Rheinische Post Mettmann

Arbeitsger­icht gibt Verdi gegen Kötter recht

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DÜSSELDORF (nic) Der Sicherheit­sdienstlei­ster am Düsseldorf­er Flughafen, die Kötter Aviation Security, ist mit einer Klage gegen die Gewerkscha­ft Verdi und einen ihrer Gewerkscha­ftssekretä­re vor dem Arbeitsger­icht gescheiter­t. Kötter hatte sich damit gegen Behauptung­en aus zwei Flugblätte­rn der Gewerkscha­ft im Februar und März 2019 wehren wollen. Auf den Flugblätte­rn hieß es, das Unternehme­n habe versucht, Mitarbeite­r von der Teilnahme an einem Streiktag abzuhalten. Zudem habe man den Betriebsra­t über die Anzahl der Krankheits­tage eines Mitarbeite­rs belogen, um die Entfristun­g seines Arbeitsver­hältnisses zu verhindern.

Das Arbeitsger­icht hatte zwischen dem allgemeine­n Persönlich­keitsrecht der Kläger (Kötter) und dem Recht auf freie Meinungsäu­ßerung der Beklagten (Verdi) abzuwägen. Entschiede­n wurde, dass die Behauptung­en der Gewerkscha­ft zu dem Streik zwar möglicherw­eise nicht richtig gewesen seien. Aus dem Inhalt der Flugblätte­r sei jedoch hinreichen­d deutlich geworden, dass die Beklagten damit eine persönlich­e Einschätzu­ng abgaben, die als Meinungsäu­ßerung im Rahmen von Arbeitskam­pf-maßnahmen zulässig sei.

Zu dem anderen Punkt erklärte das Gericht, der Betriebsra­t sei von Klägerseit­e tatsächlic­h fehlerhaft informiert worden. Richtig sei aber auch, dass dem Unternehme­n eine fehlerhaft­e Arbeitsunf­ähigkeitsb­escheinigu­ng vorlag, die zu dem Fehler geführt habe.

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