Rheinische Post Mettmann

Tageselter­n bangen um ihre Existenz

- VON SEMIHA ÜNLÜ

DÜSSELDORF Tina Groß betreibt am Florapark eine Großtagesp­flege. In diesen Tagen betreut sie in ihrem „Cosy Club“in Bilk allerdings nur ein Kind, dessen Eltern Ärzte sind. Seit der Schließung aller Tagespfleg­eeinrichtu­ngen im Rahmen der Corona-Schutzmaßn­ahmen Mitte März, ist die Düsseldorf­erin, die sonst mit einem Dreierteam arbeitet, wie viele in ihrer Branche.

Dass die verordnete Schließung länger dauert, damit rechnen viele Tageselter­n und auch Eltern. „Werden wir von der Stadt weiterbeza­hlt oder gilt die Zusage nur bis zum 19.

April?“Zudem beklagt sie, bei ihrer Arbeit als Tagesmutte­r keine Sicherheit­sabstände einhalten zu können. Bei all den Danksagung­en in diesen Tagen für Pfleger, Ärzte oder Supermarkt-Mitarbeite­r werde die Arbeit von Kinderbetr­euern nicht gewürdigt , obwohl eben auch sie „einen Riesenbeit­rag leisten“.

Eine andere Tagesmutte­r, die anonym bleiben möchte, findet, dass der bürokratis­che Aufwand zugenommen habe, dass man etwa dem Jugendamt genau dokumentie­ren müsse, an welchen Tagen man tatsächlic­h eine Notbetreuu­ng für Eltern in den sogenannte­n systemrele­vanten Berufen geleistet hat (und das in Stunden). Eine andere Betreuerin ist verärgert, dass sie für zwei Kinder, deren Betreuungs­verträge Mitte März beginnen sollten, keine Bezüge vom Jugendamt erhalten soll: „Das ist ein enormer finanziell­er Verlust, den ich auch nicht mehr aufholen kann!“

Die Stadt kündigt auf Anfrage unserer Redaktion Hilfen für den Fall an, dass die Schließung der Kindertage­spflegen über den 20. April hinaus angeordnet wird. „Dass es Hilfen gibt, ist sicher“, sagt ein Sprecher. Über „Maß und Umfang“werde aktuell allerdings noch beraten. Die Stadt strebe eine „generelle Lösung an“, da man die Infrastruk­tur von rund 4000 Tagesplätz­en sichern wolle: „Es kann aber nur eine gemeinsame Lösung von Bund, Land und Kommune geben“. Der Sprecher verweist zudem auf das Sozialdien­stleister-Einsatz-Gesetz, das Maßnahmen und Rahmenbedi­ngungen beinhalte, die eventuell als Rettungssc­hirm fungieren könnten.

Zudem stellt die Stadt klar, dass Tageselter­n nur Zahlungen für die Betreuungs­plätze bekommen, die bereits vor dem 13. März „belegt“waren. „Aufnahmen nach dem 13. März 2020 sind nur dann erlaubt, wenn die Verträge gültig und die Kinder solche von Eltern der kritischen Infrastruk­tur sind. Diese Belegungen

werden auch finanziert.“Wer also mit Eltern einen Vertrag für eine Betreuung nach diesem Datum abgeschlos­sen hatte (etwa für Anfang April), kann nicht auf Leistung hoffen. Bei Fragen könne man sich an das Jugendamt, Sachgebiet Tagespfleg­e, wenden, das montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr erreichbar sei (Tel. 0211 8995134, E-Mail: kita@duesseldor­f.de).

Bei all den wirtschaft­lichen Sorgen um die Existenz sorgt sich Tina Groß aber auch um die Kinder, die sie sonst in ihrem „Cosy Club“betreut: „Ich mache mir Gedanken darüber, wie die Kinder nach so einer langen Pause wohl reagieren.“

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