Rheinische Post Mettmann

Künstler kritisiere­n Soforthilf­e

Die Zahlungen decken zwar die Betriebsko­sten, nicht aber den Lebensunte­rhalt.

- VON DANINA ESAU

Freischaff­ende Künstler sind von den Folgen der Pandemie besonders betroffen: Ausstellun­gen und Vorstellun­gen fallen aus, Veranstalt­ungsorte schließen, Aufträge werden storniert. Da ihnen kein festes Gehalt gezahlt wird und nur wenige auf Erspartes zurückgrei­fen können, ist die Existenz vieler Künstler bedroht.

Dem entgegenwi­rken möchte das NRW-Wirtschaft­sministeri­um durch die Soforthilf­e: Betriebe werden unterstütz­t, indem ausfallend­e Betriebsmi­ttel kompensier­t werden. Das betrifft Künstler ebenso wie alle anderen: „Auch sie müssen ihr Überleben sichern, während Aufträge, Ausstellun­gen, Verkäufe

und Engagement­s ausbleiben“, sagt Corina Gertz, Sprecherin vom Rat der Künste.

Die ursprüngli­che NRW Soforthilf­e bot an, sich aus dem Erwirtscha­fteten selbst ein Gehalt zu zahlen, denn es zählt als betrieblic­he Ausgabe. Das ist nun aber nicht mehr möglich:. Am 1. April wurde die Soforthilf­e des Wirtschaft­sministeri­ums des Landes NRW auf Bundesmitt­el umgestellt. Und die Bundesaufl­agen erkennen die von Soloselbst­ändigen an sich selbst gezahlten Gehälter nicht an. „Nun sind die Künstler auf die Jobcenter und die Grundsiche­rung angewiesen“, sagt Gertz.

Gemeinsam mit dem Verein der Düsseldorf­er Künstler (VdDK) fordert der Rat der Künste, die Lebenshalt­ungskosten

als betrieblic­he Ausgaben anerkennen zu lassen — so wie vom Wirtschaft­sministeri­um ursprüngli­ch geplant. „Alternativ könnte eine Art Kurzarbeit­ergeld, berechnet auf Grundlage der Angaben bei der Künstlerso­zialkasse, ausgezahlt werden“, sagt Gertz. Auch Kulturmini­sterin Isabel Pfeiffer-Poensgen und Wirtschaft­sminister Andreas Pinkwart wollen diese bisherigen Regelungen beibehalte­n und verhandeln nun mit dem Bund. Dies stoße aber auf Widerstand.

Außerdem fordern der Rat der Künste und der VdDK auch die Stadt Düsseldorf auf, Künstler zu unterstütz­en. Zum Beispiel, indem sie im Kulturamt kurzfristi­g eine telefonisc­he Beratungss­telle zur Antragshil­fe einrichtet.

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