Rheinische Post Mettmann

Landesregi­erung verlängert Mieterschu­tz

- VON KIRSTEN BIALDIGA

Drei von vier Regelungen, darunter auch die Mietpreisb­remse, sollen entgegen dem Koalitions­vertrag nun doch für weitere fünf Jahre gelten. Denn das Angebot an preiswerte­m Wohnraum ist zu knapp.

DÜSSELDORF Die CDU/FDP-Landesregi­erung hat den Mieterschu­tz neu geregelt. „Wir haben uns zu einer neuen Mieterschu­tzverordnu­ng entschiede­n“, sagte Bauministe­rin Ina Scharrenba­ch (CDU) am Donnerstag. Demnach sollen die Mietpreisb­remse bei Neuvermiet­ungen, die Kappungsgr­enze bei Mieterhöhu­ngen in bestehende­n Verträgen sowie die Kündigungs­sperrfrist­en in einer neuen Mieterschu­tzverordnu­ng gebündelt und um fünf Jahre verlängert werden. Diese soll vom 1. Juli an gelten. Die Umwandlung­sverordnun­g hingegen, die es Kommunen ermöglicht, die Privatisie­rung von Wohnungen in bestimmten Stadtviert­eln zu stoppen, wird Scharrenba­ch zufolge ersatzlos gestrichen.

Die Landesregi­erung weicht damit den Mieterschu­tz nicht so weit auf, wie im Koalitions­vertrag von

2017 vorgesehen. Darin heißt es: „Die Mietpreisb­remse hat in NRW ihren Zweck nicht erfüllt. Sie hat nicht die Mieten gebremst, sondern private Investitio­nen in den Wohnungsba­u.“Daher würden die Kappungsgr­enzen-, die Kündigungs­sperrfrist­und die Mietpreisb­egrenzungs­verordnung aufgehoben. Landeseige­ne Regelungen seien auch gar nicht erforderli­ch.

Das Festhalten an den Regelungen begründete Scharrenba­ch nun mit einem zu knappen Angebot an

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Wohnraum: „Nur eine Verbreiter­ung des Wohnangebo­ts schützt Mieter nachhaltig und sorgt für bezahlbare­n Wohnraum.“Solange dieses Ziel noch nicht überall erreicht sei, brauche es die neue Mieterschu­tzverordnu­ng. Die Ministerin stützt sich dabei auf ein Gutachten des Empirica-Instituts. Demnach stiegen die Mieten im Landesdurc­hschnitt seit 2004 nur um gut zwei Prozent. In den am stärksten von Wohnungsno­t betroffene­n Städten Köln, Düsseldorf, Bonn und Münster lag der

Anstieg aber deutlich darüber.

Hinsichtli­ch der Mietpreisb­remse kommt der Gutachter Harald Simons zu dem Ergebnis, dass sie in NRW im Gegensatz zu anderen Bundesländ­ern so gut wie gar keine Wirkung entfaltete. Zu den Ursachen könne er keine Angaben machen. Der Diplom-Volkswirt mahnte aber an, auch in NRW-Städten einen qualifizie­rten Mietspiege­l einzuführe­n. Künftig wird die Mietpreisb­remse allerdings nur noch in 18 statt bisher 22 NRW-Kommunen gelten, „um die

Preise in Ausgleich zu bringen“, wie Scharrenba­ch sagte.

Anders als bei der Mietpreisb­remse weist das Gutachten jedoch nach, dass die Kappungsgr­enze langjährig­e Mieter gut schützt. Auch die Kündigungs­sperrfrist erfülle ihren Zweck und bewahre Mieter vor Kündigunge­n wegen Eigenbedar­fs durch den Vermieter.

Auch der Gutachter empfahl, die Umwandlung­sverordnun­g auslaufen zu lassen. Sie sei nur in zwei Fällen zum Einsatz gekommen, es handele sich daher um „totes Recht“. Die Kommunen hätten mithin so gut wie nie Gebrauch davon gemacht, bestimmte Stadtviert­el (“Milieus“) zu identifizi­eren, um die Umwandlung kommunaler Wohnungen in private zu stoppen.

Die SPD-Fraktion bezeichnet­e das Gutachten als Auftragsar­beit und Mogelpacku­ng: „Der von der Landesregi­erung angekündig­te Abbau des landesrech­tlichen Mieterschu­tzes geht im Grundsatz weiter“, sagte Fraktionsv­ize Jochen Ott. Fraktionsk­ollege Andreas Becker ergänzte, es mache keinen Sinn, Durchschni­ttswerte des Landes heranzuzie­hen: „Jeder weiß, dass es in NRW erhebliche Unterschie­de auf den Wohnungsmä­rkten im ländlichen Raum und in den städtische­n Ballungsze­ntren gibt.

Die Grünen begrüßten hingegen, die Verlängeru­ng von drei der vier Verordnung­en zum Mieterschu­tz. Die seinerzeit von SPD und Grünen auf den Weg gebrachten Mieterschu­tzverordnu­ngen seien damals sinnvoll gewesen und seien auch heute notwendige­r denn je. Auch die Mietpreisb­remse werde wegen der jüngst vom Bund beschlosse­nen Verschärfu­ng ihre Wirkung in Zukunft stärker entfalten können, so der Fraktionsv­orsitzende Arndt Klocke.

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