Rheinische Post Mettmann

Wann verfallen meine Punkte in Flensburg?

Für viele Vergehen im Straßenver­kehr drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Punkte.

-

(tmn) Viel zu schnell gefahren, mit dem Handy am Steuer erwischt worden oder über eine rote Ampel gerauscht? Für solche Vergehen im Straßenver­kehr müssen Sie nicht nur mit Bußgeldern rechnen, sondern auch mit Eintragung­en im Fahreignun­gsregister (FAER) in Flensburg. Bei insgesamt acht Punkten ist Schluss, und die Fahrerlaub­nis wird eingezogen, erklärt der ADAC.

Doch die Punkte bleiben nicht ewig auf dem Konto. Je nach Art der Eintragung werden sie automatisc­h nach gewissen Fristen getilgt. Welche Fristen gelten für Einträge? Nicht nur die Anzahl der Punkte allein entscheide­t, wie lange sie bestehen bleiben. Relevant ist auch, in welchen Zusammenha­ng sie vergeben worden sind. Nach zweieinhal­b Jahren verschwind­et der Eintrag für Ordnungswi­drigkeiten mit einem Punkt. Wurde ein Fahrverbot dazu verhängt, dauert es fünf Jahre. Das ist derselbe Zeitraum, der für Straftaten mit zwei Punkten gilt. Zehn Jahre

muss auf eine weiße Weste warten, wer wegen Straftaten mit Fahrerlaub­nisentzug Punkte ansammelte.

Autofahrer können auch aktiv Punkte abbauen. So kann jemand mit einem Stand von einem bis fünf Punkten durch ein freiwillig­es Fahreignun­gsseminar (FES) einen Punkt abbauen. Doch diese Seminartei­lnahme ist nur einmal in fünf Jahren möglich. Und ein Punkteabba­u durch eine Teilnahme ist nicht zu erreichen, wenn sechs oder mehr Punkte auf dem Konto sind.

Seinen Punktestan­d kann man kostenlos durch Antrag vor Ort, schriftlic­h per Post oder online beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfragen, so der ADAC. Dazu ist der Nachweis der Identität erforderli­ch. Das kann durch eine amtliche Beglaubigu­ng der Unterschri­ft oder durch Kopien von Personalau­sweis oder Pass erfolgen. Wer einen Personalau­sweis mit Online-Funktion nutzt, kann den Antrag auch online stellen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany