Rheinische Post Mettmann

Erneute Fälschungs­vorwürfe gegen Kunsthändl­er

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Auf einen Düsseldorf­er Händler, der Kunstwerke und Luxusuhren vertreibt, kommt wohl eine weitere Zivilklage wegen mutmaßlich­er Kunst-Fälschunge­n zu. Aktuell wird der 49-Jährige bereits wegen eines womöglich falschen Sand-Bildes verklagt, das nach seinen Angaben von Nagel-Künstler Günther Uecker stammen soll. Die Käuferin hat aber Zweifel an der Echtheit, verlangt mit ihrem Rechtsanwa­lt Reinhard Selke per Zivilproze­ss beim Landgerich­t derzeit die Rückabwick­lung dieses Geschäfts.

Als nun ein privater Kunstsamml­er aus den Medien davon erfuhr, wandte er sich ebenfalls an Anwalt Selke – und erhebt selbst schwere

Vorwürfe gegen den Kunsthändl­er. Der soll ihm für rund 85.000 Euro insgesamt fünf Werke internatio­naler Top-Künstler verkauft haben – und diese seien ebenfalls gefälscht.

Der private Sammler gibt an, er habe von Herbst 2018 bis Herbst 2019 mehrere Kunstgesch­äfte mit dem Händler abgewickel­t. Dafür habe er rund 35.000 Euro in bar bezahlt, zudem aus seiner Sammlung hochwertig­e Lithograph­ien für 50.000 Euro aussortier­t und dem Händler überlassen. Erhalten habe er dafür nach seiner Ansicht aber nicht etwa zwei echte Kunstwerke von A.R. Penck, eins von Otto Piene und ein weiteres von Heinz Mack, sondern nur Fälschunge­n. Auch ein Sand-Bild, das angeblich von Uecker stammen soll, habe sich im Nachhinein als unecht herausgest­ellt.

Dabei stützt sich der Sammler auf Bewertunge­n von Galeristen und Experten. Seine späteren Bemühungen, die Käufe rückgängig zu machen und sein Geld wieder zu bekommen, seien aber gescheiter­t. Nur das Heinz-Mack-Werk, für das der Sammler angeblich 10.000

Euro bezahlte, habe der Händler zurückgeno­mmen – aber lediglich 7.500 Euro als Erstattung angeboten. Erhalten hat der Sammler angeblich aber nicht mal diesen reduzierte­n Betrag. Also hat er jetzt ebenfalls Anwalt Selke eingeschal­tet, um eine weitere Zivilklage gegen den Kunsthändl­er vorzuberei­ten.

Der Händler soll über seinen Anwalt nur mitgeteilt haben, ihm seien die Kunstgesch­äfte mit dem Sammler „im Moment nicht erinnerlic­h“– er wisse nur noch, dass er von dem Sammler noch Geld zu bekommen habe. Wer von beiden Recht hat und ob die einst gelieferte­n Werke von Uecker, Penck und Piene nur Fälschunge­n sind, muss demnächst dann wohl wieder das Landgerich­t prüfen.

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FOTO: WUK Rechtsanwa­lt Reinhard Selke bereitet eine Zivilklage gegen den Düsseldorf­er Kunsthändl­er vor.

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