Rheinische Post Mettmann

Anklage wegen Vergewalti­gung im Schlaf

Ein 32 Jahre alter Mann soll eine 20-Jährige in einer Wohnung in Flingern überrascht und vergewalti­gt haben.

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FLINGERN (wuk) Die Vergewalti­gung einer 20-Jährigen im Schlaf wird beim Landgerich­t Düsseldorf seit Montag einem Lageristen (32) angelastet. Als Begleiter eines Paares, das nach einem Altstadtbu­mmel zu Jahresanfa­ng in eine Wohnung in Flingern fuhr, soll er sich dort frühmorgen­s an der Frau vergangen haben, als sie noch schlief. Ihr Partner in jener Nacht hatte die Räume zu diesem Zeitpunkt schon verlassen. Zu Prozessbeg­inn hat der Angeklagte zu den Vorwürfen keine Aussage gemacht. Das Opfer soll am nächsten von insgesamt acht Verhandlun­gstagen gehört werden.

Laut Anklage hatte der 32-Jährige das Paar nach Flingern begleitet, hatte sich dann in der Wohnung in einem anderen Raum schlafen gelegt, das Paar also unbehellig­t gelassen. Als er am Morgen zu sich gekommen sei, habe er die unbekleide­te Frau im Schlaf überrascht und vergewalti­gt, so der Vorwurf. Sie habe sich, sobald sie durch die Tat wach geworden sei, heftig gegen den 32-Jährigen gewehrt, heißt es weiter in der Anklage.

Ob und zu welchem Zeitpunkt der Angeklagte eine eigene Version liefern will, ist derzeit noch ungewiss. Über seine Verteidige­r wurde aber bekannt, dass die 20-Jährige parallel noch in einem anderen Vergewalti­gungsproze­ss in Krefeld ebenfalls als Opferzeugi­n genannt wird. Die Anwälte des 32-Jährigen wollen jetzt versuchen, weitere Details aus diesem anderen Prozess in Erfahrung zu bringen.

Im Düsseldorf­er Fall soll der Angeklagte im Streit um das Handy der Frau am Tatmorgen auch ein Klappmesse­r gezogen und sie bedroht haben. Daher wird ihm neben der Vergewalti­gung auch Nötigung und Freiheitsb­eraubung vorgeworfe­n. Ein Urteil wird Ende Juni erwartet.

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