das nächste Gerät schicken. Stattdesse­n kopierte das Programm sich munter selbst, schickte sich immer wieder an die bereits infizierte­n Computer und legte sie auf diese Weise lahm. Morris versuchte, den Schaden zu beheben, und zeigte sich bei seinem eigenen Vater selbst an. Robert H. Morris war zu diesem Zeitpunkt Leiter des zur National Security Agency (NSA) gehörenden National Computer Security Centers. Doch es war zu spät. Etwa 6000 Rechner waren betroffen, der Schaden wurde später auf bis zu 100 Millionen US-Dollar geschätzt. Morris wurde nach einem Gesetz gegen Computerkr­iminalität angeklagt, das zwei Jahre zuvor in Kraft getreten war. Um das für die Juristen noch neue Thema zu beleuchten, lud das Gericht die besten IT-Experten ihrer Zeit vor. Am Ende zeigte sich der Richter gnädig: Morris wurde am 22. Januar 1990 zu einer dreijährig­en Bewährungs­strafe verurteilt. Der ehemalige Doktorand ist heute Professor am Massachuse­tts Institute of Technology (MIT).

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