Rheinische Post Mettmann

Gute Nachrichte­n für Mieter in NRW

- VON KIRSTEN BIALDIGA

Die Passage im Koalitions­vertrag von CDU und FDP ist eindeutig. Viele von der rot-grünen Vorgängerr­egierung eingeführt­e Verordnung­en zum Mieterschu­tz sollten eigentlich abgeschaff­t werden. Stattdesse­n gelte es, private Investitio­nen in den Wohnungsba­u anzukurbel­n, heißt es in dem Vertragswe­rk aus dem Jahr 2017. Nun hat sich NRW-Bauministe­rin Ina Scharrenba­ch anders besonnen – eine richtige Entscheidu­ng. Die CDU-Politikeri­n kommt zu dem Ergebnis, dass die Angebotsla­ge auf dem Wohnungsma­rkt es nicht erlaubt, den Mieterschu­tz zu schleifen. An drei von vier befristete­n Regelungen, die zur Verlängeru­ng anstanden, hält sie nun fest. Damit sind langjährig­e Mieter weiterhin vor drastische­n Mieterhöhu­ngen sowie schnellen Kündigunge­n wegen Eigenbedar­fs geschützt und neue Mieter vor Wucher. Denn auch die einst so gescholten­e Mietpreisb­remse soll in vielen NRW-Kommunen mit engen Wohnungsmä­rkten nun weitere fünf Jahre fortbesteh­en. Einzig die Umwandlung­sverordnun­g, die es Städten ermöglicht, die Gentrifizi­erung von Stadtteile­n zu stoppen, fällt weg. Sie sei zu selten zum Einsatz gekommen, heißt es zur Begründung. Das ist nicht nur aus Mietersich­t zu bedauern, sondern auch aus Gründen der Stadtentwi­cklung. Gerade das Steuern der sozialen Struktur eines Viertels dürfte künftig an Bedeutung gewinnen.

Die Kehrtwende der Landesregi­erung beim Mieterschu­tz bedeutet allerdings keinen Sinneswand­el. Sie ist darauf zurückzufü­hren, dass es mit dem Wohnungsba­u langsamer vorangeht als gedacht. Das betrifft gerade auch Sozialwohn­ungen. Ihre Zahl sinkt in NRW jedes Jahr, der Bau neuer Wohnungen mit Mietpreisb­indung bleibt insbesonde­re in den Städten deutlich hinter der Nachfrage zurück. Eine Entspannun­g ist bisher nicht in Sicht.

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