Freifrau von Kö streitet vor Gericht
Der Richter rät dem Travestie-Künstler, die Geschäftsunterlagen einfach zu kopieren.
(wuk) Mit einem tiefen Seufzer unterlegte ein vollbärtiger Prozessbeteiligter beim Amtsgericht sein Anliegen: „Ich streite seit 2017, aber ich möchte das jetzt endlich abwickeln!“Kaum zu glauben, dass es sich um die „Freifrau von Kö“handelt – ungeschminkt und ohne Glamour-Kostüm, hier bürgerlich einfach Andreas Patermann genannt.
Bis Ende 2017 hatte der Travestie-Künstler und Stadtführer mit einem Geschäftspartner einen Museumsservice betrieben. Dann war die gemeinsame Zeit vorbei, die DragQueen und der georgische Künstler gehen getrennte Wege. Streit gibt es um Geschäftsunterlagen, um ein Betriebsbuch, um Rechnungen und darum, wer welche Dokumente als Original oder nur als Kopie beanspruchen kann. Zur Klärung dieser Fragen war Patermann zum Amtsgericht geradelt – doch auf der Gegenseite traf er nur den Anwalt des Ex-Geschäftspartners an. Für den
Richter lag der Fall klar: Da die „Freifrau von Kö“den Betrieb allein weiter führt, hat der Travestie-Künstler Anspruch auf die Originalunterlagen. Beide Ex-Partner brauchen jene Dokumente, um noch Forderungen zu prüfen – und um ihre Steuererklärungen zu fertigen. Der Richter. „Dann treffen wir uns heute Nachmittag zum Kaffee, jeder bringt seine Unterlagen mit und alles wird erledigt!“Das sei nicht ganz wörtlich zu nehmen, schränkte er ein, machte aber deutlich, dass Patermann und der Ex-Partner alle ihre Buchungsbelege untereinander austauschen sollten – und schon wäre der Fall ganz pragmatisch geklärt. So soll es nun abgewickelt werden, ansonsten gibt‘s am 4. März ein Urteil.