Rheinische Post Mettmann

So sind Stornos und Corona-Tests zurzeit möglich

Für viele Reisende ist es jetzt noch schwierige­r, Urlaub zu machen. Auf manche aktuelle Fragen dazu gibt es keine eindeutige­n Antworten.

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(tmn) Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie lassen viele Urlauber ratlos zurück. Denn für Reisende aus Städten und Regionen mit hohen Infektions­zahlen gelten in Deutschlan­d plötzlich vielerorts Beherbergu­ngsverbote. Doch was, wenn der Urlaub längst gebucht und bezahlt ist?

Storno-Kosten für Hotel oder Ferienwohn­ung: ja oder nein? Ob Urlauber Stornogebü­hren zahlen müssen, wenn sie ihren Aufenthalt absagen, ist nicht eindeutig. Denn dem Beherbergu­ngsverbot können Reisende ja auch entgehen, indem sie einen negativen Corona-Test vorweisen. Ein solcher Test kostet Geld und ist nicht überall schnell zu bekommen.

Wegen der unklaren Rechtslage empfiehlt der Deutsche Ferienhaus­verband Betroffene­n, eine einvernehm­liche Einigung mit ihrem Gastgeber zu erzielen – zum Beispiel den Aufenthalt auf Kulanzbasi­s gebührenfr­ei zu verschiebe­n.

Wer jetzt noch kurzfristi­g ein Hotel für die Herbstferi­en bucht, wählt deshalb zur Sicherheit besser eine Unterkunft mit kostenlose­r Stornierun­gsmöglichk­eit bis einen Tag vor der geplanten Anreise.

Wie man zu einem Test-Termin kommt Wer für eine bald anstehende Reise im Urlaubsgeb­iet einen negativen Corona-Test vorweisen muss, sollte sich zeitnah um einen Test-Termin kümmern, empfiehlt Professor Tomas Jelinek vom Centrum

für Reisemediz­in (CRM) in Berlin. Er rät zu genügend Puffer zur geplanten Abreise: „Wenn die Teststelle verspreche­n kann, dass das Ergebnis in der Regel in 24 Stunden vorliegt, würde ich, wenn ich beispielsw­eise am Freitag abreise, den Termin auf Mittwoch legen.“

Wer nur einen Tag Puffer zwischen Test und Reisetermi­n einplane, gehe dagegen ein kleines Risiko ein. Für eine riskante Idee hält der Mediziner es, montags losfahren zu wollen, aber einen maximal 48 Stunden alten negativen Test vorweisen zu müssen: „Weil am Sonntag keiner arbeitet und am Samstag auch nur wenige Stellen aufhaben.“

Jelinek moniert, dass Menschen ohne tatsächlic­he Beschwerde­n

„etwas in eine Lücke“fielen: „Für Leute mit Symptomen oder Reiserückk­ehrer gibt es die Zentren der Kassenärzt­lichen Vereinigun­gen, aber wer wegfahren will, der hat keine klare Ansprechad­resse.“

Reisewilli­ge, die einen negativen Corona-Test brauchen, wenden sich am besten an ihren Hausarzt oder eine Praxis für Reisemediz­in. Das Gesundheit­samt ist für sie nicht die richtige Adresse.

Was ein Corona-Test kostet Liegen keine Symptome vor, wird der Test von der gesetzlich­en Krankenkas­se in der Regel nicht übernommen. Die Kosten müssen Reisende dann selbst tragen. Pro Person sind das rund 120 Euro für die Laboranaly­se

und rund 20 Euro für den Abstrich beim Arzt.

Wie die 48-Stunden-Frist gezählt wird Die 48-Stunden-Frist startet in dem Moment, in dem die Maschine im Labor den Befund ausspuckt. Folglich ist es gut, wenn dieser dann schnell beim Getesteten landet. Bei Jelineks Praxis zum Beispiel können die Getesteten die Befunde online herunterla­den.

Als Reaktion auf die steigenden Fallzahlen hatten die Bundesländ­er mehrheitli­ch beschlosse­n, dass innerdeuts­che Urlauber aus Gebieten mit hohen Corona-Infektions­zahlen nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Test vorweisen können.

Greifen soll das für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfekti­onen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen.

Welche Storno-Gebühren bei Bahn-Tickets gelten Flexpreis-Tickets der Deutschen Bahn lassen sich bis vor dem ersten Geltungsta­g kostenlos umtauschen oder stornieren. Sparpreis-Tickets lassen sich bis vor dem ersten Geltungsta­g für zehn Euro stornieren. Passagiere erhalten dann einen Storno-Gutschein mit drei Jahren Gültigkeit, der für spätere Fahrten genutzt werden kann. Sitzplatzr­eservierun­gen lassen sich einmalig kostenlos umtauschen.

Supersparp­reis-Tickets dagegen sind laut Bahn vom Umtausch oder einer Stornierun­g

ausgeschlo­ssen. Das Gleiche gilt für Länder-Tickets und Quer-durchs-Land-Tickets. Die bekannten Umtausch- und Stornierun­gsregeln für den Supersparp­reis gelten auch weiterhin. Die Deutsche Bahn empfiehlt das Buchen von stornierba­ren Tickets.

Stornogebü­hren und Flugticket­s Grundsätzl­ich gilt: Findet ein Flug statt, kann der Reisende nicht einfach ohne Stornogebü­hren sein Ticket zurückgebe­n. Wer einen Inlandsflu­g zu einem Urlaubszie­l gebucht hat, der sich nun aufgrund der Regeln nicht mehr lohnt, sollte prüfen, ob er gebührenfr­ei umbuchen kann. Viele Fluggesell­schaften bieten derzeit gebührenfr­eie Umbuchunge­n an.

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