Sie fragen, wir antworten
Die Corona-Regeln ändern sich schneller, als man „Beherbergungsverbot“sagen kann. Was unsere Leser dazu wissen wollen.
DÜSSELDORF Der Maßnahmen-Flickenteppich zwischen den einzelnen Bundesländern, garniert mit einer schnellen Entwicklung der Infektionszahlen und den Herbstferien führt gerade hauptsächlich zu Verwirrung. Unsere Leser haben uns Fragen zur aktuellen Corona-Lage geschickt. Hier sind die Antworten.
Wie viele Menschen dürfen sich in einem Restaurant aufhalten? Zunächst einmal die Regeln: In Städten und Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 Neuinfektionen dürfen sich höchstens fünf Personen im öffentlichen Raum treffen. Private Feiern in der Öffentlichkeit sind für solche Hotspots auf maximal 25 Personen beschränkt. Für Veranstaltungen in Innenräumen sind bis zu 250 Teilnehmer zugelassen, dort gilt die Maskenpflicht. Draußen dürfen keine Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmer stattfinden.
Auf die Frage eines Lesers, ob die Regelungen nicht widersprüchlich seien, antwortet das NRW-Gesundheitsministerium, dass auch Restaurants als öffentlicher Raum gelten. Deswegen greifen dort die neuen Beschränkungen. Also maximal zehn Gäste an einem Tisch. „Für Gebiete mit einer Inzidenz über 50 müssen die Kommunen die Personenzahl auch im Restaurant auf fünf an einem Tisch begrenzen“, heißt es aus dem Ministerium. Als öffentlicher Raum gelten nicht nur Restaurants, sondern alles außerhalb der eigenen Wohnung.
Wie sieht es nach den neuen Regeln mit Gottesdiensten aus?
Das können die Kirchen und Religionsgemeinschaften nach der Corona-Schutzverordnung selbst entscheiden. Zwar können die Kommunen im Zweifel auch konkrete Vorgaben vor Ort machen, wenn etwa die Infektionszahlen rapide steigen. „Die Landesregierung geht aber ohnehin davon aus, dass auch die Kirchen und Religionsgemeinschaften angemessen auf die jeweiligen Inzidenzzahlen reagieren und ihre Vorgaben gegebenenfalls anpassen“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium.
Werden Fußballspiele bald ohne Zuschauer stattfinden?
Zwei Wochen nach dem letzten Bundesligaspiel vor Zuschauern werden nach aktuellem Stand mindestens sechs der neun NRW-Vereine in der 1. und 2. Liga zunächst auf Fans verzichten müssen. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums erklärte: „In Regionen mit niedriger Inzidenz werden Veranstaltungen (auch Fußballspiele) mit mehr als 1000 Zuschauern zugelassen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz geschieht dies aus Präventionsgründen nicht.“Potenziell negativ von dieser Regelung betroffen sind am kommenden Wochenende die Heimspiele von Fortuna Düsseldorf (gegen Regensburg), des 1. FC Köln (gegen Frankfurt) und von Schalke (gegen Union Berlin). Auch das Heimspiel des MSV Duisburg am Sonntag gegen Halle dürfte weitgehend ohne Fans stattfinden – in allen Städten wird der Grenzwert deutlich überschritten. Für Leverkusens Gastspiel in Mainz am Samstag
wurde am Dienstag bereits verkündet, dass nur wenige Hundert Fans ins Stadion dürfen. Nach derzeitigem Stand wären jedoch auch Heimspiele der Werkself vom Zuschauerverbot betroffen, genauso wie Partien in Dortmund und Bochum. Hoffnung gibt es hingegen noch für Fans von Borussia Mönchengladbach. Bis Dienstag verzeichnete die Stadt lediglich 26,1 neue Fälle in einer Woche pro 100.000 Einwohner.
Kann ich einen Tagesausflug ins Ausland machen?
Ja, die Quarantänepflicht gilt nicht für Aufenthalte unter 48 Stunden, selbst wenn man in ein Risikogebiet reist. Wer in die Niederlande fährt, muss sich nicht beim Gesundheitsamt melden. Allerdings sind jeweils auch die örtlichen Regeln zu beachten, die sich zum Teil von jenen in Deutschland unterscheiden.
Was kostet aktuell ein Corona-Test? Liegen keine Symptome vor, wird der Test von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht übernommen. Die Kosten müssen Betroffene dann selbst tragen. Pro Person sind das rund 120 Euro für die Laboranalyse und rund 20 Euro für den Abstrich beim Arzt.
Wo kann ich mich vor meiner Reise testen lassen, wenn ich keine Symptome habe?
Menschen ohne Beschwerden fielen „etwas in eine Lücke“, sagt Thomas Jelinek vom Centrum für Reisemedizin in Berlin. „Für Leute mit Symptomen oder Reiserückkehrer gibt es die Zentren der Kassenärztlichen Vereinigungen, aber wer wegfahren will, hat keine klare Ansprechadresse.“Reisewillige, die einen negativen Corona-Test brauchen, wenden sich am besten an ihren Hausarzt oder eine Praxis für Reisemedizin. Das Gesundheitsamt ist für sie nicht die richtige Adresse. Wer für eine bald anstehende Reise im Urlaubsgebiet einen negativen Corona-Test vorweisen muss, sollte sich zeitnah um einen Test-Termin kümmern, empfiehlt Jelinek.
Muss ich für meine ausgefallene Reise im Hotel oder in der Ferienwohnung Stornogebühren zahlen? Wenn Urlauber ihren Aufenthalt selbst absagen, ist die Antwort nicht eindeutig. Denn dem Beherbergungsverbot können Reisende ja auch entgehen, indem sie einen negativen Corona-Test vorweisen. Der Deutsche Ferienhausverband sagte, man könne geteilter Meinung darüber sein, ob der Test für den Gast zumutbar sei. Es gebe dazu noch keine Gerichtsurteile. Schließlich ist die Pandemie mit ihren Folgen für den Tourismus beispiellos. Fest steht aber: Ein solcher Test kostet Geld und ist nicht überall schnell zu bekommen.Wegen der unklaren Rechtslage empfiehlt der Verband Betroffenen, eine einvernehmliche Einigung mit ihrem Gastgeber zu erzielen – zum Beispiel den Aufenthalt auf Kulanz gebührenfrei zu verschieben. Wer jetzt noch kurzfristig ein Hotel für die Herbstferien bucht, wählt deshalb zur Sicherheit besser eine Unterkunft mit kostenloser Stornierungsmöglichkeit bis einen Tag vor der geplanten Anreise.
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