Corona-Regelungen verunsichern Bürger
Die seit Donnerstag geltende Allgemeinverfügung des Kreises hat zu Irritationen und Missverständnissen geführt. In den Rathäusern häufen sich die Anfragen. Die Ordnungsbehörden stoßen bei der Kontrolle der Maßnahmen an ihre Grenzen, vor allem in den späte
METTMANN/ERKRATH/WÜLFRATH Die neuen Corona-Regeln führen bei vielen Bürgern zu Verwirrung. Seit Donnerstag gilt eine neue Allgemeinverfügung des Kreises Mettmann, die in Zusammenarbeit mit den einzelnen Kommunen ausgearbeitet wurde, nachdem der Kreis am Mittwoch als Risikogebiet eingestuft wurde. In den Rathäusern sowie in sozialen Netzwerken häufen sich die Anfragen zur konkreten Auslegung einzelner Regeln. „Besonders wegen des parallelen Corona-Gipfels von Bund und Ländern am Mittwoch haben sich viele Menschen gefragt: Was gilt jetzt hier bei uns?“, berichtet Christian Barra, Sprecher der Mettmanner Stadtverwaltung. Er stellt klar: Es gelten zunächst weiterhin die Regelungen des Kreises; die auf dem Gipfel diskutierten Maßnahmen sind noch nicht endgültig beschlossen.
Ob die Fülle an neuen Regelungen in der Praxis tatsächlich eingehalten werden, sollen die Ordnungsbehörden kontrollieren. Eine besondere Herausforderung dürften dabei die Sperrstunde und der Alkoholverkauf werden. „Das Ordnungsamt der Stadt Mettmann wird kontrollieren“, sagt Barra. „Aber flächendeckend wird das nicht möglich sein, dazu gibt es nicht genügend Kapazitäten.“Das sei jedoch ein generelles Problem bei Einsätzen in den späten Abendstunden. In Wülfrath ist die Situation ähnlich. „Wir sind genauso wie die Gesundheitsämter sehr ausgelastet“, sagt Ralph Elpers, stellvertretender Leiter des städtischen Ordnungsamts. Man versuche, fehlendes Personal intern auszugleichen. „Aber nicht jeder Mitarbeiter kann problemlos im Außendienst eingesetzt werden“, so Elpers weiter. Die Kontrollen würden deswegen nur stichprobenartig durchgeführt werden.
In allen drei Städten gibt es bei den Bürgern Unsicherheit hinsichtlich der neuen Regelungen. „Die meisten Anfragen beziehen sich auf Feste und Feiern im privaten Bereich“, sagt der Erkrather Stadt-Sprecher Thomas Laxa. Das trifft ebenso auf Wülfrath und Mettmann zu. Insbesondere die Fünf-Personen-Regelung habe Fragen aufgeworfen. Christian Barra erläutert: „Bei Zusammenkünften von Personen im öffentlichen Raum, die aus mehr als zwei Haushalten kommen, ist die Personenzahl auf fünf begrenzt.“Bis zu fünf Menschen aus fünf verschiedenen Haushalten dürfen also zusammen spazieren gehen, ein Restaurant besuchen, kurz: sich in der Öffentlichkeit aufhalten. Kommen die Personen nur aus bis zu zwei Haushalten, dürfen sie die Fünf überschreiten. Zwei große, jeweils in einem Haushalt lebende Familien etwa dürfen sich nach wie vor gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten.
An privaten Feiern außerhalb der eigenen Wohnung dürfen bis zu 25 Personen teilnehmen – wenn also jemand beispielsweise seinen Geburtstag in einem Restaurant feiert. Ab dem 23. Oktober müssen diese Feste mindestens fünf Werktage vor dem Termin schriftlich bei der
Ordnungsbehörde angemeldet werden. „Den zeitlichen Vorlauf gibt es, damit das rechtzeitig klappt“, sagt Christian Barra. Feste können also ab sofort angemeldet werden. Auf der Webseite der Stadt Mettmann ist ein – noch nicht aktualisiertes – Formular zu finden. Das werde aber nicht zwingend benötigt, so Barra. Bürger können ein Fest auch ohne Formular per Mail oder postalisch bei der Ordnungsbehörde anmelden.
Auch die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist erweitert worden. Zum einen gilt sie nun auf Märkten und in öffentlichen Gebäuden (im Mettmanner Rathaus ändert sich nichts, hier gilt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ohnehin). Zum anderen muss nach neuer Verordnung bei Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden – auch am Sitz- oder Stehplatz.
Bisher durften Besucher von Kulturveranstaltungen wie Kino, Theater oder Konzerten ihre Maske am Platz abnehmen. Das ist seit Donnerstag nicht mehr erlaubt, Mund und Nase müssen über die gesamte Veranstaltung hinweg bedeckt sein. In Gastronomie-Betrieben gilt das hingegen nicht: Hier darf die Maske nach wie vor am Platz abgenommen werden. Auch Gottesdienste sind von dieser Regelung nicht betroffen, da sich die neue Allgemeinverfügung schlichtweg nicht darauf bezieht. „Bei der Kreisverwaltung haben sich jedoch schon vereinzelt Kirchenvertreter gemeldet, die ihre Maßnahmen freiwillig verschärfen möchten“, berichtet Barra.
Während in Mettmann, Erkrath und Wülfrath noch die aktuellen Regelungen geklärt und umgesetzt werden, könnten bald schon wieder andere gelten: die des Corona-Gipfels von Bund und Ländern. „Damit ist in den nächsten Tagen zu rechnen“, sagt Christian Barra. Mit einer erneuten Verschärfung insbesondere im privaten Bereich sei zu rechnen.