Rheinische Post Mettmann

EX-BLB-Chef erneut vor Gericht

Land hat Ferdinand Tiggemann auf zehn Millionen Euro Schadeners­atz verklagt.

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DÜSSELDORF (wuk) Als Häftling in Jeans und Sweatshirt durch Justizkräf­te aus dem Gefängnis vorgeführt, ist der Ex-Boss des Bau- und Liegenscha­ftsbetrieb­s (BLB), Ferdinand Tiggemann, am Donnerstag vor dem Landgerich­t einer Schadenser­satzklage über zehn Millionen Euro entgegenge­treten. Als langjährig­er Chef des landeseige­nen Betriebs soll er durch illegale Machenscha­ften dem BLB und dem Land NRW bei zwei Bauprojekt­en erhebliche Schäden zugefügt haben. Vor drei Jahren war er dafür wegen Untreue und Bestechlic­hkeit zu siebeneinh­alb Jahren Haft verurteilt worden, die er aktuell absitzt. Nun wollen sich Land und BLB die Millionens­chäden erstatten lassen. Sogar 138.000 Euro, die Tiggemann einst als Schmiergel­d kassiert habe, wollen die Kläger haben. Doch nach einem Hinweis der Zivilkamme­r unter Vorsitz von Richter Thomas Brüggemann ist ein Großteil der Forderunge­n nicht ausreichen­d belegt.

Sein Insiderwis­sen als BLB-Boss habe Tiggemann verraten, dadurch Zwischenkä­ufern die Chance geboten, vom BLB Grundstück­e vorher wegzuschna­ppen – und die Areale mit erhebliche­m Aufpreis an den BLB weiterzuge­ben. Das war einer der Kernvorwür­fe im Strafproze­ss, der im Februar 2017 mit der Verurteilu­ng Tiggemanns und seiner Verhaftung im Gerichtssa­al geführt hatte. In ihrer aktuellen Zivilklage fordern Land und BLB aus zwei konkreten Projekten die Erstattung aller Schäden: Beim Ankauf des früheren Schlösser-Areals für einen Neubau der Hochschule Düsseldorf soll Tiggemann

nicht nur die vom Eigner verlangten 15 Millionen Euro akzeptiert haben, sondern sogar 17 Millionen Euro. Die Differenz solle er nun erstatten, so die Kläger.

Weitere acht Millionen Euro Schaden habe er durch unerlaubte Handlungen beim Projekt des Polizeiprä­sidiums in Köln-Kalk verschulde­t. Hier aber widersprac­h das Landgerich­t: Ein „bunter Strauß von Pflichtver­letzungen“, den die Kläger hier gegen Tiggemann präsentier­en, „darf durchaus kritisch gesehen werden“. So sei die Höhe des in Köln angeblich angerichte­ten Schadens nur eine unbewiesen­e Vermutung. Eine Acht-Millionen-Forderung könne ja „nicht einfach ins Blaue behauptet werden“. Hier müssen die Landesanwä­lte nachbesser­n. Mit einem Urteil wird am 2. Juli gerechnet.

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