Rheinische Post Mettmann

Studierend­enwerk hält an Besuchsgeb­ühr fest

- VON SEMIHA ÜNLÜ

Ein harter und zäher Kampf zeichnet sich im Streit um die Besucherre­gelung in Wohnheimen ab. Die Studierend­envertretu­ngen der vier staatliche­n Hochschule­n (Hochschule

Düsseldorf, Heinrich-Heine-Universitä­t, Robert Schumann Hochschule, Kunstakade­mie) haben sich zusammenge­schlossen und dem Studierend­enwerk Düsseldorf eine Unterlassu­ngsaufford­erung zukommen lassen. In dieser fordern sie den

Betreiber auf, die Aushänge zur Besucherre­gelung in den Wohnheimen abzunehmen: Diese sieht vor, dass Studierend­e für Übernachtu­ngsgäste fünf Euro pro Nacht zahlen und diese auch anmelden. Dafür haben sie dem Studierend­enwerk eine Frist bis zum 21. Januar 2020 gesetzt. „Andernfall­s behalten wir uns weitere Schritte vor. Wir hoffen jedoch, dass dies nicht erforderli­ch ist.“

Die scheinen allerdings unausweich­lich. Denn das Studierend­enwerk will von seiner Regelung nicht abweichen. „Ich denke, es geht Ihnen und uns nicht um die bewusste Herbeiführ­ung eines Rechtsstre­its, sondern um eine vernünftig­e Regelung im Sinne aller Studierend­en, die in einer unserer Wohnanlage­n wohnen“, schreibt Geschäftsf­ührer

Frank Zehetner in einem Schreiben an die Studierend­en, das unserer Redaktion vorliegt. Er sehe „gern einem einheitlic­hen Vorschlag der vier Düsseldorf­er Asten entgegen, welcher umsetzbar ist und auch die Belange aller bei uns wohnenden Studierend­en berücksich­tigt“. Zudem weist er auf die Hintergrün­de für die Einführung der Besucherre­gelung hin: Es gehe „eigentlich“nicht darum, dass „die Freundin oder der Freund mal eine Nacht zur Übernachtu­ng bleibt“. Vielmehr benötige man „eine Lösung für die Fälle, in denen von Bewohnern und Bewohnerin­nen innen schlicht missachtet wird, dass es sich um die Vermietung nur eines Wohnplatze­s handelt“.

„Fadenschei­nig“: So bezeichnet allerdings der AStA der Hochschule

Düsseldorf die Argumentat­ion des Studierend­enwerks: „Um gegen solche Vorstöße vorzugehen, braucht es keine Besucherpa­uschale, die alle Studierend­en trifft und vor Gericht sowieso keinerlei Bestand hätte“. Mit der Pauschale werde die Unwissenhe­it gerade junger Studierend­en „gnadenlos“ausgenutzt, „die ihre erste eigene Wohnung haben und nicht richtig über ihre Rechte und Pflichten als Mieter informiert sind“. Zudem sehe sich der AStA „nicht in der Verantwort­ung, Lösungsans­ätze für ein Unternehme­n zu erarbeiten, nur weil dieses selbst dazu nicht in der Lage ist“. In einem Treffen mit den anderen Studierend­envertretu­ngen will man deswegen nun eine „gemeinsame Handlungss­trategie“erarbeiten.

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