Studierendenwerk hält an Besuchsgebühr fest
Ein harter und zäher Kampf zeichnet sich im Streit um die Besucherregelung in Wohnheimen ab. Die Studierendenvertretungen der vier staatlichen Hochschulen (Hochschule
Düsseldorf, Heinrich-Heine-Universität, Robert Schumann Hochschule, Kunstakademie) haben sich zusammengeschlossen und dem Studierendenwerk Düsseldorf eine Unterlassungsaufforderung zukommen lassen. In dieser fordern sie den
Betreiber auf, die Aushänge zur Besucherregelung in den Wohnheimen abzunehmen: Diese sieht vor, dass Studierende für Übernachtungsgäste fünf Euro pro Nacht zahlen und diese auch anmelden. Dafür haben sie dem Studierendenwerk eine Frist bis zum 21. Januar 2020 gesetzt. „Andernfalls behalten wir uns weitere Schritte vor. Wir hoffen jedoch, dass dies nicht erforderlich ist.“
Die scheinen allerdings unausweichlich. Denn das Studierendenwerk will von seiner Regelung nicht abweichen. „Ich denke, es geht Ihnen und uns nicht um die bewusste Herbeiführung eines Rechtsstreits, sondern um eine vernünftige Regelung im Sinne aller Studierenden, die in einer unserer Wohnanlagen wohnen“, schreibt Geschäftsführer
Frank Zehetner in einem Schreiben an die Studierenden, das unserer Redaktion vorliegt. Er sehe „gern einem einheitlichen Vorschlag der vier Düsseldorfer Asten entgegen, welcher umsetzbar ist und auch die Belange aller bei uns wohnenden Studierenden berücksichtigt“. Zudem weist er auf die Hintergründe für die Einführung der Besucherregelung hin: Es gehe „eigentlich“nicht darum, dass „die Freundin oder der Freund mal eine Nacht zur Übernachtung bleibt“. Vielmehr benötige man „eine Lösung für die Fälle, in denen von Bewohnern und Bewohnerinnen innen schlicht missachtet wird, dass es sich um die Vermietung nur eines Wohnplatzes handelt“.
„Fadenscheinig“: So bezeichnet allerdings der AStA der Hochschule
Düsseldorf die Argumentation des Studierendenwerks: „Um gegen solche Vorstöße vorzugehen, braucht es keine Besucherpauschale, die alle Studierenden trifft und vor Gericht sowieso keinerlei Bestand hätte“. Mit der Pauschale werde die Unwissenheit gerade junger Studierenden „gnadenlos“ausgenutzt, „die ihre erste eigene Wohnung haben und nicht richtig über ihre Rechte und Pflichten als Mieter informiert sind“. Zudem sehe sich der AStA „nicht in der Verantwortung, Lösungsansätze für ein Unternehmen zu erarbeiten, nur weil dieses selbst dazu nicht in der Lage ist“. In einem Treffen mit den anderen Studierendenvertretungen will man deswegen nun eine „gemeinsame Handlungsstrategie“erarbeiten.
POLIZEI UND GERICHT