Rheinische Post Mettmann

Verband sieht Gastro-Start als Experiment

- VON SEBASTIAN KALENBERG

DÜSSELDORF Seit Montag darf die Gastronomi­e in NRW den Betrieb unter Auflagen wieder hochfahren. Ob sich ein Geschäft bei Einhaltung der Regularien wirtschaft­lich überhaupt lohnt, wird sich aber erst noch zeigen müssen. Der Deutsche Hotelund Gaststätte­nverband (Dehoga) NRW spricht von einem Experiment. „Die Öffnung der Betriebe ist nicht nur eine logistisch-organisato­rische Herausford­erung, sondern vor allem auch eine wirtschaft­liche“, sagt Sprecher Thorsten Hellwig.

Die Lokale müssen feste Sitzmöglic­hkeiten garantiere­n können. Zu den Regelungen gehört zudem die Einhaltung des Abstandsge­botes im Innen- und Außenberei­ch, ein Hygienekon­zept und das Verbot von Selbstbedi­enungsange­boten. Nach sieben Wochen des strikten Lockdowns hätten viele Gastronome­n ihren Betrieb bereits zu Wochenbegi­nn wieder aufgenomme­n, einige würden am Mittwoch oder Donnerstag nachziehen.

Ob sich die Öffnung eines Betriebs überhaupt lohne, sei aktuell ein „Experiment“, wie Hellwig erklärt: „Es bleibt abzuwarten. wie das Geschäft wieder anläuft. Rentiert es sich wirtschaft­lich, mit weniger Gästen wieder aufzumache­n, oder erhöht das den wirtschaft­lichen Schaden sogar noch?“Der Dehoga würde am kommenden Montag eine Umfrage bei den Gastronome­n durchführe­n, um die erste Woche nach Wiedereröf­fnung bewerten zu können, kündigt Hellwig an.

Der Dehoga-Sprecher betont aber auch, dass die derzeitige­n Lockerunge­n noch keine Normalität in den gastronomi­schen Bereich bringen würden: „Wenn der Betrieb geschlosse­n ist, sind Pacht und ein wenig Nebenkoste­n zu zahlen. Sobald die Türe offen ist, entstehen vor allem durch das Personal erheblich mehr Kosten. Und das bei geschätzte­n Umsatzeinb­ußen von 50 bis 80

Prozent im Vergleich zum normalen Betrieb.“

Möglich sei, dass die Gaststätte­n ihren Betrieb langsam wieder aufnehmen und die Mitarbeite­r trotzdem erst einmal weiterhin in Kurzarbeit bleiben. Für Christoph Löhr, Sprecher der Arbeitsage­ntur NRW, wäre dies ein logischer Schritt: „Viele gastronomi­sche Betriebe wissen ja noch gar nicht, wie viel Personal sie in der Küche und im Gastraum brauchen. Durch das zweistufig­e Instrument der Kurzarbeit hat ein Betrieb Flexibilit­ät und verhindert gleichzeit­ig Arbeitslos­igkeit.“

Ein Unternehme­n, das zum 11. Mai den gastronomi­schen Betrieb

wieder aufgenomme­n habe, könne beispielsw­eise sein Personal in zwei Teams unterteile­n. „Das eine Team arbeitet nach der Öffnung in den ersten beiden Wochen, das andere in der letzten Maiwoche“, erklärt Löhrs. So könne das Personal nicht nur im Sinne des Infektions­schutzes aufgeteilt werden, sondern entspreche­nd auch das Kurzarbeit­ergeld gezahlt werden. „Team eins hat dann ja 50 Prozent Kurzarbeit, Team zwei 75 Prozent. Das wird Anfang Juni an die Agenturen vermittelt und dann abgerechne­t“, erklärt Löhrs das Verfahren. So könne das Personal flexibel nach Bedarf eingesetzt werden.

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