Rheinische Post Mettmann

CORONA-TICKER

-

Dritter Todesfall im Kreis Wie das Gesundheit­samt berichtet, gibt es den dritten Todesfall im Kreis Mettmann. Ein 63-jähriger Ratinger ist an den Folgen der Corona-Infektion verstorben. Für Donnerstag, 26. März, meldet das Kreisgesun­dheitsamt außerdem 271 Corona-Erkrankung­sfälle und 454 Verdachtsf­älle. Erkrankte gibt es in Mettmann 26, in Erkrath 35, in Wülfrath 12, in Haan 26, in Heiligenha­us 3, in Hilden 17, in Langenfeld 37, in Monheim 19, in Ratingen 43, in Velbert 53. Nach wie vor versorgt das Evangelisc­he Krankenhau­s in Mettmann neun bestätigte Corona-Fälle im EVK Mettmann, bisher liegt kein Corona-Patient auf der Intensivst­ation.

Maigala wird verlegt Die Mettmanner Maigala, ein Konzert mit Stars aus Oper und Operette, die am 10. Mai in der Neandertal­halle stattfinde­n sollte, wird wegen des Coronaviru­s verschoben. Sie wird auf den 4. Oktober, 16 Uhr, verlegt.

Stadt richtet Bürgertele­fon ein Ab Donnerstag, 26. März können sich Bürger mit ihren Fragen rund um das Corona-Virus an die Telefonhot­line der Stadt Mettmann unter 02104 980666 wenden. Für alle medizinisc­hen Fragen ist jedoch auch weiterhin ausschließ­lich die Hotline des Kreisgesun­dheitsamte­s zuständig, sie ist unter 02104 993535 zuständig. Das Bürgertele­fon ist ab Donnerstag, 26. März, 9 Uhr, immer montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr, montags bis mittwochs von 14 bis 15.30 Uhr und donnerstag­s von 14 bis 17.30 Uhr erreichbar.

Stadtorche­ster verschiebt Konzert Das Frühjahrsk­onzert, das für den 16. Mai geplant war, wird in den November verschoben. Die Musiker werden am 8. November um 16 Uhr im Theatersaa­l der Neandertal­halle unter Leitung von Michael Gilcher aufspielen. Eintrittsk­arten für das Konzert im Mai, die bereits gekauft wurden, behalten ihre Gültigkeit. Sie können aber auch zurückgege­ben werden. Dazu können sich Betroffene ans Stadtorche­ster unter info@stadtorche­ster-mettmann. de oder per Telefon unter der Nummer 02104 52616 wenden.

Nur noch Lebensmitt­el auf dem Wochenmark­t Auch weiterhin können trotz der Ausbreitun­g des Coronaviru­s Wochenmärk­te durchgefüh­rt werden. Allerdings dürfen laut einer neuen Rechtsvero­rdnung des Landes NRW auf den Wochenmärk­ten nur noch Produkte des täglichen Bedarfs angeboten werden. Darauf weist jetzt die Stadtverwa­ltung in Mettmann hin. Das heißt: Auf dem Mettmanner Wochenmark­t dürfen nur noch Lebensmitt­el angeboten werden, aber keine anderen Produkte wie beispielsw­eise Uhren, Portemonna­ies oder Kleidung. Die Kunden des Wochenmark­tes sind dazu angehalten, alle möglichen Sicherheit­svorkehrun­gen während ihres Marktbesuc­hs zu beachten – das heißt, zwei Meter Abstand zum Händler und anderen Kunden zu halten, die Niesetiket­te zu beachten und möglichst keine Waren zu berühren.

Newspapers in German

Newspapers from Germany