Mehr Kinder in der Notbetreuung
Das Land hat den Kreis der Begünstigten ausgeweitet.
METTMANN/ERKRATH (arue) Das Land NRW hat die Kinderbetreuung von Personen der kritischen Infrastruktur neu geregelt, ebenso wie die Betreuungsmöglichkeiten am Wochenende. Darauf weisen jetzt die Städte Mettmann und Erkrath hin. Seit Montag, 23. März, sind demnach mehr Personen anspruchsberechtigt als bislang: Jede Person, die in der kritischen Infrastruktur tätig ist und eine Bescheinigung des Arbeitgebers auf Unentbehrlichkeit vorweisen kann, hat einen Anspruch auf einen Platz in der Notbetreuung – unabhängig davon, ob die Partnerin oder der Partner auch einen solchen Anspruch nachweisen kann. Damit reicht ab Montag die Vorlage einer einzigen Bescheinigung aus.
Dies gelte für Kindertagesbetreuung, Kindertagespflegestellen und heilpädagogische Kindertageseinrichtungen. Dabei dürfen nur gesunde Kinder betreut werden. Auch Kinder, die sich zuvor in Risikogebieten aufgehalten haben, sind von der Betreuung ausgeschlossen.
Der Anspruch auf Betreuung wird immer in der jeweiligen Einrichtung erfüllt, die die Kinder normalerweise besuchen. Zudem haben auch Eltern mit Berufen in der kritischen Infrastruktur einen Betreuungsanspruch, die sonst keinen Betreuungsvertrag mit einer Einrichtung haben.
Das Formular für eine Bescheinigung können sich Eltern in Mettmann
unter www.mettmann.de herunterladen. In Erkrath melden sich Eltern per E-Mail bei andrea.graef@ erkrath.de und silke.stifka@erkrath. de. Für den Bereich Kindertagespflege sind es nicole.pauli@erkrath. de und oliver.voellings@erkrath.de.
Zusätzlich zu der Neuregelung des Betreuungsanspruches wird ab dem 23. März auch eine Wochenendbetreuung angeboten, die sich auch über die Osterferien erstreckt. Auf diese Weise sollen besonders Eltern im Schichtdienstbetrieb entlastet werden. Eltern mit dringendem Bedarf für eine Wochenendbetreuung wenden sich in Mettmann per E-Mail an klaudia.beck@mettmann. de oder monika-niering@mettmann.de.