Reisende können auf Bargeld hoffen
Alltours und Schauinsland wollen stornierte Reisen auszahlen.
DÜSSELDORF Während die deutsche Tourismusbranche als Ganzes hofft, dass die EU ihr erlaubt, geplatzte Reisen nur in Gutscheinen statt in Bargeld auszuzahlen, gehen einzelne Unternehmen auf ihre Kunden zu. Die Veranstalter Alltours aus Düsseldorf und Schauinsland aus Duisburg haben angekündigt, das Geld für bis zum 30. April stornierte Reisen in bar auszuzahlen, wenn Kunden dies wollen. Ähnlich verfahren DER Touristic aus der Rewe-Gruppe und die Kreuzfahrtreederei Aida. Marktführer Tui folgt dem Trend teilweise: Der Konzern aus Hannover kündigte zwar an, dass es pro Person bis zu 150 Euro an weiterer Prämie gibt, falls Bürger bis Ende 2021 ihnen zustehendes Geld in eine spätere Reise tauschen. Aber das Geld werde
„auf Wunsch auch vorher“überwiesen. Anders formuliert: Tui hält sich an die aktuelle Rechtslage, um drohenden Klagen von Kunden zu entgehen.
So wie Tui versuchen auch die anderen deutschen Tourismus-Unternehmen, die Kunden zur Annahme von Gutscheinen zu überreden. Der Grund ist, dass vielen Firmen ein finanzieller Engpass, möglicherweise sogar der Konkurs droht, falls sie alle stornierten Reisen jetzt sehr schnell in bar auszahlen müssten. Denn die eingesammelten Mittel sind zu großen Teilen bereits bei Hotels und Reisebüros gelandet. Neue Einnahmen kommen nicht herein. Fast alle Unternehmen haben Kurzarbeit angemeldet, die Reisebüros sind geschlossen worden.
Nach bisheriger Rechtslage sind die Anbieter von Pauschalreisen verpflichtet, Erstattungen innerhalb von zwei Wochen zu ermöglichen. Der Touristic erklärt, man halte sich „selbstverständlich an das geltende Recht“. Allerdings hat die Bundesregierung ein neues Gesetz vorgeschlagen, das die Rückzahlung in Gutscheinen erlaubt. Dabei war allerdings festgelegt worden, in „Härtefällen“sollten Verbraucher ihr Geld auch jederzeit zurückfordern können. Die EU-Kommission muss nun entscheiden, ob sie diese Regelung akzeptiert.
Manche Reiseveranstalter versuchen, einen Teil ihrer Kosten zu kompensieren, indem sie den Kunden hohe Aufwandsentschädigungen für die Rückabwicklung der Reise in Rechnung stellen. Die Verbraucherzentralen warnen davor, solche Zahlungen zu leisten. Es bestehe keine Grundlage für einen Zahlungsanspruch seitens der Veranstalter.