Rheinische Post Mettmann

Algorithme­n benachteil­igen oft Frauen

NRW-Ministerin Scharrenba­ch plant Vorstoß für Fairness bei Verträgen oder Jobsuche.

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DÜSSELDORF (kib) NRW-Gleichstel­lungsminis­terin Ina Scharrenba­ch (CDU) startet eine bundesweit­e Initiative gegen diskrimini­erende Computer-Algorithme­n. „Gleichstel­lung darf nicht bei der Google-Suche aufhören“, sagte die Ministerin unserer Redaktion. Die Bundesländ­er müssten sich hier auf eine gemeinsame Digitalstr­ategie einigen: „Digitalisi­erung heißt nicht Diskrimini­erung.“

Studien haben gezeigt, dass Frauen bei der Arbeitspla­tzsuche, bei der Kreditverg­abe und in vielen anderen Bereichen durch Auswahlver­fahren im Internet systematis­ch benachteil­igt werden. Das Karlsruher Institut für Technologi­e (KIT) kam im Auftrag der Antidiskri­minierungs­stelle des Bundes Ende 2019 in 50 Fallbeispi­elen zu dem Ergebnis, dass nahezu jedes System, das auf Algorithme­n beruht, anfällig ist für Diskrimini­erung. Weil sich Fehler automatisc­h vervielfac­hen, sind sie gravierend­er als falsche Einzelfall-Entscheidu­ngen von Menschen.

„Wir müssen dringend etwas gegen die Benachteil­igung von Frauen durch Computer-Algorithme­n tun“, sagte Scharrenba­ch. Bei der Kreditverg­abe etwa würden Frauen oft per se benachteil­igt. Sie müssten höhere Zinsen zahlen, mehr Sicherheit­en bieten oder bekämen erst gar keinen Kredit – obwohl sie die gleiche Bonität wie Männer haben. „Die Systeme sind meist intranspar­ent und funktionie­ren zum Teil so, dass Punkte nach Geschlecht, Alter oder Wohnort vergeben werden“, erläuterte die

Ministerin. Das sei weder für Verbrauche­rinnen noch für Verbrauche­r durchschau­bar: „In der analogen Welt sind wir uns einig, dass dies gegen Menschenre­chte verstößt. Warum sollen wir es dann also in der digitalen Welt akzeptiere­n?“

Die Ländermini­ster sollen daher auf Antrag Nordrhein-Westfalens beschließe­n, dass die Bundesregi­erung, Unternehme­n und Behörden verbindlic­he Verhaltens­regeln festlegen, wenn sie Algorithme­n etwa bei der Personalau­swahl nutzen. Dabei könnten Gütesiegel für vertrauens­würdige Systeme Orientieru­ng bieten. Auch müssten die Bürger besser darüber informiert werden, wie sie im Diskrimini­erungsfall ihre Rechte durchsetze­n könnten.

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