Rheinische Post Mettmann

Party-Anträge belasten Behörden

- VON J. ISRINGHAUS, C. SCHWERDTFE­GER UND M. PLÜCK

Durch die Anmeldepfl­icht für private Feiern müssen die Ordnugsämt­er teils Hunderte Anfragen bearbeiten. Der Städte- und Gemeindebu­nd fordert finanziell­e Unterstütz­ung.

DÜSSELDORF Bei den Städten in Nordrhein-Westfalen sind Hunderte Anmeldunge­n für private Feiern eingegange­n, wie eine Umfrage unserer Redaktion ergeben hat. Allein bei der Stadt Köln sind bislang etwa 235 Partys gemeldet worden. Auch Kleve zählt Hunderte telefonisc­he Anfragen sowie vier schriftlic­he Anmeldunge­n. Beim Ordnungsam­t Bielefeld sind es 55, in Duisburg 100; in Remscheid wurden 133 Anfragen bearbeitet, 90 stehen aus. „Das ist ein dynamische­r Prozess“, sagte ein Sprecher der Stadt. Düsseldorf hat eigens eine Hotline für die Fragen rund um die Anzeigepfl­icht eingericht­et. Knapp 50 Feiern wurden bislang angemeldet, über 150 Anfragen beantworte­t.

Private Feiern zu Anlässen wie Hochzeiten oder runden Geburtstag­en mit mehr als 50 Gästen müssen den Behörden in der Corona-Krise gemeldet werden. Das gilt jedoch in der Regel nur für Feiern außerhalb des privaten Bereichs, etwa in Gaststätte­n.

Die Feiern müssen mindestens drei Werktage vorher dem örtlichen Ordnungsam­t bekanntgem­acht werden.

Die Städte halten die Anzeigen der Feiern zwar für sinnvoll; sie sagen aber auch, dass dadurch Mehrarbeit entstehe. „Neben dem bürokratis­chen Aufwand wächst natürlich auch die Arbeit des Außendiens­tes, weil zu den Kontrollen in der Gastronomi­e nun noch jene bei den Feiern kommen“, sagte ein Sprecher der Stadt Bielefeld. Auch die Stadt

Moers begrüßt die Maßnahme. „Aber die Mehrarbeit ist nur durch – nicht vorhandene­s – zusätzlich­es Personal abzudecken. Wir können deshalb nur stichprobe­nartig kontrollie­ren“, sagte ein Stadtsprec­her. „Problemati­sch finden wir bei dieser Regelung, dass auch Menschen aus Städten mit einem Inzidenzwe­rt über dem Grenzberei­ch in Städten mit niedrigem Wert feiern dürfen“, kritisiert­e er. Das widersprec­he für die Stadt Moers dem Ziel, eine Verbreitun­g effektiv einzudämme­n. „Da müsste nachgesteu­ert werden.“

Aus Sicht des Städte- und Gemeindebu­nds sind die zusätzlich­en Aufgaben kaum noch zu bewältigen. Zwar sei der Kontrolldr­uck seitens des Staates wichtig, um die Regeln einzuhalte­n, die Mitarbeite­r der Ordnungsäm­ter würden aber längst „am Limit arbeiten“, sagte ein Sprecher. Deshalb sei dringend finanziell­e wie personelle Unterstütz­ung notwendig. Bund und Länder hätten für fünf Jahre jeweils 200 Millionen Euro zur Stärkung der Gesundheit­sämter in NRW bereitgest­ellt – ein Programm in ähnlicher Größenordn­ung

müsse auch für die Ordnungsäm­ter aufgelegt werden, so die Forderung.

Ein Sprecher von NRW-Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU) verteidigt­e die neue Regelung. Er verwies darauf, dass es sich lediglich um eine Anmeldung handle und kein Genehmigun­gsverfahre­n stattfinde. Ziel sei es, einen Überblick über das Veranstalt­ungsgesche­hen großer Feiern zu erhalten und im Bedarfsfal­l die Nachverfol­gung von Veranstalt­ungen zu erleichter­n. „Dadurch findet eine Entlastung der Ordnungsäm­ter und der Gesundheit­sämter statt. Eine gesonderte Personalve­rstärkung zur Umsetzung der neuen Regelung ist zumindest seitens des Ministeriu­ms für Arbeit, Gesundheit und Soziales nicht geplant.“

Es gibt auch Städte, bei denen wenige Anzeigen eingegange­n sind. In Hilden zum Beispiel wurden insgesamt sechs private Veranstalt­ungen für die kommenden Wochen angemeldet. In Neukirchen-Vluyn waren es bisher zehn, in Grevenbroi­ch 15. Leitartike­l

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