Arbeitsgericht gibt Verdi gegen Kötter recht
DÜSSELDORF (nic) Der Sicherheitsdienstleister am Düsseldorfer Flughafen, die Kötter Aviation Security, ist mit einer Klage gegen die Gewerkschaft Verdi und einen ihrer Gewerkschaftssekretäre vor dem Arbeitsgericht gescheitert. Kötter hatte sich damit gegen Behauptungen aus zwei Flugblättern der Gewerkschaft im Februar und März 2019 wehren wollen. Auf den Flugblättern hieß es, das Unternehmen habe versucht, Mitarbeiter von der Teilnahme an einem Streiktag abzuhalten. Zudem habe man den Betriebsrat über die Anzahl der Krankheitstage eines Mitarbeiters belogen, um die Entfristung seines Arbeitsverhältnisses zu verhindern.
Das Arbeitsgericht hatte zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Kläger (Kötter) und dem Recht auf freie Meinungsäußerung der Beklagten (Verdi) abzuwägen. Entschieden wurde, dass die Behauptungen der Gewerkschaft zu dem Streik zwar möglicherweise nicht richtig gewesen seien. Aus dem Inhalt der Flugblätter sei jedoch hinreichend deutlich geworden, dass die Beklagten damit eine persönliche Einschätzung abgaben, die als Meinungsäußerung im Rahmen von Arbeitskampf-maßnahmen zulässig sei.
Zu dem anderen Punkt erklärte das Gericht, der Betriebsrat sei von Klägerseite tatsächlich fehlerhaft informiert worden. Richtig sei aber auch, dass dem Unternehmen eine fehlerhafte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlag, die zu dem Fehler geführt habe.