Verband sieht Gastro-Start als Experiment
DÜSSELDORF Seit Montag darf die Gastronomie in NRW den Betrieb unter Auflagen wieder hochfahren. Ob sich ein Geschäft bei Einhaltung der Regularien wirtschaftlich überhaupt lohnt, wird sich aber erst noch zeigen müssen. Der Deutsche Hotelund Gaststättenverband (Dehoga) NRW spricht von einem Experiment. „Die Öffnung der Betriebe ist nicht nur eine logistisch-organisatorische Herausforderung, sondern vor allem auch eine wirtschaftliche“, sagt Sprecher Thorsten Hellwig.
Die Lokale müssen feste Sitzmöglichkeiten garantieren können. Zu den Regelungen gehört zudem die Einhaltung des Abstandsgebotes im Innen- und Außenbereich, ein Hygienekonzept und das Verbot von Selbstbedienungsangeboten. Nach sieben Wochen des strikten Lockdowns hätten viele Gastronomen ihren Betrieb bereits zu Wochenbeginn wieder aufgenommen, einige würden am Mittwoch oder Donnerstag nachziehen.
Ob sich die Öffnung eines Betriebs überhaupt lohne, sei aktuell ein „Experiment“, wie Hellwig erklärt: „Es bleibt abzuwarten. wie das Geschäft wieder anläuft. Rentiert es sich wirtschaftlich, mit weniger Gästen wieder aufzumachen, oder erhöht das den wirtschaftlichen Schaden sogar noch?“Der Dehoga würde am kommenden Montag eine Umfrage bei den Gastronomen durchführen, um die erste Woche nach Wiedereröffnung bewerten zu können, kündigt Hellwig an.
Der Dehoga-Sprecher betont aber auch, dass die derzeitigen Lockerungen noch keine Normalität in den gastronomischen Bereich bringen würden: „Wenn der Betrieb geschlossen ist, sind Pacht und ein wenig Nebenkosten zu zahlen. Sobald die Türe offen ist, entstehen vor allem durch das Personal erheblich mehr Kosten. Und das bei geschätzten Umsatzeinbußen von 50 bis 80
Prozent im Vergleich zum normalen Betrieb.“
Möglich sei, dass die Gaststätten ihren Betrieb langsam wieder aufnehmen und die Mitarbeiter trotzdem erst einmal weiterhin in Kurzarbeit bleiben. Für Christoph Löhr, Sprecher der Arbeitsagentur NRW, wäre dies ein logischer Schritt: „Viele gastronomische Betriebe wissen ja noch gar nicht, wie viel Personal sie in der Küche und im Gastraum brauchen. Durch das zweistufige Instrument der Kurzarbeit hat ein Betrieb Flexibilität und verhindert gleichzeitig Arbeitslosigkeit.“
Ein Unternehmen, das zum 11. Mai den gastronomischen Betrieb
wieder aufgenommen habe, könne beispielsweise sein Personal in zwei Teams unterteilen. „Das eine Team arbeitet nach der Öffnung in den ersten beiden Wochen, das andere in der letzten Maiwoche“, erklärt Löhrs. So könne das Personal nicht nur im Sinne des Infektionsschutzes aufgeteilt werden, sondern entsprechend auch das Kurzarbeitergeld gezahlt werden. „Team eins hat dann ja 50 Prozent Kurzarbeit, Team zwei 75 Prozent. Das wird Anfang Juni an die Agenturen vermittelt und dann abgerechnet“, erklärt Löhrs das Verfahren. So könne das Personal flexibel nach Bedarf eingesetzt werden.