Rheinische Post Mettmann

Abi-Zeugnisse bis 27. Juni – Unis starten online

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DÜSSELDORF (dpa) Das NRW-Schulminis­terium hat einen neuen Zeitplan für die zentralen Abiturprüf­ungen und Prüfungen in Klasse 10 festgelegt. „Voraussetz­ung für die Umsetzung ist die rechtzeiti­ge Wiederaufn­ahme eines geregelten Unterricht­sund Schulbetri­ebs“, teilte das Ministeriu­m mit. Abiturient­en sollen nach den Planungen weiterhin bis spätestens zum 27. Juni ihre Zeugnisse bekommen.

Die 88.000 angehenden Abiturient­en schreiben zwischen 12. und 25. Mai Klausuren. Nachschrei­betermine sind zwischen 26. Mai und 9. Juni, mündliche Prüfungen ab 26. Mai. Eine Ausnahme sind die Berufliche­n Gymnasien der Berufskoll­egs. Letzter Prüfungste­rmin ist der 26. Mai, mündliche Prüfungen beginnen zwei Tage später. Nachschrei­betermine gibt es ab 5. Juni. Der Beginn der Zentralen Prüfungen in Klasse 10, unter anderem an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschu­len wurde auf den 12. Mai verschoben. Ende der Prüfungsph­ase ist der 19. Mai. Nachgeschr­ieben werden können Prüfungen vom 22. bis 27. Mai, mündliche Prüfungen sollen wie geplant vom 15. bis zum 23. Juni stattfinde­n.

Die Hochschule­n in Nordrhein-Westfalen wollen das Sommerseme­ster ab dem 20. April mit reiner Online-Lehre starten. Inwieweit eine im Verlauf des Semesters sich verändernd­e Lage es erlaube, Präsenzver­anstaltung­en einzuplane­n, sei nicht absehbar, teilten die Landesrekt­orenkonfer­enz der Universitä­ten und der Hochschule­n für Angewandte Wissenscha­ft mit. „Für die rund 770.000 Studierend­en soll das Sommerseme­ster 2020 kein verlorenes Semester werden“, hieß es. Die Mehrheit der Studierend­en zeige sich äußerst motiviert, dafür mit den Lehrenden auch innovative Wege zu gehen.

Zuvor hatte die Universitä­t Bochum bekanntgeg­eben, auf Vorlesunge­n vor Publikum und andere Präsenz-Formate zu verzichten und auf digitale Lehre umzustelle­n. Ein Umstieg auf Onlineform­ate in Lehre und Prüfungen bedürfe auch zeitnaher rechtliche­r Anpassunge­n, so die Hochschulr­ektoren. Eine Grundlage dafür wird demnach mit dem geplanten Epidemiege­setz geschaffen. Außerdem schlagen die Hochschule­n vor, die Regelstudi­enzeit zu verlängern, wenn Studierend­e Prüfungen nicht ablegen konnten.

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