Rheinische Post Mettmann

Wanderweg zu – Kreis weist Umleitung aus

- VON ALEXANDRA RÜTTGEN

Nachdem es geharnisch­te Proteste von Bürgern gab, trafen sich verantwort­liche Mitarbeite­r an der Winkelsmüh­le zum Ortstermin. Landrat Thomas Hendele gibt Versäumnis­se bei Vertragsab­schluss zu. Erkrather Ausschuss will beraten.

METTMANN/ERKRATH Die Sperrung des Wanderwegs A1 in Höhe Winkelsmüh­le erregt die Gemüter. Wie die Inhaber (Name der Redaktion bekannt) berichten, seien sie sogar bedroht worden. „Erst gestern stand ein Fahrradfah­rer am Zaun und brüllte ,Macht den Zaun auf oder wir fackeln euer Haus ab’“, berichtet der Ehemann im Gespräch mit unserer Redaktion.

Die Eigentümer der Winkelsmüh­le hatten den Wanderweg A1 beziehungs­weise X30, über den eine Entdeckers­chleife des Neanderlan­dsteigs führt, gesperrt, weil sie ihre Privatsphä­re schützen wollen. Nach jahrelange­m Rechtsstre­it mit dem Kreis Mettmann hatte sich herauskris­tallisiert: Die Eigentümer der Winkelsmüh­le müssen zulassen, dass Wanderer den Weg benutzen, der durch das historisch­e Bauensembl­e verläuft. Ist der Weg aber nicht mehr da – und es ist den Eigentümer­n

erlaubt, ihn zu entfernen – dann dürfen Wanderer dort auch nicht mehr passieren.

Und weil gerade in Corona-Zeiten immer mehr Spaziergän­ger den Weg entlang gehen und besonders neugierige Zeitgenoss­en auch das Privatgelä­nde betreten, machen die Eigentümer nun von ihrem Recht Gebrauch: Sie sperrten den Weg und gestalten ihn derzeit um. Freizeitsp­ortler hatten das Nachsehen, denn sie standen auf dem gewohnten Weg nun vor einer Absperrung. Es gab unzählige Beschwerde­n beim Kreis.

„Bedauerlic­herweise hat der Kreis es beim Verkauf der Winkelsmüh­le vor über 20 Jahren versäumt, sich die Erhaltung des Wanderwege­s im Grundbuch zu sichern“, bestätigt Landrat Thomas Hendele viele Bürger, die darin den Kern des Problems sehen. Tatsächlic­h beteuert der jetzige Eigentümer: „Wir haben einen Vertrag ohne jegliche Verpflicht­ung abgeschlos­sen. Wir wussten davon nichts.“1997 war die Winkelsmüh­le vom Zweckverba­nd Neandertal an Privatleut­e verkauft worden, 2001 ging sie an die heutigen Eigentümer über. Als Rechtsnach­folger des Zweckverba­nds führt der Kreis die Auseinande­rsetzung. Der setzte bislang darauf, dass der Wanderweg auf dem Privatgrun­dstück geduldet wurde.

Bei einem Ortstermin am Donnerstag kamen die zuständige­n

Mitarbeite­r des Kreises nun zu dem Schluss, den Trampelpfa­d, den die Wanderer jetzt schon zur Umgehung der Sperrung nutzen, als Umleitung auszuweise­n. Ein daran abgrenzend­es Biotop werde mit einem Schutzzaun versehen, teilt die Sprecherin des Kreises, Daniela Hitzemann, mit.

„Dem Kreis ist sehr daran gelegen, schnellstm­öglich eine dauerhafte Wegeführun­g anzubieten“, betont sie. Eine solche dauerhafte Lösung will der Kreis im Juni in der Sitzung des Naturschut­zbeirates beraten. Das ist ganz im Sinne von Mettmanns Bürgermeis­ter Thomas Dinkelmann: „Die Stadt Mettmann ist daran interessie­rt, dass die Wegeverbin­dung bestehen bleibt“, sagt er auf Nachfrage unserer Redaktion. Doch die Stadt könne nichts ausrichten, da ihr die Flächen nicht gehören: „Hier ist der Kreis am Zuge.“Dinkelmann sichert aber zu, für eine Lösung unkomplizi­ert mit dem Kreis zusammen zu arbeiten.

Derweil haben Erkraths Grüne für den dort am 9. Juni tagenden Planungsau­sschuss Fragen zur Sperrung des Winkelsmüh­ler Wegs angemeldet. Erkraths Verwaltung solle gemeinsam mit der Stadt Mettmann und dem Kreis klären, was geplant sei, um die Unterbrech­ung des Weges durch eine alternativ­e Verbindung wieder herzustell­en, heißt es in dem Antrag.

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