Hängepartie um winterfeste Gastro-Terrassen
Viele Gastronomen hätten ihre Plätze draußen längst besser vor dem schlechteren Wetter geschützt. Doch sie kommen bei der Stadt nicht weiter, warten zum Teil seit Wochen auf eine Rückmeldung.
DÜSSELDORF Mehrere Gastronomen warten zurzeit vergeblich auf Genehmigungen der Stadt, um ihre Terrassen winterfest machen zu können. Aus ihrer Sicht sollten die Aufbauten von Zelten oder Windschutzwänden sowie Heizstrahlern allerdings längst dafür sorgen, dass viele Gäste auch bei herbstlichem Wetter draußen sitzen können. Zum einen wünschten das die Kunden vor allem angesichts rapide steigender Infektionszahlen, da dort eine Ansteckung mit dem Coronavirus unwahrscheinlicher ist. Zum anderen reiche die Zahl der Plätze im Inneren oft nicht für einen wirtschaftlichen Betrieb.
Deutliche Worte findet deshalb etwa Sofia Tsempekidou von der Grillstube Akropolis an der Dominikanerstraße in Oberkassel. „Wir fühlen uns allein gelassen. Ich bin wirklich sehr unruhig im Moment.“Das schlechtere Wetter habe ihre Umsätze sofort extrem einbrechen lassen, da viele Gäste nicht drinnen sitzen wollten und dort sowie nur wenige Plätze belegt werden könnten. „Wir müssen uns bei den Gästen rechtfertigen, warum wir nichts für die Terrasse unternehmen.“
Dabei hat Tsempekidou bereits am 9. September eine E-Mail an die Stadt geschickt (die unserer Redaktion vorliegt), in der sie wie zu Beginn der Sommersaison beantragt hatte, die Parkplätze auch nach dem 31. Oktober weiter nutzen zu können. Hintergrund: Diese Möglichkeit hatte die Stadt bis Februar 2021 eröffnet, allerdings betont, dass ein weiterer Antrag nötig sei. Knapp 300 Terrassen waren im Sommer erweitert worden. Außerdem fragte Tsempekidou in ihrer Mail, welche Art von Einhausung möglich wäre. Doch bis heute habe sie keine Antwort bekommen.
Auch Gastronomin Kerstin RappSchwan (vier Lokale in Düsseldorf ) kritisierte die Stadt zuletzt bei einer Podiumsdiskussion. „Wir hätten längst wissen müssen, wie wir einhausen dürfen und wie nicht.“Sie sei von der Stadt vertröstet worden abzuwarten. Sonst sei die Gefahr groß, dass sie ihr Geld für das falsche System ausgibt. „Und unser Portemonnaie ist endlich.“
Schon ein konkretes Konzept ausgearbeitet hat ein Wirt aus Unterbilk, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Schon vor fünf Wochen habe er ein Konzept mit Skizze eingereicht. Vor allem einen Windschutz will er um einige Tische herum installieren und dafür 8000 Euro investieren, da er die Plätze draußen brauche. Die bereits vorhandene Markise solle weiter für Schutz von oben, Heizstrahler für angenehmere Temperaturen sorgen. „Eigentlich hätte ich das am liebsten alles längst installiert. Aber ich warte mit der Bestellung, bis ich die Genehmigung habe.“Danach dauere es allerdings vier Wochen, bis der bestellte Schutz käme. „Bei allem Verständnis für die Stadt, die uns ja auch mit der Erweiterung der Flächen sehr geholfen hat. Aber mir läuft die Zeit weg.“
So ähnliche geht es auch Thorsten Jablonka, Geschäftsführer von Wilma Wunder auf dem Martin-Luther-Platz. Mit dem Unterschied, dass er von der Stadt eine Absage für seine Pläne bekam. Er wollte ein Zelt aufstellen, was mehrere tausend Euro Miete im Monat bedeutet hätte, auch für Durchlüftung wäre gesorgt gewesen, sagt Jablonka. Doch das Ordnungsamt habe ihm telefonisch eine Absage erteilt, da Zeltaufbauten grundsätzlich nicht für Gastronomen genehmigt würden. Zudem sei er auf die Zeit nach der Oberbürgermeister-Wahl vertröstet worden. Jetzt überlegt Jablonka, ob er in ein System mit Stellwänden und Infrarotstrahlern investieren und das auch noch mal ganz offiziell schriftlich beantragen soll. „Ohne geschützte Außenterrasse habe ich Sorge, dass wir nicht auf unsere Mindestumsätze kommen. Ich fände es sehr schade, wenn den Gastronomen nicht die Möglichkeit dazu gegeben würde.“
Die Stadt erklärt zur Anfrage von Wilma Wunder übrigens auf Nachfrage unserer Redaktion, dass bei Ordnungsamt und Bauaufsichtsamt keine Anfrage und auch kein Antrag von diesem Betrieb bekannt sei.
Generell gilt laut Stadt-Sprecher Volker Paulat, dass der „Aufbau von Wetterschutz in Form von Überdachungen und Wänden auf Terrassen grundsätzlich genehmigungspflichtig“ist. Vor allem Fragen zum Thema Brandschutz müssten beantwortet werden. Einzelheiten sollten im Vorfeld mit „privat zu beauftragenden Fachplanern geklärt“werden. Erst wenn die eine Umsetzung für möglich hielten, könnten Anträge zu Wetterschutzbauten um Terrassen herum bei der Bauaufsicht gestellt werden (der Kontakt lautet: Zentrale Antragsannahme, Amtspoststelle Auf‘m Hennekamp 45). Bislang würden dort solche Konzepte aber nicht vorliegen.
Immerhin, eine Erleichterung gibt es für die Gastornomen: das Anfang des Jahres angekündigte Verbot von Heizpilzen kommt vorerst nicht.
Eine Sonderregelung zum Thema Außengastronomie aufgrund der Corona-Krise besteht laut Paulat zudem nicht. Anders ist das zum Beispiel in Frankfurt am Main. Dort sind vorübergehend keine Genehmigungen nötig. Nicht nur wurde die Erweiterung bereits zugestandener Terrassenflächen automatisch verlängert, zudem werden „geeignete Maßnahmen zum Wind, Kälte- und Regenschutz geduldet“. Einzige Einschränkung: „Um den eigentlichen Charakter einer Außengastronomie zu erhalten, darf die Fläche nicht vollständig eingehaust werden.“
Theresa Winkels, Leiterin der städtischen Wirtschaftsförderung in Düsseldorf, gestand auf der oben genannten Diskussionsrunde immerhin zu, dass eine Lösung für die fliegenden Bauten gefunden werden müsse. „Ich weiß nicht, wie sie aussieht, aber ich will mich darum kümmern.“