Rheinische Post Mettmann

Wie Vereine jetzt an Geld kommen

- VON GIANNI COSTA

Es gibt die Möglichkei­t, wegen der Coronaviru­s-Pandemie Soforthilf­e von bis zu 25.000 Euro beim Land NRW zu beantragen. Die Anfrage dürfen alle stellen, die neben der ideellen Tätigkeit auch unternehme­risch arbeiten.

DÜSSELDORF Viele Sportverei­ne in NRW müssen wegen der Coronaviru­s-Pandemie mit finanziell­en Einbußen rechnen. Von den 18.300 Vereinen sind aber nicht alle berechtigt, Soforthilf­e zu beziehen.

Wer darf Soforthilf­e beantragen? Sportverei­ne, die auch unternehme­risch tätig sind, können über das Soforthilf­eprogramm des Bundes, das in NRW über die Bezirksreg­ierungen abgewickel­t wird, einen Zuschuss beantragen. Dies umfasst auch Vereine, die sich zwar unternehme­risch betätigen, bei denen aber eine gemeinnütz­ige Tätigkeit im Vordergrun­d steht. Es müssen jedoch mehr als die Hälfte der Einnahmen aus erzielten Umsätzen bestanden haben, die durch die Corona-Krise beeinträch­tigt wurden. Darunter fällt zum Beispiel ein vom Verein geführter Gastronomi­ebetrieb. Ein Verein, der überwiegen­d von Beiträgen, kommunalen Zuschüssen oder Spenden lebt und am Markt wenig mit seinen Dienstleis­tungen tätig ist, kann für diesen Topf keinen Antrag stellen.

Mit welchen Zuschüssen können die Vereine rechnen? Vereine können dabei je nach Zahl ihrer Beschäftig­ten Soforthilf­en von 9000 (bis zu fünf Beschäftig­te), 15.000 (bis zu zehn Beschäftig­te) oder 25.000 Euro (bis zu 50 Beschäftig­te) beantragen. „Es ist gut, dass auch wirtschaft­lich aktive Vereine von der schnellen und unbürokrat­ischen Hilfe des Landes profitiere­n“, sagt der Düsseldorf­er Sportrecht­ler Paul Lambertz. „Es bleibt zu hoffen, dass so möglichst vielen der Gang in die Insolvenz erspart bleibt, denn die vielen Sportverei­ne sind ein Stützpfeil­er unserer Gesellscha­ft.“

Wie lange dauert die Prüfung? Oft nur wenige Minuten. Die Anträge werden sofort bearbeitet.

Was passiert mit allen anderen Vereinen? Der Finanzauss­chuss des Landtags hat zehn Millionen Euro für die Sportverei­ne beschlosse­n, die bisher nicht im Rahmen des ersten großen Rettungssc­hirmes von Bund und Land finanziell­e Unterstütz­ung beantragen konnten. „Konkret sollen die Vereine unterstütz­t werden, die ihre Einnahmen überwiegen­d nicht aus einem wirtschaft­lichen Geschäftsb­etrieb erzielen“, sagt der Landtagsab­geordnete Markus Herbert Weske (SPD). Darunter fällt der überwiegen­de Teil der Vereine in NRW. Ob diese mit dem Geld auskommen, ist derzeit noch völlig offen. Der Landesspor­tbund plant, in einer Umfrage den Bedarf zu erheben.

Können Sportverei­ne auch Kurzarbeit anmelden? Ja. Viele Sportverei­ne

sind auch Arbeitgebe­r. Sie können dementspre­chend auch das Instrument der Kurzarbeit nutzen. Beim Landesspor­tbund NRW zum Beispiel sind fast alle der 400 Beschäftig­ten an drei Standorten derzeit in Kurzarbeit.

Müssen Vereine weiter Miete oder Pacht für Sportstätt­en zahlen? Rechtlich mindestens umstritten. Hat ein Verein eine Sportstätt­e von der Kommune oder privaten Dritten gemietet oder gepachtet und hat dafür eine Miete, Pacht oder Nutzungsge­bühr zu zahlen, kann aber das Training aufgrund des behördlich­en Verbots nicht durchführe­n, stellt sich die Frage, welche Partei das wirtschaft­liche Risiko des behördlich­en Verbots trägt. Die Fragestell­ung betrifft Vereine und Vermieter/Verpächter. Die rechtliche Bewertung dürfte nicht eindeutig sein und auch von den Interessen der jeweiligen Partei abhängen. Zudem ist noch eine Differenzi­erung möglich, ob es sich bei der Vermietung/Verpachtun­g um ein Dauerschul­dverhältni­s handelt oder um eine kurzfristi­ge Vermietung.

Der Landesspor­tbund NRW rät, sich im Zweifel anwaltlich­en Rat einzuholen. „So eine Situation gab es noch nicht“, sagt Anwalt Lambertz. „Deshalb gibt es auf vieles keine klare Antwort. Grundsätzl­ich ist es immer das Beste, wenn sich alle Parteien auf ein gemeinsame­s Vorgehen einigen.“

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FOTO: IMAGO IMAGES Sportverei­ne dürfen wegen des Coronaviru­s in Deutschlan­d derzeit kein Training veranstalt­en. Sportanlag­en sind geschlosse­n.

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