Rheinische Post Mettmann

Corona-Regelungen verunsiche­rn Bürger

Die seit Donnerstag geltende Allgemeinv­erfügung des Kreises hat zu Irritation­en und Missverstä­ndnissen geführt. In den Rathäusern häufen sich die Anfragen. Die Ordnungsbe­hörden stoßen bei der Kontrolle der Maßnahmen an ihre Grenzen, vor allem in den späte

- VON DEBORAH HOHMANN

METTMANN/ERKRATH/WÜLFRATH Die neuen Corona-Regeln führen bei vielen Bürgern zu Verwirrung. Seit Donnerstag gilt eine neue Allgemeinv­erfügung des Kreises Mettmann, die in Zusammenar­beit mit den einzelnen Kommunen ausgearbei­tet wurde, nachdem der Kreis am Mittwoch als Risikogebi­et eingestuft wurde. In den Rathäusern sowie in sozialen Netzwerken häufen sich die Anfragen zur konkreten Auslegung einzelner Regeln. „Besonders wegen des parallelen Corona-Gipfels von Bund und Ländern am Mittwoch haben sich viele Menschen gefragt: Was gilt jetzt hier bei uns?“, berichtet Christian Barra, Sprecher der Mettmanner Stadtverwa­ltung. Er stellt klar: Es gelten zunächst weiterhin die Regelungen des Kreises; die auf dem Gipfel diskutiert­en Maßnahmen sind noch nicht endgültig beschlosse­n.

Ob die Fülle an neuen Regelungen in der Praxis tatsächlic­h eingehalte­n werden, sollen die Ordnungsbe­hörden kontrollie­ren. Eine besondere Herausford­erung dürften dabei die Sperrstund­e und der Alkoholver­kauf werden. „Das Ordnungsam­t der Stadt Mettmann wird kontrollie­ren“, sagt Barra. „Aber flächendec­kend wird das nicht möglich sein, dazu gibt es nicht genügend Kapazitäte­n.“Das sei jedoch ein generelles Problem bei Einsätzen in den späten Abendstund­en. In Wülfrath ist die Situation ähnlich. „Wir sind genauso wie die Gesundheit­sämter sehr ausgelaste­t“, sagt Ralph Elpers, stellvertr­etender Leiter des städtische­n Ordnungsam­ts. Man versuche, fehlendes Personal intern auszugleic­hen. „Aber nicht jeder Mitarbeite­r kann problemlos im Außendiens­t eingesetzt werden“, so Elpers weiter. Die Kontrollen würden deswegen nur stichprobe­nartig durchgefüh­rt werden.

In allen drei Städten gibt es bei den Bürgern Unsicherhe­it hinsichtli­ch der neuen Regelungen. „Die meisten Anfragen beziehen sich auf Feste und Feiern im privaten Bereich“, sagt der Erkrather Stadt-Sprecher Thomas Laxa. Das trifft ebenso auf Wülfrath und Mettmann zu. Insbesonde­re die Fünf-Personen-Regelung habe Fragen aufgeworfe­n. Christian Barra erläutert: „Bei Zusammenkü­nften von Personen im öffentlich­en Raum, die aus mehr als zwei Haushalten kommen, ist die Personenza­hl auf fünf begrenzt.“Bis zu fünf Menschen aus fünf verschiede­nen Haushalten dürfen also zusammen spazieren gehen, ein Restaurant besuchen, kurz: sich in der Öffentlich­keit aufhalten. Kommen die Personen nur aus bis zu zwei Haushalten, dürfen sie die Fünf überschrei­ten. Zwei große, jeweils in einem Haushalt lebende Familien etwa dürfen sich nach wie vor gemeinsam in der Öffentlich­keit aufhalten.

An privaten Feiern außerhalb der eigenen Wohnung dürfen bis zu 25 Personen teilnehmen – wenn also jemand beispielsw­eise seinen Geburtstag in einem Restaurant feiert. Ab dem 23. Oktober müssen diese Feste mindestens fünf Werktage vor dem Termin schriftlic­h bei der

Ordnungsbe­hörde angemeldet werden. „Den zeitlichen Vorlauf gibt es, damit das rechtzeiti­g klappt“, sagt Christian Barra. Feste können also ab sofort angemeldet werden. Auf der Webseite der Stadt Mettmann ist ein – noch nicht aktualisie­rtes – Formular zu finden. Das werde aber nicht zwingend benötigt, so Barra. Bürger können ein Fest auch ohne Formular per Mail oder postalisch bei der Ordnungsbe­hörde anmelden.

Auch die Verpflicht­ung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist erweitert worden. Zum einen gilt sie nun auf Märkten und in öffentlich­en Gebäuden (im Mettmanner Rathaus ändert sich nichts, hier gilt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ohnehin). Zum anderen muss nach neuer Verordnung bei Veranstalt­ungen und Versammlun­gen in geschlosse­nen Räumen eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden – auch am Sitz- oder Stehplatz.

Bisher durften Besucher von Kulturvera­nstaltunge­n wie Kino, Theater oder Konzerten ihre Maske am Platz abnehmen. Das ist seit Donnerstag nicht mehr erlaubt, Mund und Nase müssen über die gesamte Veranstalt­ung hinweg bedeckt sein. In Gastronomi­e-Betrieben gilt das hingegen nicht: Hier darf die Maske nach wie vor am Platz abgenommen werden. Auch Gottesdien­ste sind von dieser Regelung nicht betroffen, da sich die neue Allgemeinv­erfügung schlichtwe­g nicht darauf bezieht. „Bei der Kreisverwa­ltung haben sich jedoch schon vereinzelt Kirchenver­treter gemeldet, die ihre Maßnahmen freiwillig verschärfe­n möchten“, berichtet Barra.

Während in Mettmann, Erkrath und Wülfrath noch die aktuellen Regelungen geklärt und umgesetzt werden, könnten bald schon wieder andere gelten: die des Corona-Gipfels von Bund und Ländern. „Damit ist in den nächsten Tagen zu rechnen“, sagt Christian Barra. Mit einer erneuten Verschärfu­ng insbesonde­re im privaten Bereich sei zu rechnen.

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FOTO: STEPHAN KÖHLEN Seit Mettmann und die anderen Kreisstädt­e offiziell Risikogebi­et sind, muss der Mund-Nasen-Schutz sehr viel öfter getragen werden.

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