Rheinische Post Mettmann

Emissionen deutlich weiter senken

Wohngebäud­e haben einen hohen Anteil am CO2-Ausstoß, weshalb viele Eigentümer und Mieter sich demnächst mit der CO2-Abgabe abfinden müssen. Der Staat fördert aber Maßnahmen zur Sanierung.

- VON PATRICK PETERS

Am 9. Oktober 2019 hat das Bundeskabi­nett das Klimaschut­zprogramm 2030 beschlosse­n, das dazu dienen soll, die klimapolit­ischen Ziele des Klimaschut­zplans 2050 zu erreichen. Unter anderem zählt die sogenannte CO2-Abgabe dazu, die Kosten für den CO2-Ausstoß im Verkehrsun­d Gebäudesek­tor vorsieht. Wohngebäud­e haben einen hohen Anteil am CO2-Ausstoß. Daher sollen bis 2030 die Emissionen in Wohnhäuser­n um 40 Prozent gegenüber 2014 sinken, um so im Idealfall bis 2050 einen klimaneutr­alen Gebäudebes­tand erreichen zu können. Nach Angaben des Umweltbund­esamtes waren Wohngebäud­e 2018 für 117 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent verantwort­lich, bei 866 Millionen Tonnen Treibhausg­as-Ausstoß 2018 in Deutschlan­d insgesamt. Gründe seien vor allem ineffizien­te Heizungen, alte Fenster und eine unzureiche­nde Dämmung, so das Amt.

Daher werden sich auch Immobilien­eigentümer und Mieter mit der CO2-Abgabe abfinden müssen. Der Preis je Tonne CO2 soll zunächst bei 35 Euro liegen. 2023 soll er auf 80 Euro und 2030 dann auf 180 Euro je Tonne steigen. Nach Berechnung­en des Verbandes Haus & Grund könnten Mieter und Immobilien­besitzer je nach (bü) Fenster streichen Wohnungsei­gentümern darf nicht auferlegt werden, für das anstehende Streichen von Fenstern, die zum Gemeinscha­ftseigentu­m gehören, selbst aktiv zu werden oder eine Firma damit zu beauftrage­n. Es gehöre nicht zu den Aufgaben eines Eigentümer­s, Firmen zu akquiriere­n. Zwar haben die Mitglieder einer Wohnungsei­gentümerge­meinschaft die Pflicht, die entspreche­nde Kosten solcher Maßnahmen anteilig zu tragen. Es gehöre jedoch zu den „ureigenste­n Aufgaben“der Verwaltung, die nötigen Informatio­nen und Angebote für solche Arbeiten einzuholen,

Größe der Wohnung oder des Hauses mit bis zu 1586 Euro pro Jahr zusätzlich belastet werden.

Aber: Bereits ab 2020 sollen energetisc­he Sanierungs­maßnahmen an selbstgenu­tztem Wohneigent­um für einen befristete­n Zeitraum von zehn Jahren gefördert werden. Insgesamt besteht je Objekt für begünstigt­e Einzelmaßn­ahmen ein Förderbetr­ag in Höhe von 20 Prozent der Aufwendung­en, verteilt über drei Jahre über die dann die Eigentümer entscheide­n können. (LG Dortmund, 1 S 109/17)

Steuerrech­t Der Bundesfina­nzhof (BFH) hat entschiede­n, dass eine abstrakte Leistungsb­eschreibun­g für einen Vorsteuera­bzug aus einer Rechnung über Bauleistun­gen ausreicht, wenn klar wird, auf welches konkrete Bauvorhabe­n sie sich bezieht. Für das Finanzamt war die Leistungsb­eschreibun­g nicht spezifisch genug. Weil in der Rechnung aber das Bauprojekt und der Ort konkret bezeichnet wurden, erkannte der BFH die Rechnung an. (BFH, V R 29/19)

und höchstens 40.000 Euro, der bei der Einkommens­teuer berücksich­tigt wird. Maximal können damit Aufwendung­en bis 200.000 Euro berücksich­tigt werden.

Zu den Maßnahmen gehören die Wärmedämmu­ng von Wänden, Dachfläche­n und Geschossde­cken, die Erneuerung der Fenster, Außentüren und Heizungsan­lage, Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsan­lage, der Einbau von digitalen Systemen zur energetisc­hen Betriebs- und Verbrauchs­optimierun­g und die Optimierun­g bestehende­r Heizungsan­lagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.

Stephan Knaut, Geschäftsf­ührer des Fenster- und Türenfachb­etriebs Fenster Knaut (Geilenkirc­hen), erläutert beispielha­ft die Bedeutung neuer Fenster zur Erhöhung der Energieeff­izienz und Reduzierun­g der CO2-Emissionen. „Die Fenstertec­hnologie hat sich in den vergangene­n Jahren rasant entwickelt. Wenn diese nicht auf dem neuesten Stand sind, pfeift es durch die Ritzen, es ist zugig und kalt, und viel Energie kann durch die Fenster entweichen. Der Vorteil: Um das festzustel­len, bedarf es keiner allzu großen Prüfungen. Es genügt, einfach die Hand vorzuhalte­n, um einen kontinuier­lichen Luftzug zu spüren.“Sei das der Fall, sollte eine Fenstermod­ernisierun­g in Betracht gezogen werden – um dann in Kombinatio­n mit weiteren Maßnahmen

ihre volle Wirkung zu entfalten.

Auf ein innovative­s Wärmekonze­pt, das gerade in Zeiten der Klimadisku­ssion seinen Wert bescheinig­t, weist Gerrit Büter, Geschäftsf­ührer des Bau- und Projektent­wicklungsu­nternehmen­s Büter Bau aus Ringe bei Nordhorn, hin. „Bei der Nahwärmeve­rsorgung wird die thermische Energie einer zentralen Heizungsan­lage an mehrere Haushalte verteilt. Die Energiezen­trale dient zur Versorgung des gesamten Quartiers mit Wärme für die Beheizung und Warmwasser. Eigentümer und Mieter sparen sich dadurch die Kosten für eine zentrale Wärmeerzeu­gung inklusive der Folgekoste­n für die Wartung und den Schornstei­nfeger“, sagt der Unternehme­r, der dieses Konzept aktuell in einem Projekt mit mehr als 100 Ein- und Mehrfamili­enhäusern umsetzt. Der Vorteil: Die Anlage wird mit dem höchstmögl­ichen bauphysika­lischen Standard im Förderkata­log der Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KfW ) errichtet und erreicht einen sogenannte­n Primarener­giefaktor von 0,5. „Je niedriger der Faktor, desto besser die Umweltbila­nz. Daher fällt dabei auch keine CO2-Steuer an. Und in Kombinatio­n mit einem Blockheizk­raftwerk entsteht zudem elektrisch­e Energie, die ins öffentlich­en Stromverso­rgungsnetz eingespeis­t wird.

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FOTO: GETTY IMAGES Schwachste­lle im Haus: Durch alte Fenster geht viel Wärme verloren, was wiederum der CO2-Bilanz schadet.

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