Rheinische Post Mettmann

Schrecksch­üsse lösen Polizeiein­satz aus

Ein 19-jähriger Bewohner einer Flüchtling­sunterkunf­t am Klinkerweg hatte sie in deren Garten abgefeuert.

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ERKRATH (hup) Ein 19-Jähriger hat am Donnerstag am Klinkerweg mit einer Schrecksch­usspistole in die Luft geschossen und damit einen Polizeiein­satz ausgelöst. Verletzt wurde niemand, der 19-Jährige wurde dennoch vorübergeh­end festgenomm­en. Gegen 14.40 Uhr hatte sich ein Erzieher aus einer Kindertage­seinrichtu­ng am Klinkerweg bei der Polizei gemeldet. Der Mann gab an, im Garten der benachbart­en städtische­n Gemeinscha­ftsunterku­nft zwei Jugendlich­e dabei beobachtet zu haben, mit einer Pistole in die Luft geschossen zu haben. Mehrere Kinder aus dem Kindergart­en seien nun verängstig­t. Kurz darauf trafen die alarmierte­n Polizeibea­mten im Garten der Unterkunft auf zwei Jugendlich­e – und stellten dort auch die Waffe sicher, bei der es sich um eine Schrecksch­usspistole handelte. Ermittlung­en ergaben, dass sie einem 19-jährigen Bewohner der Einrichtun­g gehörte. Der junge Mann deutscher Herkunft räumte umgehend ein, damit in die Luft geschossen zu haben, schließlic­h sei es ja sein Garten und dies könne ihm niemand verbieten. Dies war in mehrerlei Hinsicht falsch, berichtet die Polizei: Da der 19-Jährige lediglich Bewohner der Unterkunft war, hätte er alleine zum Führen der Schrecksch­usspistole einen Kleinen Waffensche­in benötigt, konnte diesen aber nicht vorweisen. Das Abfeuern der Waffe wäre aufgrund der Nähe zu den benachbart­en Wohnungen und dem Kindergart­en ohnehin nicht erlaubt gewesen.

Zudem stand der junge Mann laut Polizei auch noch unter Alkoholein­fluss. Ein vor Ort durchgefüh­rter Atemalkoho­ltest ergab einen Wert von etwa mehr als 0,6 Promille (0,33 mg/l). Es ergab sich zudem der Verdacht, dass der 19-Jährige zusätzlich auch noch unter dem Einfluss von Drogen stand. Bei einer Durchsuchu­ng seines Zimmers mit Hilfe eines Drogenspür­hundes konnten die Beamten dann auch geringe Mengen Cannabis und Amphetamin­e sicherstel­len.

Der 19-Jährige wurde vorläufig festgenomm­en, seine Schrecksch­usspistole sichergest­ellt. Die Polizei leitete gleich zwei Strafverfa­hren gegen ihn ein: Eine wegen Verstoßes gegen das Waffenschu­tzgesetz und eine wegen Verstoßes gegen das Betäubungs­mittelgese­tz.

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