Rheinische Post Mettmann

Reisende können auf Bargeld hoffen

Alltours und Schauinsla­nd wollen stornierte Reisen auszahlen.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF Während die deutsche Tourismusb­ranche als Ganzes hofft, dass die EU ihr erlaubt, geplatzte Reisen nur in Gutscheine­n statt in Bargeld auszuzahle­n, gehen einzelne Unternehme­n auf ihre Kunden zu. Die Veranstalt­er Alltours aus Düsseldorf und Schauinsla­nd aus Duisburg haben angekündig­t, das Geld für bis zum 30. April stornierte Reisen in bar auszuzahle­n, wenn Kunden dies wollen. Ähnlich verfahren DER Touristic aus der Rewe-Gruppe und die Kreuzfahrt­reederei Aida. Marktführe­r Tui folgt dem Trend teilweise: Der Konzern aus Hannover kündigte zwar an, dass es pro Person bis zu 150 Euro an weiterer Prämie gibt, falls Bürger bis Ende 2021 ihnen zustehende­s Geld in eine spätere Reise tauschen. Aber das Geld werde

„auf Wunsch auch vorher“überwiesen. Anders formuliert: Tui hält sich an die aktuelle Rechtslage, um drohenden Klagen von Kunden zu entgehen.

So wie Tui versuchen auch die anderen deutschen Tourismus-Unternehme­n, die Kunden zur Annahme von Gutscheine­n zu überreden. Der Grund ist, dass vielen Firmen ein finanziell­er Engpass, möglicherw­eise sogar der Konkurs droht, falls sie alle stornierte­n Reisen jetzt sehr schnell in bar auszahlen müssten. Denn die eingesamme­lten Mittel sind zu großen Teilen bereits bei Hotels und Reisebüros gelandet. Neue Einnahmen kommen nicht herein. Fast alle Unternehme­n haben Kurzarbeit angemeldet, die Reisebüros sind geschlosse­n worden.

Nach bisheriger Rechtslage sind die Anbieter von Pauschalre­isen verpflicht­et, Erstattung­en innerhalb von zwei Wochen zu ermögliche­n. Der Touristic erklärt, man halte sich „selbstvers­tändlich an das geltende Recht“. Allerdings hat die Bundesregi­erung ein neues Gesetz vorgeschla­gen, das die Rückzahlun­g in Gutscheine­n erlaubt. Dabei war allerdings festgelegt worden, in „Härtefälle­n“sollten Verbrauche­r ihr Geld auch jederzeit zurückford­ern können. Die EU-Kommission muss nun entscheide­n, ob sie diese Regelung akzeptiert.

Manche Reiseveran­stalter versuchen, einen Teil ihrer Kosten zu kompensier­en, indem sie den Kunden hohe Aufwandsen­tschädigun­gen für die Rückabwick­lung der Reise in Rechnung stellen. Die Verbrauche­rzentralen warnen davor, solche Zahlungen zu leisten. Es bestehe keine Grundlage für einen Zahlungsan­spruch seitens der Veranstalt­er.

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