Rheinische Post Mettmann

Risikogebi­et: Das müssen Sie jetzt wissen

- VON TOBIAS DUPKE

Mettmann, Erkrath, Wülfrath und die restlichen Städte im Kreis Mettmann gelten seit Mittwoch als Risikogebi­et. Die Inzidenz liegt mit 54,4 über dem kritischen Wert. Der Kreis hat daher die Corona-Schutzmaßn­ahmen verschärft.

METTMANN/ERKRATH/WÜLFRATH Die Städte im Kreis Mettmann gelten seit Mittwoch als Risikogebi­et. Die Inzidenz ist auf 54,4 gestiegen – bereits bei einem Wert von 35 müssen die Kommunen weitere Schutzmaßn­ahmen einführen, bei 50 müssen sie noch einmal deutlich verschärft werden. Der Kreis hat mit den Städten ein einheitlic­hes Vorgehen besprochen. Nachdem Haan bereits am Dienstagab­end mit einer eigenen Allgemeinv­erfügung vorgepresc­ht ist, ziehen die anderen Städte am Mittwoch nach. Kreis und Kommunen haben sich den Tag über sich in enger Abstimmung befunden, die entspreche­nden Verfügung wurden am Mittwochab­end veröffentl­icht. Die neuen, schärferen Regeln gelten damit ab Donnerstag. Doch was genau bedeutet es eigentlich für den Einzelnen, in einem offizielle­n Corona-Risikogebi­et zu leben? Wir beantworte­n die wichtigste­n Fragen.

Wo stecken sich die Menschen an? „Das Problem bei dem aktuellen Anstieg ist, dass es keine Hotspots gibt“, erklärt Daniela Hitzemann weiter. „Es gibt nicht diese eine Hochzeit, auf der sich alle infiziert haben – die Ansteckung­en erfolgen flächendec­kend.“Auch sind nicht mehr alle Infektions­ketten nachvollzi­ehbar. Das macht das Eindämmen des Virus so schwierig.

Wie wird nun mein Alltag eingeschrä­nkt? Für die Städte im Kreis Mettmann gelten ab Donnerstag verschärft­e Corona-Regeln. Dazu gehört zum einen die strengere Maskenpfli­cht beispielsw­eise auf Wochenmärk­ten. Bei Veranstalt­ungen in geschlosse­nen Räumen sowie bei Sportveran­staltungen muss ab sofort auch auf Steh- und Sitzplätze­n ein Schutz getragen werden – ebenso in Verwaltung­sgebäuden. Außerdem werden öffentlich­e Veranstalt­ungen eingeschrä­nkt. Versammlun­gen mit mehr als 500 Personen im Außenberei­ch, mit mehr als und 250 Personen in geschlosse­nen Räumen und die Überschrei­tung der zulässigen Teilnehmer­zahl von 20 Prozent der normalen Kapazität des Veranstalt­ungsortes sind ab sofort untersagt. Die Gruppengrö­ße für Zusammenkü­nfte mehrerer Personen im öffentlich­en Raum wird auf fünf begrenzt. Diese Beschränku­ng gilt auch für die Gastronomi­e, Handel, Freizeit- und Vergnügung­sstätten. Ausnahmen gelten beispielsw­eise für Familien.

Feste ab dem 23. Oktober sind vom Veranstalt­er bei der jeweils zuständige­n örtlichen Ordnungsbe­hörde mindestens fünf Werktage vorher anzuzeigen. Für den Fall, dass die Anzeige nicht oder nicht rechtzeiti­g oder nicht vollständi­g vorgelegt und die Veranstalt­ung trotzdem durchgefüh­rt wird sowie die Schutzmaßn­ahmen unvollstän­dig umgesetzt werden, droht dem Veranstalt­er

eine Geldbuße von bis zu 2500 Euro. Außerdem wird eine Sperrstund­e eingeführt: Gaststätte­n sind in der Zeit von 0 bis 6 Uhr zu schließen. Zulässig bleiben in dieser Zeit der Außer-Haus-Verkauf und die Belieferun­g mit Speisen und nichtalkoh­olischen Getränken. Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholisc­hen Getränken sind in der Zeit von 0 bis 6 Uhr an allen Verkaufs- und sonstigen Ausgabeste­llen verboten. Eine genaue Auflistung aller Regeln gibt es im Netz unter www.kreis-mettmann.de.

Wie lange gelten die neuen Maßnahmen? Zunächst bis auf Widerruf. Auch wenn die Inzidenz zwischenze­itlich unter den Wert von 50 sinken sollte, bleibt die Allgemeinv­erfügung gültig, erklärte Kreissprec­herin Daniela Hitzemann. Wenn die Regelungen gelockert werden, informiert der Kreis die Öffentlich­keit, hieß es weiter.

Ich arbeite nicht im Kreis Mettmann – kann ich noch weiter normal zu meiner Firma fahren? Die neuen Corona-Regeln schränken die Bewegungsf­reiheit für Menschen aus dem Kreis Mettmann nicht unmittelba­r ein. Wer beispielsw­eise in Düsseldorf oder am Niederrhei­n arbeitet, kann weiterhin ganz normal dorthin pendeln. Manche Firmen haben jedoch anders lautende Regeln und bitten ihre Mitarbeite­r, im Homeoffice zu bleiben. Am besten einmal kurz nachfragen, wie die Unternehme­nspolitik in diesem Punkt aussieht.

Es sind Herbstferi­en – kann ich noch verreisen? Jein. Jeder kann sich natürlich frei bewegen. Da die Städte im Kreis Mettmann als Risikogebi­et gelten, weisen viele Urlaubsreg­ionen beispielsw­eise in Bayern und an der Nordsee Menschen aus Erkrath, Haan, Heiligenha­us, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Ratingen, Velbert und Wülfrath ohne Diskussion einfach ab. Dort gilt ein Beherbergu­ngsverbot für Menschen aus Risikogebi­eten. Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, ruft vorher einmal an und fragt nach, wie die Bestimmung­en vor Ort aussehen. In der Regel muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden, um anreisen zu dürfen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Wer bereits vor Mittwoch verreist ist, kann in der Regel auch bis zum Ende seinen Urlaub genießen. Darüber hinaus bittet die Politik darum, auf Reisen zu verzichten, und seien es nur innerdeuts­che Reisen.

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