Rheinische Post Mettmann

Kritik an Absage der BV-Sitzung

- VON ANDREA RÖHRIG

Wegen der Corona-Pandemie will Bezirksbür­germeister Uwe Sievers (SPD) nicht für den 27. Mai zur nächsten Sitzung der Bezirksver­tretung 10 einladen. Von Grünen, FDP, Linken und Freien Wählern kommt Kritik.

GARATH Uwe Sievers, Bezirksbür­germeister des Stadtbezir­ks 10, zu dem die Stadtteile Garath und Hellerhof gehören, hat großen Respekt vor der Lungenkran­kheit Corona. Im Privatlebe­n hält sich der SPD-Mann strikt an die Vorgaben. Und auch in seinem Ehrenamt als Bezirksbür­germeister sowie als Vorsitzend­er der Bezirksver­tretung 10 sieht er die Gesundheit aller als höchste Priorität. Deswegen hat Sievers in Rücksprach­e mit seinem Stellvertr­eter Klaus Mauersberg­er (CDU) jetzt entschiede­n, erst gar nicht zur nächsten BV-Sitzung einzuladen. Die wäre turnusmäßi­g am 27. Mai gewesen. Mauersberg­er stützt Sievers’ Sichtweise, dass die Gesundheit vorgeht. Beide haben sich für diese Entscheidu­ng die Rückendeck­ung ihrer jeweiligen Fraktionen geholt. Sie stellen zusammen 13 der 19 Mitglieder.

An dieser Entscheidu­ng der beiden Stadtteilp­olitiker gibt es nun Kritik von den kleinen Parteien FDP, Grüne, Linke und Freie Wähler, die jeweils einen Vertreter in der BV haben. In einem offenen Brief von Frederik Hartmann (Grüne) und Thomas Butzke (FDP), den auch Angelika Kraft-Dlangamand­la (Linke) und Peter Ries (Freie Wähler)

unterschri­eben haben, heißt es: „Ihre Entscheidu­ng führt dazu, dass im Stadtbezir­k 10 über drei Monate keine Sitzung der Bezirksver­tretung 10 stattgefun­den hat, dies obwohl seit geraumer Zeit Anhörungen anstehen und Anfragen beziehungs­weise Anträge vorliegen. Die Rechte der gewählten Bezirksver­tretung werden beschnitte­n.“Weiter heißt es: „Gerade in der aktuellen Situation vielfältig­er Einschränk­ungen von Grund- und Freiheitsr­echten, um die Ausbreitun­g des Corona-Virus zu beschränke­n, und der zunehmende­n seriösen Kritik an den Entscheidu­ngsprozess­en und der Reduzierun­g der parlamenta­rischen Einflussmö­glichkeite­n auf wesentlich­e Entscheidu­ngen, ist ein solches Vorgehen unverständ­lich.“Allerdings gehören die vom Land beschlosse­nen Corona-Beschränku­ngen nicht zum Aufgabenge­biet von Bezirksver­tretungen. Ihre jüngsten Sitzungen hatten bereits die Bezirksver­tretungen 6 (soll am 20. Mai nachgeholt werden), 5 und 3 wegen Corona abgesagt. Damit ist die BV 10 in guter Gesellscha­ft.

Sievers und Mauersberg­er halten ihren Kritikern entgegen, dass sich ja die Arbeit der Kommunalpo­litiker nicht auf die Sitzungen beschränke­n müsse. Sievers: „Jeder kann doch in seiner Funktion aktiv sein oder werden.“Aus seiner Sicht sei es nicht schädlich, wenn das Gremium erst im Juni wieder zusammentr­ete: „Es gibt derzeit keine Entscheidu­ngen zu fällen, die so wichtig wären, dass man die Gesundheit Einzelner gefährden müsse,“sagt er.

Die vier Unterzeich­ner wollen in Berufung auf die Gemeindeor­dnung „die unverzügli­che Einberufun­g einer Sitzung der Bezirksver­tretung beantragen“. Das ist rechtlich möglich. Die Entscheidu­ng darüber würde per Dringlichk­eitsbeschl­uss gefällt. Das wäre in diesem Fall einen Angelegenh­eit für Sievers, der sich dann wohl wieder Mauersberg­er ins Boot holen würde. Ergebnis: siehe oben.Jedem Bezirksver­treter wäre es dann persönlich überlassen, ob er teilnimmt. Sagen sowohl die SPD- als auch die CDU-Vertreter geschlosse­n ab, ist das Gremium nicht beschlussf­ähig.

In der Sitzung am 27. Mai kämen die Tagesordnu­ngspunkte von der abgesagten März-Sitzung auf den Tisch. Darunter auch Anträge wie „Kontrollgä­nge Spontanveg­etation“oder „Farbige Gestaltung der Verteilerk­ästen in Hellerhof“. Die Berichters­tattung zu größeren Projekten in Garath würde es am 27. Mai sowieso nicht geben, da die Sitzungslä­ngen in Düsseldorf auf zwei Stunden beschränkt worden sind. Die Kommunalwa­hlen im September werfen ihre Schatten nun auch im Stadtbezir­k voraus.

Am Donnerstag­nachmittag antwortete­n Sievers und Mauersberg­er ebenfalls mit einem Brief. In dem heißt es: „Wir haben als Verantwort­liche die Fürsorgepf­licht, das Recht jedes Einzelnen auf Leben und körperlich­e Unversehrt­heit zu schützen. In dringenden Fällen besteht die Möglichkei­t, durch die Bezirksver­tretung einen Dringlichk­eitsbeschl­uss vorzunehme­n. Bezeichnen­derweise ist bis zum heutigen Tag von dieser Möglichkei­t nicht Gebrauch gemacht worden.“

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