CORONA-TICKER
Dritter Todesfall im Kreis Wie das Gesundheitsamt berichtet, gibt es den dritten Todesfall im Kreis Mettmann. Ein 63-jähriger Ratinger ist an den Folgen der Corona-Infektion verstorben. Für Donnerstag, 26. März, meldet das Kreisgesundheitsamt außerdem 271 Corona-Erkrankungsfälle und 454 Verdachtsfälle. Erkrankte gibt es in Mettmann 26, in Erkrath 35, in Wülfrath 12, in Haan 26, in Heiligenhaus 3, in Hilden 17, in Langenfeld 37, in Monheim 19, in Ratingen 43, in Velbert 53. Nach wie vor versorgt das Evangelische Krankenhaus in Mettmann neun bestätigte Corona-Fälle im EVK Mettmann, bisher liegt kein Corona-Patient auf der Intensivstation.
Maigala wird verlegt Die Mettmanner Maigala, ein Konzert mit Stars aus Oper und Operette, die am 10. Mai in der Neandertalhalle stattfinden sollte, wird wegen des Coronavirus verschoben. Sie wird auf den 4. Oktober, 16 Uhr, verlegt.
Stadt richtet Bürgertelefon ein Ab Donnerstag, 26. März können sich Bürger mit ihren Fragen rund um das Corona-Virus an die Telefonhotline der Stadt Mettmann unter 02104 980666 wenden. Für alle medizinischen Fragen ist jedoch auch weiterhin ausschließlich die Hotline des Kreisgesundheitsamtes zuständig, sie ist unter 02104 993535 zuständig. Das Bürgertelefon ist ab Donnerstag, 26. März, 9 Uhr, immer montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr, montags bis mittwochs von 14 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr erreichbar.
Stadtorchester verschiebt Konzert Das Frühjahrskonzert, das für den 16. Mai geplant war, wird in den November verschoben. Die Musiker werden am 8. November um 16 Uhr im Theatersaal der Neandertalhalle unter Leitung von Michael Gilcher aufspielen. Eintrittskarten für das Konzert im Mai, die bereits gekauft wurden, behalten ihre Gültigkeit. Sie können aber auch zurückgegeben werden. Dazu können sich Betroffene ans Stadtorchester unter info@stadtorchester-mettmann. de oder per Telefon unter der Nummer 02104 52616 wenden.
Nur noch Lebensmittel auf dem Wochenmarkt Auch weiterhin können trotz der Ausbreitung des Coronavirus Wochenmärkte durchgeführt werden. Allerdings dürfen laut einer neuen Rechtsverordnung des Landes NRW auf den Wochenmärkten nur noch Produkte des täglichen Bedarfs angeboten werden. Darauf weist jetzt die Stadtverwaltung in Mettmann hin. Das heißt: Auf dem Mettmanner Wochenmarkt dürfen nur noch Lebensmittel angeboten werden, aber keine anderen Produkte wie beispielsweise Uhren, Portemonnaies oder Kleidung. Die Kunden des Wochenmarktes sind dazu angehalten, alle möglichen Sicherheitsvorkehrungen während ihres Marktbesuchs zu beachten – das heißt, zwei Meter Abstand zum Händler und anderen Kunden zu halten, die Niesetikette zu beachten und möglichst keine Waren zu berühren.